Kategorien
Aktuelles

Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 2: Beantragung der Förderung

Förderprogramme für Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sind ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die Klimaziele im Wohngebäudebereich zu erreichen. Sie bieten Eigenheimbesitzern und Unternehmen in der Wohnwirtschaft wirkungsvolle Anreize, in Energiesparmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Immobilien zu investieren. Viele dieser Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Anlass der Neuorganisation und Bündelung der Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen unter dem Dach einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt die DWG eG die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vor. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche bereits allgemeine Informationen zu der Förderbank vorgestellt hat, geht es in dieser Woche um den Ablauf der Antragstellung, der im Zuge der Novellierung vereinfacht werden soll.

DWG eG: Die beiden wichtigsten Faktoren für den Förderanspruch

Grundsätzlich kann man die KfW-Förderprodukte in zwei Kategorien unterteilen: in direkt ausgezahlte Zuschüsse sowie in zinsvergünstigte Kredite. Einen gewissen Sonderstatus hat der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem die Kreditsumme nicht vollständig zurückgezahlt werden muss. Der Prozess der Antragstellung kann sich je nach Förderprodukt unterscheiden. Die DGW eG wirft in diesem Beitrag einen Blick auf den Ablauf bei der Beantragung einer Förderung für einen energieeffizienten Neubau.

Förderanträge bei der KfW werden mithilfe eines Sachverständigen gestellt, im Fall von Förderkrediten und Zuschüssen für den Bau oder Kauf eines neuen, energieeffizienten Wohngebäudes ist dies ein Energieeffizienzexperte. Zur Beurteilung der Förderfähigkeit des Neubaus erstellt dieser in der Regel eine Energiebedarfsrechnung für das Gebäude. Wie die DWG eG hervorhebt, gibt es in diesem Zusammenhang zwei Kennzahlen, die der KfW ganz besonders wichtig sind: der Transmissionswärmeverlust und der Primärenergiebedarf.

Der Begriff der Transmissionswärmeverluste bezeichnet die Wärmemenge, die ein Haus über Wände, Fenster, Türen und Dach an seine Umgebung abgibt, und ist somit ein Messwert für die Dichtigkeit des Gebäudes.

Für den Grad der Transmissionswärmeverluste spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter zum Beispiel:

  • die Dicke der Außenwände
  • das Vorhandensein eines Wärme-Dämm-Verbundsystems
  • die Art der Verglasung der Fenster
  • das Vorhandensein einer Wärmerückgewinnung über eine Lüftungsanlage

Der Primärenergiebedarf bezieht sich auf den Energieverbrauch eines Gebäudes, um die gewünschte Raum- und Warmwassertemperatur aufrechtzuhalten und ist eine Rechengröße für den Gesamtenergiebedarf für die Nutzung von Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Neben der Dichtigkeit des Gebäudes kommt hier ein weiterer wichtiger Punkt zum Tragen: die Art der Wärmeerzeugung.

Zur Berechnung des Primärenergiebedarfs wird der Energiebedarf des Gebäudes mit einem Faktor multipliziert, der die Umweltfreundlichkeit der Heizanlage quantifizierbar machen soll. Je effizienter die Heizanlage und je verlustärmer und klimafreundlicher der dahinterstehende Rohstoff, desto geringer dieser Faktor und dementsprechend der Primärenergiebedarf. Besonders gut schneiden Energieträger wie Holz (beispielsweise in einer Pelletsheizung) oder die Sonne (in einer Solaranlage) ab, eher negativ wirken sich Energieträger wie Heizöl, Gas und Strom bei der Berechnung aus.

Die beiden Werte für den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf eines Neubaus werden dann in ein Verhältnis zu einem Referenzhaus gesetzt – und so sie in diesem Vergleich eine bestimmte Schwelle unterschreiten, wird die Förderung bewilligt.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.