Der Kauf einer Immobilie gehört für die meisten zu den weitreichendsten Entscheidungen und größten Investitionen im Leben. Wer sich seinen Traum vom Eigenheim über den Erwerb einer Neuimmobilie verwirklichen möchte, bekommt es dabei oft mit einer ganz speziellen Art von Verkäufer zu tun: dem Bauträger. Doch was ist das eigentlich, wie läuft der Immobilienkauf über diesen besonderen Anbieter ab und worauf sollten Käufer achten? Die DWG eG schöpft aus ihrer langjährigen Erfahrung im deutschen Baugeschäft und erklärt in diesem Beitrag, was Immobilienkäufer wissen sollten.
Erst kürzlich hat die DWG eG auf diesem Blog die Ziele vorgestellt, auf die sich die künftigen Koalitionspartner in ihrem Sondierungspapier im Hinblick auf die Bau- und Immobilienbranche geeinigt hatten. Unter dem grundsätzlichen Tenor, die Bauwirtschaft ankurbeln zu wollen, haben sich Union und SPD unter anderem dazu verpflichtet, das Wohnraumangebot zu vergrößern, indem Baustandards vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Erfahrungen zeigen, dass auch das sogenannte serielle Bauen ein interessanter Ansatz ist, um Bauen schneller und günstiger zu machen. Deshalb möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche noch einmal detaillierter auf diese Bauweise eingehen.
In Bad Kreuznach ist die DWG eG ja mit zwei Projekten vertreten. Neben dem geplanten Neubau in der Rüdesheimer Straße hat die Genossenschaft aus Großwallstadt auch ein Wohn- und Geschäftshaus in der Wilhelmstraße in ihrem Bestand. Das Gebäude mit seinen zehn Einheiten in den Obergeschossen und einer großen Gewerbefläche wurde im Jahr 2021 von der Wohnungsbaugenossenschaft übernommen und war seitdem bereits Ziel zahlreicher Aufwertungsmaßnahmen.
Als ein „Sorgenkind“ hat sich in diesen Jahren die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss erwiesen. Die seit dem Kauf leer stehende Einheit blieb über ein Jahrzehnt ungenutzt, nachdem der vorherige Mieter, ein Lebensmittelhändler, ausgezogen war. Diese anhaltende Leerstandsproblematik war in erster Linie der Größe der Einheit geschuldet: Mit rund 750 Quadratmetern ist sie für einen Großteil der gewerblichen Mieter einfach zu weitläufig. Erfahrungen zufolge bevorzugen diese heute kleinere, flexiblere Flächen, die besser zu modernen Geschäftsmodellen passen, weshalb die Nachfrage nach derart umfangreichen Gewerbeeinheiten in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist.
Trotz dieser Herausforderung ist es der DWG eG gelungen, einen neuen Mieter für die Einheit zu finden. Zu dieser erfreulichen Nachricht gibt es jetzt weitere Neuigkeiten und ein konkretes Eröffnungsdatum.
In langen Sondierungsgesprächen haben CDU, CSU und SPD die wichtigsten Themen für eine mögliche gemeinsame Regierung ausgearbeitet. Die Ergebnisse der Diskussionen wurden in einem elf Seiten langen Sondierungspapier festgehalten, welches die Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen darstellt. Als Wohnungsbaugenossenschaft interessiert sich die DWG eG selbstverständlich am stärksten für jene Vereinbarungen, die sich auf die Bau- und Immobilienbranche auswirken werden. Auf was sich die potenziellen Koalitionspartner im Bereich der Bauwirtschaft geeinigt haben, möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt im Folgenden etwas näher betrachten.
Im letzten Blogbeitrag hat die DWG eG die Mietpreisbremse ganz allgemein vorgestellt. Gerade erst haben sich Union und SPD bei ihren Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, dieses Instrument für den Mieterschutz zu verlängern, wenn auch zunächst einmal nur für zwei Jahre. Ohne diese Verlängerung würde die Mietpreisbremse Ende 2025 auslaufen.
Da das wohnungspolitische Steuerungsinstrument im Rahmen der Sondierungsgespräche sehr kontrovers diskutiert wurde, möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche einige Pro- und Contra-Argumente aufzeigen.
Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG verpflichtet, ihren Mitgliedern lebenswerte Wohnungen und Häuser zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist deshalb ein Thema, das der Genossenschaft aus Großwallstadt von Natur aus sehr am Herzen liegt. Doch Erfahrungen zeigen, dass es gerade in größeren Städten zunehmend schwieriger wird, Wohnungen zu finanziell tragbaren Mieten zu finden. Um die rasant steigenden Mieten in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzgeber im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes bereits vor zehn Jahren die Mietpreisbremse ins Leben gerufen. Dieses wohnungspolitische Steuerungsinstrument möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal detaillierter vorstellen.
Beim diesjährigen Rückblick auf die Entwicklung des Immobilienbestandes der DWG eG im zurückliegenden Jahr wurde auch ein langjähriges Bestandsobjekt angesprochen, das 2024 veräußert wurde: das Victoria-Haus in der Weißenburger Straße in Aschaffenburg. Die Hintergründe der Entscheidung und die Erfahrungen mit dem Verkauf möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche noch einmal etwas ausführlicher darlegen.
Bald ist es soweit: Die Abschluss des Projektes in Obernburg steht kurz bevor. Am Freitag 21.02. öffnen die von der DWG eG aus Großwallstadt errichteten Appartements im Rahmen eines Tags der offenen Tür zum ersten Mal ihre Pforten. Die Wohnungen befinden sich in der Römerstraße. Dort wurde an der Stelle der ehemaligen Traditionsgaststätte „Zum Löwen“ ein Neubau errichtet, in welchem die 17 Wohnungen Platz finden. Der Tradition zeugt das Bauprojekt mit der Bezeichnung „Löwenappartements“ und der historisch angelehnten Fassade Respekt.
Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder ist der gesetzlich vorgeschriebene Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Schriftlich festgehalten ist diese Pflicht im Genossenschaftsgesetz (GenG), das bereits seit dem Jahr 1889 die Tätigkeit von Genossenschaften regelt. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG erfüllen diesen Förderauftrag primär durch die Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
Doch die wirtschaftlichen Vorteile der Genossenschaftsmitglieder enden nicht bei den attraktiven Miet- und Kaufpreisen für die Wohnungen und Häuser, die in der Regel deutlich unter dem jeweiligen Marktniveau liegen. Ein weiterer, keineswegs zu vernachlässigender Nutzwert/Pluspunkt besteht in den staatlichen Fördermitteln, die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als Zuschuss zu den monatlichen Einzahlungen winken. Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können Anspruchsberechtigte gleich über zwei Förderinstrumente Geld vom Staat erhalten: über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und bei beiden haben sich in den letzten Jahren Anpassungen ergeben, die klar zum Vorteil der Mitglieder gereichen. Bereits in der vergangenen Woche hat die DWG eG noch einmal die Änderungen bei den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage dargelegt. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt dem zweiten Förderweg, der Wohnungsbauprämie, einen Beitrag widmen. Denn auch dort hat es vor nicht allzu langer Zeit eine willkommene und lang erwartete Änderung gegeben.
In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.