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Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme – DWG eG liefert umfassende Einblicke

Gleich drei KfW-Förderprogramme, die im Dezember 2023 aufgrund von Mittelknappheit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen vorübergehenden Antragsstopp erlitten haben, nehmen wieder Fahrt auf. Die Tatsache, dass die Förderprogramme im Februar wieder aktiviert werden, kommt sowohl Privatpersonen als auch Bauunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugute. Besonders erfreulich ist, dass auch der klimafreundliche Neubau wieder gefördert wird.

Die Genossenschaft DWG eG aus Großwallstadt hat alle in diesem Zusammenhang relevanten Details und Informationen in Erfahrung gebracht, um einen umfassenden Überblick über die wiederaufgelegten Förderprogramme der KfW geben zu können.

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DWG eG installiert Solaranlage am Unternehmenssitz in Großwallstadt

Der Umwelt- und Klimaschutz liegt der DWG eG seit jeher am Herzen und ist daher auch in der geschäftlichen Tätigkeit ein großes Thema. In den meisten Fällen wird dieses Streben nach Nachhaltigkeit in ihren Bau- und Umbauvorhaben umgesetzt. So errichtet die Genossenschaft beispielsweise ihren aktuellen Neubau in Obernburg nach dem strengen KfW-Effizienzstandard 40. Um erneuerbare Energien in das ausgeklügelte Energiekonzept einzubinden, beinhaltet der dortige Bauplan neben der Nutzung einer Wärmepumpe auch den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Vor einigen Wochen hat die Wohnungsbaugenossenschaft auch an ihrem Firmensitz in Großwallstadt einen weiteren großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gemacht.

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Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien wird Pflicht: Die DWG eG kommentiert das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 8. September war es so weit: Nach monatelangen Diskussionen wurde das neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag beschlossen. Zwar muss sich Ende September noch der Bundesrat mit dem sogenannten Heizungsgesetz befassen, doch nach aktuellem Stand wird die Novelle des GEG am 01.01.2024 in Kraft treten. Der Grundtenor des Gesetzes ist: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden. Die DWG eG wirft einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des durchaus umstrittenen Heizungsgesetzes.

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DWG eG informiert: Neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) greifen auch in Deutschland bald neue Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Zuge dieser Neuerungen werden in Zukunft vor allem deutlich mehr Unternehmen als bisher dazu verpflichtet sein, Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge dürfte sich durch die neuen Regelungen allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen verdreißigfachen. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch inhaltlich deutlich ausgeweitet.

Obwohl die DWG eG von dieser Berichtspflicht nicht direkt betroffen ist, möchte sie in dieser Woche einige Eckpunkte der CSRD und deren Relevanz für ihre Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft vorstellen.

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DWG eG stellt neue KfW-Förderprogramme vor

Bereits im vergangenen Jahr hat die DWG eG in einem mehrteiligen Beitrag auf diesem Blog eine entscheidende Änderung bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellt. Deren Fördermaßnahmen aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen wurden 2021 ja umfassend umstrukturiert und unter einem neuen Dach, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), zusammengefasst. Doch als ein Kernelement des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erfährt das Förderangebot eine fortlaufende Weiterentwicklung – und im Zuge dieses Prozesses haben sich jetzt erneut maßgebliche Änderungen ergeben. Die beiden wichtigsten Modifikationen stellt die DWG eG in dieser Woche einmal vor.

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Die DWG eG zu den Plänen der Ampelkoalition in Sachen Bauen

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat sich in den Aufgabenbereichen Planen, Bauen und Wohnen hohe Ziele gesteckt – und so macht die Bau- und Wohnungspolitik ein Schlüsselthema des Koalitionsvertrages aus. Mit der Umsetzung dieser Direktiven beauftragt ist die frisch gebackene Bundesbauministerin Klara Geywitz. Den Anfang ihrer anspruchsvollen Aufgabenstellungen macht der Neuaufbau des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das es zuletzt 1998 als eigenständiges Ressort auf Bundesebene gab. Gemeinsam mit ihrem neu zusammengestellten Team kann sich die Ministerin dann an ein Arbeitspensum begeben, das von ambitionierten Zielvorgaben im Neuwohnungsbau bis hin zur Temposteigerung bei Genehmigungsprozessen reicht. Die DWG eG bietet eine Einschätzung einiger zentraler Immobilienthemen im Koalitionsvertrag.

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Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 3: Die Förderprodukte

In den vergangenen Wochen hat die DWG eG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank vorgestellt und den Prozess der Antragstellung näher erläutert. Im Zuge dieser Beiträge wurde bereits erwähnt, dass die Fördermaßnahmen aus dem Themenbereich Bauen, Wohnen und Energiesparen in diesem Jahr eine umfassende Neuorganisation erfahren und unter einem gemeinsamen Dach, der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gebündelt werden. Neben der Vereinfachung des Beantragungsprozesses geht diese Novellierung auch mit einer Ergänzung des Maßnahmenspektrums um neue Förderprodukte einher. In dieser Woche wirft die DWG eG daher einen Blick auf die konkreten Förderangebote für Wohnimmobilien unter dem BEG.

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Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 2: Beantragung der Förderung

Förderprogramme für Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sind ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die Klimaziele im Wohngebäudebereich zu erreichen. Sie bieten Eigenheimbesitzern und Unternehmen in der Wohnwirtschaft wirkungsvolle Anreize, in Energiesparmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Immobilien zu investieren. Viele dieser Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Anlass der Neuorganisation und Bündelung der Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen unter dem Dach einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt die DWG eG die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vor. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche bereits allgemeine Informationen zu der Förderbank vorgestellt hat, geht es in dieser Woche um den Ablauf der Antragstellung, der im Zuge der Novellierung vereinfacht werden soll.

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Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 1: Allgemeine Infos

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist eine Förderbank und – ähnlich wie Sparkassen oder die deutsche Bundesbank – eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank fördert unter anderem bestimmte Unternehmen wie etwa Existenzgründer oder auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schüler, Studierende und Fachkräfte. Bekannt ist die KfW jedoch vor allem durch ihre Förderangebote im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen. Besonders die Themen Energieeffizienz von Gebäuden und Nutzung erneuerbarer Wärme erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Fördermaßnahmen aus diesem Segment werden mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu organisiert und die Antragstellung vereinfacht. Im Zuge dieser Neuorganisation gibt es zum Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen ab dem 01.07. dieses Jahres neue Förderprodukte. Die DWG eG nimmt diesen Neustart zum Anlass, die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen.

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