Die DWG eG ist als Wohnungsbaugenossenschaft stets bestrebt, das Immobilienportfolio um für die Mitglieder interessante Objekte zu erweitern. Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat hier stets ein offenes Auge für hochwertige Objekte in attraktiver Lage, die den Mitgliedern für die Zukunft eine hohe Wohnqualität versprechen. Eine der neuesten Neuerwerbungen dürfte sich diesbezüglich als echter Volltreffer erweisen: Mit dem Kauf eines Mehrfamilienhauses im Stadtzentrum von Bad Kreuznach hat die DWG eG nicht nur ihren Immobilienbestand erweitert, sondern auch das Rhein-Nahe-Gebiet erreicht.
In den vergangenen Wochen hat die DWG eG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank vorgestellt und den Prozess der Antragstellung näher erläutert. Im Zuge dieser Beiträge wurde bereits erwähnt, dass die Fördermaßnahmen aus dem Themenbereich Bauen, Wohnen und Energiesparen in diesem Jahr eine umfassende Neuorganisation erfahren und unter einem gemeinsamen Dach, der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gebündelt werden. Neben der Vereinfachung des Beantragungsprozesses geht diese Novellierung auch mit einer Ergänzung des Maßnahmenspektrums um neue Förderprodukte einher. In dieser Woche wirft die DWG eG daher einen Blick auf die konkreten Förderangebote für Wohnimmobilien unter dem BEG.
Förderprogramme für Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sind ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die Klimaziele im Wohngebäudebereich zu erreichen. Sie bieten Eigenheimbesitzern und Unternehmen in der Wohnwirtschaft wirkungsvolle Anreize, in Energiesparmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Immobilien zu investieren. Viele dieser Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Anlass der Neuorganisation und Bündelung der Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen unter dem Dach einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt die DWG eG die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vor. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche bereits allgemeine Informationen zu der Förderbank vorgestellt hat, geht es in dieser Woche um den Ablauf der Antragstellung, der im Zuge der Novellierung vereinfacht werden soll.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist eine Förderbank und – ähnlich wie Sparkassen oder die deutsche Bundesbank – eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank fördert unter anderem bestimmte Unternehmen wie etwa Existenzgründer oder auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schüler, Studierende und Fachkräfte. Bekannt ist die KfW jedoch vor allem durch ihre Förderangebote im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen. Besonders die Themen Energieeffizienz von Gebäuden und Nutzung erneuerbarer Wärme erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Fördermaßnahmen aus diesem Segment werden mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu organisiert und die Antragstellung vereinfacht. Im Zuge dieser Neuorganisation gibt es zum Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen ab dem 01.07. dieses Jahres neue Förderprodukte. Die DWG eG nimmt diesen Neustart zum Anlass, die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen.
Wie bereits Ende vergangenen Jahres berichtet, hat die DWG eG im Jahr 2019 in Obernburg ein Grundstück in bester Lage im Herzen der Altstadt erworben. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt soeben eine Baugenehmigung für den Anfang 2020 eingereichten Antrag erhalten. Im Zuge der Ausführungsplanung gewonnene Erkenntnisse haben die für die Planung Verantwortlichen jedoch dazu bewogen, ihr Konzept noch einmal zu überarbeiten und auf der Grundlage dieser zusätzlichen Informationen etwas anzupassen.
Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.
Die Generalversammlung einer Genossenschaft ist das zentrale Organ für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch die Mitglieder. Im Rahmen dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Genossenschaft getroffen, jedes Mitglied verfügt über eine Stimme, um die hier getroffenen Beschlüsse zu beeinflussen. Dieses Stimmrecht bleibt selbstverständlich auch von schwierigen Situationen unberührt – und so kommt die DWG eG ihrer Aufgabe, ihren Mitgliedern diese aktive Partizipation zu ermöglichen, auch in diesem Jahr nach. Mit einigen Besonderheiten.
Die DWG eG nimmt ihren Förderauftrag ernst – und ist aus diesem Grund kontinuierlich bemüht, alle Prozesse im Unternehmen im Sinne ihrer Mitglieder zu verbessern und zu optimieren. Dies bedeutet neben dem Ausbau der Mitgliedervorteile auch und gerade die Vereinfachung des Weges zur Mitgliedschaft selbst. Im Zuge der Digitalisierung der Mitgliederwerbung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt deshalb kürzlich die Legitimierungsmöglichkeit über das Internet via VideoIdent eingeführt.
So einfach und sicher das Verfahren der digitalen Unterschrift via Videoidentifizierung auch ist: Nicht jeder kann oder möchte einen Vertrag digital unterzeichnen – viele vertrauen lieber Bekanntem und Bewährtem wie der eigenhändigen Unterschrift. Auch für diese Neumitglieder hat die DWG eG ihr Beitrittsverfahren angepasst und vereinfacht.
Bereits im Jahr 2017 hat die DWG eG in der Saarstraße in Mainz ein Gebäude mit einem angrenzenden Grundstück erworben. Das Bestandsgebäude wurde von der Genossenschaft aus Großwallstadt gleichsam aus dem Dornröschenschlaf erweckt. Das Objekt, das zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Leerstände von bis zu 60 Prozent und heruntergekommene Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss gekennzeichnet war, hat zwischenzeitlich eine enorme Wandlung durchlaufen: Heute herrscht in dem Gebäude mit 45 Wohn- und vier Gewerbeeinheiten Vollvermietung. Darüber hinaus wurden die Gewerbeeinheiten im vergangenen Jahr umfassenden Umbaumaßnahmen unterzogen, was einer kompletten Neugestaltung des Erdgeschosses gleichkommt.
Mit einer sechsteiligen Blogserie hat sich die DWG eG der Aufgabe verschrieben, ihren Bloglesern die vielseitigen Facetten eines Neubauvorhabens zu verdeutlichen. Zu den bereits behandelten Aspekten zählen der Grundstückskauf, die interne Planung, der Bauantrag, Ausführungsplanung und Baubeginn sowie Baudurchführung und Bauüberwachung. Abschließend dreht sich im letzten Teil der Blogserie in dieser Woche alles um das Thema Abnahme und Mängelbeseitigung.