Der erste Samstag im Juli ist jedes Jahr ein besonderer Tag für Genossenschaften, denn dieses Datum wurde vom Internationalem Genossenschaftsbund (ICA) und den Vereinten Nationen der Würdigung dieser besonderen Organisationen gewidmet. Auch in diesem Jahr werden die Genossenschaften weltweit für ihren Beitrag gefeiert, den sie bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme leisten, mit denen sich auch die Vereinten Nationen befassen. Der diesjährige 102. „Internationale Tag der Genossenschaften“ am 6. Juli steht unter dem Motto „Genossenschaften gestalten eine bessere Zukunft für alle“. Die DWG eG nimmt den bevorstehenden Genossenschaftstag zum Anlass, um das Genossenschaftskonzept und die besonderen Vorteile für Mitglieder noch einmal kurz vorzustellen.
Schlagwort: Arbeitnehmersparzulage
Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Förderung der Mitglieder expliziter Geschäftszweck jeder Genossenschaft in Deutschland ist. Dieser im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankerte Förderauftrag kann wahlweise auf die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder bezogen sein. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Neben dieser Förderung durch die Genossenschaft selbst profitieren die Genossenschaftsmitglieder dabei gegebenenfalls auch von staatlicher Unterstützung: Unter gewissen Voraussetzungen fördert die öffentliche Hand die monatlichen Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften mit finanziellen Zuschüssen. Bei einem dieser Förderinstrumente hat sich mit Beginn des Jahres ein zentraler Aspekt geändert: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden angepasst. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert die Details.
Die fundamentale Idee des genossenschaftlichen Geschäftsmodells besteht darin, dass alle Mitglieder Mitinhaber der Genossenschaft sind. Scheidet ein Mitglied aus oder möchte seine Beteiligung verkleinern, bekommt es den aktuellen Wert der zurückgegebenen Geschäftsanteile bzw. des Geschäftsguthabens ausbezahlt. Im heutigen Blogbeitrag erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Vorgehensweise bei dieser Auszahlung.
Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.
Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.
Eine Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft geht mit zahlreichen Vorteilen einher. Zu den besonders geschätzten Positivaspekten zählen die sozialverträglichen Mieten, das sichere Wohnrecht und die Teilhabe an einem Unternehmen, das sich explizit der Förderung der Mitglieder verschrieben hat. Ein weiterer positiver Nutzeffekt einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft ist zudem die Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Zuschüsse unter anderem nach dem Wohnungsbauprämiengesetz zu gelangen. Die Experten der DWG eG aus Großwallstadt erläutern in diesem Blogbeitrag, unter welchen Bedingungen ein Genossenschafts-Mitglied derartige Förderansprüche hat.