Bereits im vergangenen Jahr hat die DWG eG in einem mehrteiligen Beitrag auf diesem Blog eine entscheidende Änderung bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellt. Deren Fördermaßnahmen aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen wurden 2021 ja umfassend umstrukturiert und unter einem neuen Dach, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), zusammengefasst. Doch als ein Kernelement des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erfährt das Förderangebot eine fortlaufende Weiterentwicklung – und im Zuge dieses Prozesses haben sich jetzt erneut maßgebliche Änderungen ergeben. Die beiden wichtigsten Modifikationen stellt die DWG eG in dieser Woche einmal vor.
Schlagwort: Klimaschutz
Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat sich in den Aufgabenbereichen Planen, Bauen und Wohnen hohe Ziele gesteckt – und so macht die Bau- und Wohnungspolitik ein Schlüsselthema des Koalitionsvertrages aus. Mit der Umsetzung dieser Direktiven beauftragt ist die frisch gebackene Bundesbauministerin Klara Geywitz. Den Anfang ihrer anspruchsvollen Aufgabenstellungen macht der Neuaufbau des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das es zuletzt 1998 als eigenständiges Ressort auf Bundesebene gab. Gemeinsam mit ihrem neu zusammengestellten Team kann sich die Ministerin dann an ein Arbeitspensum begeben, das von ambitionierten Zielvorgaben im Neuwohnungsbau bis hin zur Temposteigerung bei Genehmigungsprozessen reicht. Die DWG eG bietet eine Einschätzung einiger zentraler Immobilienthemen im Koalitionsvertrag.
In den vergangenen Wochen hat die DWG eG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank vorgestellt und den Prozess der Antragstellung näher erläutert. Im Zuge dieser Beiträge wurde bereits erwähnt, dass die Fördermaßnahmen aus dem Themenbereich Bauen, Wohnen und Energiesparen in diesem Jahr eine umfassende Neuorganisation erfahren und unter einem gemeinsamen Dach, der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gebündelt werden. Neben der Vereinfachung des Beantragungsprozesses geht diese Novellierung auch mit einer Ergänzung des Maßnahmenspektrums um neue Förderprodukte einher. In dieser Woche wirft die DWG eG daher einen Blick auf die konkreten Förderangebote für Wohnimmobilien unter dem BEG.
Förderprogramme für Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sind ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die Klimaziele im Wohngebäudebereich zu erreichen. Sie bieten Eigenheimbesitzern und Unternehmen in der Wohnwirtschaft wirkungsvolle Anreize, in Energiesparmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Immobilien zu investieren. Viele dieser Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Anlass der Neuorganisation und Bündelung der Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen unter dem Dach einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt die DWG eG die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vor. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche bereits allgemeine Informationen zu der Förderbank vorgestellt hat, geht es in dieser Woche um den Ablauf der Antragstellung, der im Zuge der Novellierung vereinfacht werden soll.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist eine Förderbank und – ähnlich wie Sparkassen oder die deutsche Bundesbank – eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank fördert unter anderem bestimmte Unternehmen wie etwa Existenzgründer oder auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schüler, Studierende und Fachkräfte. Bekannt ist die KfW jedoch vor allem durch ihre Förderangebote im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen. Besonders die Themen Energieeffizienz von Gebäuden und Nutzung erneuerbarer Wärme erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Fördermaßnahmen aus diesem Segment werden mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu organisiert und die Antragstellung vereinfacht. Im Zuge dieser Neuorganisation gibt es zum Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen ab dem 01.07. dieses Jahres neue Förderprodukte. Die DWG eG nimmt diesen Neustart zum Anlass, die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen.