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Wohnungsbaugenossenschaft

Kein Bauvorhaben ohne Baubeschreibung – die DWG eG erklärt, wieso

Nicht nur bei großen Bauvorhaben, wie sie die Deutsche Wohnbaugenossenschaft eG aus Großwallstadt plant und umsetzt, ist eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes, der Baumaßnahmen sowie der verwendeten Materialien unverzichtbar. Auch bei privaten Neubauprojekten oder größeren Umbauarbeiten, die in die Substanz des Gebäudes eingreifen und die durch einen Bauträger durchgeführt werden, sollte ein solches Dokument existieren: die Baubeschreibung. Was darin stehen muss und warum die Baubeschreibung eine zentrale Rolle spielt, erklärt die DWG eG ihren Mitgliedern und Interessenten in diesem Blogbeitrag.

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Die DWG eG erklärt die Holzhybridbauweise

Wohnraum, insbesondere zu bezahlbaren Preisen, ist vor allem in deutschen Städten ein knappes Gut. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat den genauen Bedarf berechnet: Bundesweit müssten jährlich 308.000 neue Wohnungen gebaut werden, um die Nachfrage zu decken, so das Ergebnis einer Studie des IW aus dem Jahr 2021. Wie von der DWG eG im Februar berichtet, hat die Ampelkoalition mit angestrebten 400.000 neuen Wohnungen im Jahr das Ziel sogar noch höher gesteckt.

Besonders in Großstädten fehlt es an allen Ecken und Enden: Gebraucht wird Wohnraum für Ältere ebenso wie für Studenten und Familien. Ein Weg zur Bewältigung dieser Aufgabe führt über die Holzsystembauweise, die aufgrund eines hohen Vorfertigungsgrades eine besonders schnelle Erstellung auch von mehrgeschossigen Wohngebäuden erlaubt. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erklärt die Vorzüge der hybriden Bauweise mit Holz und Beton insbesondere für Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG.

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Als Mitglied der DWG eG von der Wohnungsbauprämie profitieren – Beantragung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist in Deutschland eine echte Institution: Seit nunmehr 70 Jahren wird der staatliche Zuschuss hierzulande dazu eingesetzt, den Wohnungsbau zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt der Staat zum Beispiel Sparer, die über einen Bausparvertrag Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims bilden wollen. Doch der Gesetzgeber hat bei dem Fördermittel deutlich weiter als nur bis zu künftigen Wohneigentümern gedacht: Da Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG dringend benötigten Wohnraum schaffen, zählen auch deren Mitglieder zu dem potenziellen Kreis der Anspruchsberechtigten für die attraktive Finanzspritze. Die Genossenschaft aus Großwallstadt informiert zu den Erfahrungen mit dem beliebten Förderinstrument und den Möglichkeiten der Beantragung.

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Wie läuft die Auszahlung bei der DWG eG ab?

Die fundamentale Idee des genossenschaftlichen Geschäftsmodells besteht darin, dass alle Mitglieder Mitinhaber der Genossenschaft sind. Scheidet ein Mitglied aus oder möchte seine Beteiligung verkleinern, bekommt es den aktuellen Wert der zurückgegebenen Geschäftsanteile bzw. des Geschäftsguthabens ausbezahlt. Im heutigen Blogbeitrag erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Vorgehensweise bei dieser Auszahlung.

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DWG eG setzt in außerstädtischen Wohnlagen auf großzügige Wohnkonzepte

Vor einigen Wochen hat die DWG eG an dieser Stelle ihre kompakten Wohnkonzepte insbesondere für städtischen Wohnraum erläutert. Hier wurde dargelegt, dass es in urbanen Wohnlagen in besonderem Maße darum geht, mit effizienten Raumschnitten zu arbeiten, um das Wohnen in der Stadt bezahlbar zu halten. In ihrem heutigen Beitrag möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt auf die Besonderheiten von Wohnraum eingehen, der nicht auf städtischem Gebiet liegt. Auch hier hat die Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern passend auf die dortigen Bedürfnisse zugeschnittene Wohnungen und Häuser zu bieten.

