Eine Genossenschaft lädt jedes Jahr zu einer Generalversammlung ein. Aufgrund ihrer großen Bedeutung für das genossenschaftliche Grundprinzip der Mitbestimmung durfte die Veranstaltung auch unter den besonderen Herausforderungen des ersten Coronajahres nicht ausfallen. Deshalb musste sich die DWG eG etwas einfallen lassen, um das wichtige Event trotz aller Einschränkungen durchführen zu können. So wurde die Idee zu einer hybriden Generalversammlung geboren. Die im ersten Jahr der Pandemie entwickelte Hybrid-Lösung hat sich mittlerweile als echtes Erfolgsmodell etabliert, weshalb die Genossenschaft aus Großwallstadt auch in diesem Jahr auf dieses Veranstaltungskonzept gesetzt hat.
Schlagwort: Mitbestimmung
Virtuelle Veranstaltungen gehören seit gut einem Jahr zu unser aller Alltag – und haben in dieser Zeit durchaus ihre Vorzüge bewiesen. Auch die DWG eG hat mit einem teilweise virtuellen Konzept für die wichtigste Veranstaltung des Jahres positive Erfahrungen gemacht. Wie bereits im März angekündigt, trägt die Wohnungsbaugenossenschaft daher der aktuellen Lage Rechnung und führt auch die diesjährige Generalversammlung als Hybridveranstaltung durch. Die Einladung für die Versammlung am 24.06.2021 um 11.00 Uhr wurde jetzt auf der Webseite der Genossenschaft aus Großwallstadt veröffentlicht.
Die Generalversammlung einer Genossenschaft ist das zentrale Organ für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch die Mitglieder. Im Rahmen dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Genossenschaft getroffen, jedes Mitglied verfügt über eine Stimme, um die hier getroffenen Beschlüsse zu beeinflussen. Dieses Stimmrecht bleibt selbstverständlich auch von schwierigen Situationen unberührt – und so kommt die DWG eG ihrer Aufgabe, ihren Mitgliedern diese aktive Partizipation zu ermöglichen, auch in diesem Jahr nach. Mit einigen Besonderheiten.