Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Förderung der Mitglieder expliziter Geschäftszweck jeder Genossenschaft in Deutschland ist. Dieser im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankerte Förderauftrag kann wahlweise auf die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder bezogen sein. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Neben dieser Förderung durch die Genossenschaft selbst profitieren die Genossenschaftsmitglieder dabei gegebenenfalls auch von staatlicher Unterstützung: Unter gewissen Voraussetzungen fördert die öffentliche Hand die monatlichen Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften mit finanziellen Zuschüssen. Bei einem dieser Förderinstrumente hat sich mit Beginn des Jahres ein zentraler Aspekt geändert: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden angepasst. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert die Details.