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Die Wohnkonzepte der DWG eG: Kompakte Wohnungen stehen im Zentrum des innerstädtischen Angebots

Das Wohnen an sich unterliegt einem stetigen Wandel – und damit verbunden ändern sich auch die Bedürfnisse der Mieter in Bezug auf den von ihnen angemieteten Wohnraum. Dieser kontinuierlichen Neudefinition der Ansprüche an modernen Wohnraum trägt die DWG eG in ihrem Immobilienbestand Rechnung, indem sie nicht nur unterschiedliche Wohnkonzepte entwickelt, sondern diese auch immer wieder an den modernen Wohnungsmarkt anpasst.

Bei den Planungen zu jedem Projekt fließen daher eingehende Überlegungen zu den Mieterbedürfnissen in alle Entscheidungen ein. Dabei versucht die Genossenschaft aus Großwallstadt, auch die Entwicklungen der kommenden Jahre zu antizipieren und in die Pläne einzubinden. Auch und gerade im Themenbereich Wohnen geht es in der Stadt in der Regel etwas schnelllebiger zu als auf dem Lande, weshalb die urbanen Wohnkonzepte einen gewissen Tätigkeitsschwerpunkt in diesem vorausschauenden Planungsansatz der DWG eG ausmachen. Wie sich dies in der Ausgestaltung der Wohnungen in den innerstädtischen Projekten der Genossenschaft niederschlägt, soll in diesem Beitrag dargelegt werden.

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Zweiteiliger Blogbeitrag der DWG eG zum Thema Hausverwaltung: Die Mietverwaltung

„Was ist der Unterschied zwischen einer WEG- und einer Mietverwaltung?“ – Dieser Frage stellt sich die DWG eG derzeit in einem zweiteiligen Blogbeitrag. In der vergangenen Woche hat die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits die Aufgaben einer WEG-Verwaltung dargelegt. In dieser Woche soll es daher abschließend um den Tätigkeitsbereich einer Mietverwaltung gehen.

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Zweiteiliger Blogbeitrag der DWG eG: Was ist der Unterschied zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung?

So eindeutig der Begriff der „Hausverwaltung“ auch scheint, so steht er doch für zwei ganz verschiedene Formen der Verwaltung. Die eine kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die andere um die Verwaltung von Mietobjekten für einen Eigentümer. Hier gilt es also, zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung zu differenzieren. In einem zweiteiligen Blogbeitrag zeigt die DWG eG die Unterschiede zwischen diesen beiden Verwalterangeboten auf. Den Anfang macht in dieser Woche die WEG-Verwaltung.

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Die DWG eG erklärt die Bedeutung der Teilungserklärung für Eigentümer

Wenn die DWG eG eines ihrer Mehrfamilienhäuser baut, so ist die Teilungserklärung ein wichtiger Bestandteil der Planung und der Dokumentation. Doch auch, wenn eine bestehende Immobilie in Form von einzelnen Wohneinheiten verkauft werden soll, ist eine Teilungserklärung ein unerlässliches Dokument. Die Genossenschaft aus Großwallstadt geht in diesem Beitrag auf die Eigenheiten dieses Schriftstücks ein, ohne die keine Eigentumswohnung den Besitzer wechseln kann.

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DWG eG: Der Bebauungsplan als Einflussfaktor bei Bauvorhaben

Als Wohnungsbaugenossenschaft nimmt die DWG eG stets gern die Gelegenheit wahr, ihr Expertenwissen mit der Leserschaft dieses Blogs zu teilen. In lockerer Folge finden sich daher immer wieder Beiträge rund um den Immobilienmarkt, beispielsweise in Form von Tipps zum Bauträgergeschäft (Teil 1 & 2), der Seriosität von Immobilienmaklern und der Wahrscheinlichkeit einer Verteuerung bei den Nebenkosten. Als Branchenakteur hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem einen Insiderblick auf die Abläufe rund um Bauvorhaben jeder Art. In dieser Woche soll es in diesem Zusammenhang um das Thema Bebauungsplan gehen.

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