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DWG eG: Prüfung der Genossenschaft durch den Prüfungsverband hat begonnen

Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.

Prüfung als gesetzliche Verpflichtung der DWG eG

Jede Genossenschaft ist Pflichtmitglied in einem unabhängigen Prüfungsverband – so besagt es das Genossenschaftsgesetz. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt mit der Mitgliedschaft in gleich zwei Prüfungsverbänden nach: dem Potsdamer Prüfungsverband e. V., Ludwigsfelde, und dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V., Erfurt.

Zu den zentralen Funktionen der Verbandsmitgliedschaft zählt eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Genossenschaft durch eben diesen Prüfungsverband. Dabei geht es darum, die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu kontrollieren. Dies geschieht bei kleinen Genossenschaften in jedem zweiten Geschäftsjahr, bei größeren wie der DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, steht die Prüfung jedes Jahr auf dem Terminplan.

Um die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beurteilen zu können, werden der Jahresabschluss der betreffenden Genossenschaft inklusive der Buchführung und des Lageberichts geprüft. Da die genossenschaftliche Pflichtprüfung die Genossenschaft als Ganzes erfassen soll, werden auch über die Jahresabschlussprüfung hinausgehende Bereiche wie etwa die Effizienz der betrieblichen Organisation, die Führung der Mitgliederlisten und die mitgliedschaftlichen Beziehungen ebenso untersucht wie die unternehmerischen Entscheidungen der Geschäftsführung.

Wozu die genossenschaftliche Pflichtprüfung?

Der Sinn der regelmäßigen, verpflichtenden Prüfung liegt darin, sowohl die Vorschriftsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Zweckmäßigkeit der Geschäftsentscheidungen innerhalb von Genossenschaften zu kontrollieren. So sollen Mängel in der Unternehmensleitung aufgedeckt und Insolvenzen verhindert werden. Letztendlich soll die Regelung einer ganz grundlegenden Beurteilung dienen: Ob die Genossenschaft ihrem Förderauftrag, im Interesse ihrer Mitglieder zu handeln und zu wirtschaften, nachgekommen ist.

Dass dies bei der DWG eG der Fall ist, zeigt die Tatsache, dass die Genossenschaft die jährliche Prüfung bislang jedes Mal ohne jegliche Beanstandung bestanden hat. Und auch in diesem Jahr erwartet man in Großwallstadt nichts anderes. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen wurden dem Prüfungsverband bereits zur Verfügung gestellt. Bei diesen handelt es sich um umfassendes Material, das über den reinen Jahresabschlussdaten weit hinausgeht, darunter unter anderem Geschäftsguthabenlisten, Mitgliederbewegungen, randomisiert ausgewählte exemplarische Korrespondenz mit den Mitgliedern, Antragsunterlagen, Mitgliederbewegungen, Protokolle der Generalversammlungen und vieles mehr.

Abhängig von der Größe und Komplexität der Genossenschaft kann sich die Prüfung auf Zeiträume von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten erstrecken. Bei der DWG eG handelt es sich in der Regel um einige Wochen.

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