Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG verpflichtet, ihren Mitgliedern lebenswerte Wohnungen und Häuser zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist deshalb ein Thema, das der Genossenschaft aus Großwallstadt von Natur aus sehr am Herzen liegt. Doch Erfahrungen zeigen, dass es gerade in größeren Städten zunehmend schwieriger wird, Wohnungen zu finanziell tragbaren Mieten zu finden. Um die rasant steigenden Mieten in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzgeber im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes bereits vor zehn Jahren die Mietpreisbremse ins Leben gerufen. Dieses wohnungspolitische Steuerungsinstrument möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal detaillierter vorstellen.
Kategorie: Wohnungsbaugenossenschaft
Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder ist der gesetzlich vorgeschriebene Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Schriftlich festgehalten ist diese Pflicht im Genossenschaftsgesetz (GenG), das bereits seit dem Jahr 1889 die Tätigkeit von Genossenschaften regelt. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG erfüllen diesen Förderauftrag primär durch die Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
Doch die wirtschaftlichen Vorteile der Genossenschaftsmitglieder enden nicht bei den attraktiven Miet- und Kaufpreisen für die Wohnungen und Häuser, die in der Regel deutlich unter dem jeweiligen Marktniveau liegen. Ein weiterer, keineswegs zu vernachlässigender Nutzwert/Pluspunkt besteht in den staatlichen Fördermitteln, die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als Zuschuss zu den monatlichen Einzahlungen winken. Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können Anspruchsberechtigte gleich über zwei Förderinstrumente Geld vom Staat erhalten: über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und bei beiden haben sich in den letzten Jahren Anpassungen ergeben, die klar zum Vorteil der Mitglieder gereichen. Bereits in der vergangenen Woche hat die DWG eG noch einmal die Änderungen bei den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage dargelegt. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt dem zweiten Förderweg, der Wohnungsbauprämie, einen Beitrag widmen. Denn auch dort hat es vor nicht allzu langer Zeit eine willkommene und lang erwartete Änderung gegeben.
In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte und für die Finanzierung ein Darlehen aufnehmen muss, kommt vielleicht zum ersten Mal in Kontakt mit dem Begriff der Grundschuld. Denn in der Regel wird die Bank den angehenden Immobilienbesitzer dazu auffordern, eine sogenannte Grundschuldbestellung in Auftrag zu geben. Da die DWG eG als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft die Häuser und Wohnungen einiger ihrer Objekte auch an ihre Mitglieder verkauft, können auch diese in eine derartige Situation kommen. Deshalb möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt das Konzept und die Funktionsweise der Grundschuld in dieser Woche einmal etwas näher erläutern.
Bauträger spielen in der Immobilienbranche eine wichtige Rolle – sie übernehmen die Planung, Finanzierung und den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien und verkaufen diese nach Fertigstellung an Endkunden. Im heutigen Blogbeitrag erläutert die DWG eG die wesentlichen Aspekte dieses Geschäfts und gibt wertvolle Ratschläge für potenzielle Käufer.
Die DWG eG stellt ihren Auftrag – die Förderung ihrer Mitglieder – in den Mittelpunkt aller ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Dies bedeutet nicht nur, ihren Immobilienbestand kontinuierlich auszubauen und zu optimieren, um den Mitgliedern stets modernen und lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können. Auch der Weg zur Mitgliedschaft ist ein Prozess, an dem die Genossenschaft kontinuierlich arbeitet, um diesen für angehende Genossen so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Besonders gute Erfahrungen hat man in Großwallstadt mit der Digitalisierung der Mitgliederwerbung gemacht, welche die Abläufe deutlich vereinfacht und beschleunigt. Wie genau die Werbung neuer Mitglieder derzeit vonstattengeht, ist Thema des heutigen Blogbeitrages.
Hausverwaltungen sind aus der Immobilienwirtschaft kaum noch wegzudenken. Vor allem größere Mehrparteienhäuser kommen ohne einen derartigen Dienstleister meist kaum noch aus. Dabei macht es jedoch einen entscheidenden Unterschied, ob es sich bei den Wohnungen in dem Gebäude um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt. Denn nicht nur nennt sich eine Hausverwaltung je nach der Art der Wohnung anders, sie hat auch komplett andere Aufgaben. In dieser Woche möchte die DWG eG noch einmal auf die Unterschiede dieser beiden Tätigkeitsbereiche eingehen.
Wie in der vergangenen Woche an dieser Stelle berichtet, steht bei der DWG eG die diesjährige Generalversammlung unmittelbar vor der Tür. Im Mittelpunkt dieser zentralen Veranstaltung des Genossenschaftsjahres steht stets der Bericht des Vorstandes, in welchem den Mitgliedern in aller Ausführlichkeit die Lage der Wohnungsbaugenossenschaft geschildert wird.
Damit sich die Versammlungsteilnehmenden bei Bedarf schon einmal in die wesentlichsten Zahlen und Fakten einlesen können, werden ihnen die Inhalte dieser Ausführungen im Vorfeld der Veranstaltung in verkürzter Form im sogenannten Lagebericht zur Verfügung gestellt. Im heutigen Blogbericht stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt einige der interessantesten Aspekte aus dem Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022 vor.
Nicht nur bei großen Bauvorhaben, wie sie die Deutsche Wohnbaugenossenschaft eG aus Großwallstadt plant und umsetzt, ist eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes, der Baumaßnahmen sowie der verwendeten Materialien unverzichtbar. Auch bei privaten Neubauprojekten oder größeren Umbauarbeiten, die in die Substanz des Gebäudes eingreifen und die durch einen Bauträger durchgeführt werden, sollte ein solches Dokument existieren: die Baubeschreibung. Was darin stehen muss und warum die Baubeschreibung eine zentrale Rolle spielt, erklärt die DWG eG ihren Mitgliedern und Interessenten in diesem Blogbeitrag.
Wohnraum, insbesondere zu bezahlbaren Preisen, ist vor allem in deutschen Städten ein knappes Gut. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat den genauen Bedarf berechnet: Bundesweit müssten jährlich 308.000 neue Wohnungen gebaut werden, um die Nachfrage zu decken, so das Ergebnis einer Studie des IW aus dem Jahr 2021. Wie von der DWG eG im Februar berichtet, hat die Ampelkoalition mit angestrebten 400.000 neuen Wohnungen im Jahr das Ziel sogar noch höher gesteckt.
Besonders in Großstädten fehlt es an allen Ecken und Enden: Gebraucht wird Wohnraum für Ältere ebenso wie für Studenten und Familien. Ein Weg zur Bewältigung dieser Aufgabe führt über die Holzsystembauweise, die aufgrund eines hohen Vorfertigungsgrades eine besonders schnelle Erstellung auch von mehrgeschossigen Wohngebäuden erlaubt. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erklärt die Vorzüge der hybriden Bauweise mit Holz und Beton insbesondere für Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG.