Mit einer sechsteiligen Blogserie hat sich die DWG eG der Aufgabe verschrieben, ihren Bloglesern die vielseitigen Facetten eines Neubauvorhabens zu verdeutlichen. Zu den bereits behandelten Aspekten zählen der Grundstückskauf, die interne Planung, der Bauantrag, Ausführungsplanung und Baubeginn sowie Baudurchführung und Bauüberwachung. Abschließend dreht sich im letzten Teil der Blogserie in dieser Woche alles um das Thema Abnahme und Mängelbeseitigung.
DWG eG: Der Grund für die Abnahme der Einzelgewerke
Bei einer Abnahme geht es grundsätzlich darum festzustellen, ob ein Gewerk ordentlich, fachgerecht und gemäß den unterbreiteten Angeboten sowie den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften hergestellt wurde. Entgegen der verbreiteten Meinung erfolgt die Abnahme für den Ersteller eines Bauvorhabens nicht zwangsläufig am Ende, sondern vielmehr bereits im Laufe des fortschreitenden Bauvorhabens, sobald ein Gewerk fertiggestellt wird.
Die Sicht des Erstellers eines Gebäudes unterscheidet sich in diesem Zusammenhang stark von der Sicht eines Gebäudekäufers etwa im Bauträgergeschäft. Der Bauleiter führt für den Ersteller eines Gebäudes laufend Abnahmen nach Fertigstellung und sogar nach der Teilfertigstellung von Gewerken aus. Den Sinn hinter dieser Vorgehensweise veranschaulicht die DWG eG am Beispiel des Rohbaus sowie der Elektro- und Sanitärrohinstallation. Ob diese Gewerke sauber und ordentlich durchgeführt wurden, lässt sich nur unmittelbar nach der Fertigstellung feststellen, da sie im weiteren Verlauf des Bauvorhabens „zugebaut“ werden oder sie nicht mehr zwangsläufig sichtbar sind.
Fertigstellung und Mängelbeseitigung
Trotz dieser Teilabnahmen kommen zum Abschluss der Arbeiten viele Abnahmen zusammen, da gegen Ende des Bauvorhabens zahlreiche Gewerke wie beispielsweise für die Innenstreich- bzw. Putzarbeiten, die Bodenverlegung, die Errichtung der Außenanlage sowie die Erstellung der Sanitäranlagen und der Elektroendinstallation parallel arbeiten. Auch die Erfahrung der Genossenschaft aus Großwallstadt zeigt, dass es zum Ende des Bauvorhabens nicht zuletzt aufgrund einzuhaltender Termine oftmals noch stressig wird.
Wie die DWG eG hervorhebt, kommt ein Bauvorhaben mit ausschließlich mängelfreien Abnahmen so gut wie nicht vor, was die Mängelbeseitigung zu einem wichtigen Tätigkeitsfeld macht. Hier geht es grundsätzlich darum, die bei der Abnahme festgestellten Mängel möglichst schnell abzuarbeiten. Bei der Genossenschaft aus Großwallstadt kommt zudem noch eine weitere Herausforderung hinzu: Da die Wohnungen nach Fertigstellung in der Regel schnell vermietet werden, müssen die Termine zur Mängelbeseitigung nicht nur mit den Handwerkern, sondern auch mit den Mietern koordiniert werden. Eine Herausforderung, welche die Wohnungsbaugenossenschaft bei jedem Neubauvorhaben aufs Neue bestens meistert.