In Bad Kreuznach befindet sich neben dem Bestandsobjekt in der Wilhelmstraße ein weiteres Objekt im Besitz der DWG eG: Bereits im vergangenen Jahr hat die Genossenschaft aus Großwallstadt ein Grundstück in der Rüdesheimer Straße erworben, auf dem sich zum Zeitpunkt des Kaufs noch eine alte, nicht mehr genutzte Halle befand. Auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels soll nunmehr ein dreigeschossiges Wohngebäude entstehen. In dem Neubau mit Tiefgarage will die DWG eG 53 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 3.000 Quadratmetern schaffen. Die Pläne für dieses Großprojekt sind in den vergangenen Monaten weiter vorangeschritten. Die Erfahrungen der jüngsten Planungsstadien fasst die Wohnungsbaugenossenschaft im Folgenden für die Leserinnen und Leser dieses Blogs zusammen.
Kategorie: Bauvorhaben
Mitten in der Altstadt von Obernburg errichtet die DWG eG ja einen Neubau, in dem sie mit 17 möblierten Appartements den steigenden Bedarf an kurz- und mittelfristig anmietbarem Wohnraum decken wird. Die „Löwenappartements“ in der Römerstraße bieten dank ihrer zentralen Lage und ihrer umfangreichen Ausstattung die ideale Möglichkeit für das „Wohnen auf Zeit“, das aufgrund seiner Flexibilität und seines Komforts bei immer mehr Menschen Anklang findet. Das Neubauvorhaben nähert sich mit zunehmend schnelleren Schnitten seinem Ende. Grund genug für ein neues Update zu den jüngsten Erfahrungen vonseiten der Genossenschaft aus Großwallstadt.
Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument der kommunalen Bauleitplanung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Entwicklung von Städten und Gemeinden. In ihnen wird festgelegt, wie Grundstücke in bestimmten Gebieten genutzt werden dürfen und welche baulichen und gestalterischen Vorgaben dabei zu beachten sind. Gemeinden erstellen Bebauungspläne, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu vermeiden und eine hohe Lebensqualität für die Bewohner zu sichern.
Wenn sich jedoch besondere Bauvorhaben innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes nicht realisieren lassen, dann kann eine Sonderform dieses städtebaulichen Instruments zur Anwendung kommen: der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Die DWG eG legt dar, was es mit diesem auf sich hat, und stellt eigene Erfahrungen vor.
Jährlich 400.000 neue Wohnungen hatte die Regierung als ehrgeiziges Ziel ausgegeben, um dem Wohnungsmangel in Deutschland entgegenzuwirken. Eine aktuelle Prognose des Münchner Ifo-Instituts zeigt nun, dass Wunsch und Wirklichkeit leider weit auseinanderliegen: Spätestens 2026 wird demnach die 200.000er-Grenze unterschritten werden. Wir von der DWG eG erklären die Hintergründe des unerfreulichen Trends – und warum Genossenschaften wie wir das Licht am Ende des Tunnels sein könnten.
Ende März hat die DWG eG zuletzt über den aktuellen Stand ihres Bauvorhabens in Obernburg berichtet. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt die jüngsten Baufortschritte mit Bildern etwas weiter veranschaulichen. Darüber hinaus gibt die Wohnungsbaugenossenschaft Einblick in die geplante Möblierung der „Löwenappartements“.
Für Passanten in der Römerstraße in Obernburg ist es nicht mehr zu übersehen: Das Bauvorhaben der DWG eG nähert sich zusehends seinem Ende. Der Neubau, der künftig auf zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachboden insgesamt 17 Wohnungen beherbergen wird, ist Teil des „Wohnen auf Zeit“-Konzeptes der Genossenschaft aus Großwallstadt. Das bedeutet, dass die „Löwen Apartments“ voll möbliert und inklusive einer kleinen Küche und einer Grundausstattung zur kurz- und mittelfristigen Miete angeboten werden.
In Bad Kreuznach hat die DWG eG ja große Pläne: Auf dem Grundstück eines ehemaligen Fliesenfachhandels will die Genossenschaft aus Großwallstadt ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage bauen. Der Neubau auf dem Gelände an der Rüdesheimer Straße 120 soll künftig 53 Wohneinheiten beherbergen und so dem Förderauftrag der Wohnungsbaugenossenschaft in großem Stil gerecht werden. Um ein derartiges Großprojekt auf den Weg zu bringen, sind einige formelle Anforderungen zu erfüllen. Nach dem bereits im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden noch im vergangenen Jahr weitere Schritte getan, um die Planungen der Umsetzungsphase näher zu bringen.
In Bad Kreuznach verfügt die DWG eG ja nicht nur über ein Bestandsobjekt in der Wilhelmstraße, sondern hat vor einigen Monaten auch ein Grundstück in der Rüdesheimer Straße erworben. Auf diesem steht derzeit noch eine alte, mittlerweile nicht mehr genutzte Halle. Diese leerstehende Bestandsbebauung soll jedoch bald neuen Plänen der Genossenschaft aus Großwallstadt weichen: Nach dem Abriss ist dort der Bau eines Wohngebäudes mit rund 55 Wohnungen und einer Wohnfläche von mehr als 3.000 Quadratmetern geplant. Ein Neubau dieses Umfangs erfordert einiges an Planungsaufwand. Die Erfahrungen mit diesem Prozess möchte die DWG eG in diesem Beitrag noch einmal darlegen.
Mieter müssen bereits seit Jahren die Erfahrung machen, dass guter und lebenswerter Wohnraum zu bezahlbaren Preisen in Deutschland kaum zu bekommen ist. Wo es schon in „normalen“ Wohnlagen schwierig sein kann, eine Wohnung zu finden, ist es in besonders gefragten Regionen oft nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.
Auch in derart beliebten Lagen ist die DWG eG stets bemüht, den Wohnraumbedarf ihrer Mitglieder bestmöglich zu decken. Ein Beispiel hierfür ist der rheinland-pfälzische Kurort Bad Kreuznach, in dem die Genossenschaft aus Großwallstadt die hohe Wohnungsnachfrage bereits mit einem Objekt in der Wilhelmstraße bedient. Zusätzlich zu diesem Bestandsgebäude, in dem das Wohnraumangebot durch die Umwidmung einer Gewerbefläche ausgeweitet werden soll, hat die DWG eG kürzlich ein weiteres Objekt in Bad Kreuznach in ihr Immobilienportfolio aufgenommen: ein Grundstück, für das die Genossenschaft aus Großwallstadt große Pläne hat.
Im deutschen Baurecht werden sämtliche Gebäude einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Während diese Klassifizierung Auswirkungen auf diverse Aspekte eines Bauvorhabens hat, steht ein Themenbereich im Mittelpunkt: Die Einordnung in das Gebäudeklassensystem hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vorgaben zu den Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz. Die DWG eG fasst das System im aktuellen Beitrag zusammen.