Am 26. September hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz den Deutschen Bundestag passiert. Wie der Name bereits vermuten lässt, dient das Gesetz dem Abbau überflüssiger Bürokratie, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Verwaltung zu entlasten. Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs sind auch Änderungen am Genossenschaftsgesetz verbunden, denen die DWG eG bereits am 3. und 10. September zwei Blogbeiträge gewidmet hat. Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, fasst die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt noch einmal die wichtigsten die Arbeit von Genossenschaften betreffenden Punkte zusammen.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
In Deutschland herrscht bekanntermaßen ein empfindlicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Und wie auch die DWG eG auf diesem Blog bereits mehrfach berichtet hat, gelingt es der Bauwirtschaft nicht, die Zielvorgaben der Bundesregierung in Sachen Wohnungsbau zu erfüllen. Neben den stark gestiegenen Baukosten dürfte dies auch in einem strukturellen Problem seine Wurzeln haben: Vielerorts fehlt es an Bauland. Vor allem in Städten und Ballungsräumen ist Baufläche oft Mangelware. Ein Weg, Abhilfe zu schaffen, führt über die sogenannte Konversion. Hierbei handelt es sich um die Umnutzung eines ehemaligen industriellen oder militärischen Areals für neue Zwecke. In dieser Woche erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt, wie eine derartige Konversion abläuft.
Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG ein wichtiger Akteur in der Immobilienbranche. Darüber, dass dort nicht alles rund läuft, wurde auch auf diesem Blog bereits berichtet. Nach einem mehr als zehn Jahre währenden Aufschwung erlebt die Immobilienwirtschaft seit 2022 eine spürbare Schwächephase. Erst vor einigen Monaten hat die Genossenschaft aus Großwallstadt die Herausforderungen in der deutschen Bauwirtschaft etwas näher erläutert. Diese steht infolge der hohen Baukosten unter Druck: Aufgrund hoher Zinsen sind die Finanzierungskosten für Bauprojekte spürbar angestiegen, gleichzeitig haben sich die Materialkosten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Dies hat dazu geführt, dass zuletzt deutlich weniger Bauvorhaben realisiert wurden.
Trotz dieser angespannten Lage hat sich die DWG eG schon zum Zeitpunkt des damaligen Blogberichtes als optimistisch bezüglich der eigenen Geschäftssituation gezeigt. Und die jüngsten Erfahrungen bei einem wichtigen Branchenevent zeigen, dass sich auch die Stimmung im Immobiliensektor zu bessern scheint.
Seit dem 18. August 2006 besteht die Möglichkeit, eine Genossenschaft auf europäischer Ebene zu gründen: eine Societas Cooperativa Europea (SCE). Aber wo liegen eigentlich die Unterschiede zu einer (Wohnungsbau-)Genossenschaft nach ausschließlich deutschem Recht? Und stellt die Europäische Genossenschaft möglicherweise eine sinnvolle alternative Rechtsform für die DWG eG aus Großwallstadt dar? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf dieses Thema.
In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.
Genossenschaften erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Ihr erklärtes Ziel ist die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder. Dabei praktizieren sie das Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlichen Interessen schließen sich zusammen und bringen gemeinsam das Kapital auf, um die im Verbund gesteckten Ziele zu erreichen. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG etwa verfolgen die Absicht, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu versorgen – eine Leistung, die in Zeiten, die wie die heutige von einem überaus angespannten Wohnungsmarkt gekennzeichnet sind, dringender denn je benötigt wird.
Um diese wichtigen Akteure zu stärken, beinhaltet der Koalitionsvertrag der Ampelregierung einen Passus zur Verbesserung der „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“. Dieses Ziel umzusetzen ist die Funktion eines kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Einige der interessantesten Aspekte dieses Gesetzesentwurfs wird die DWG eG in diesem und dem kommenden Beitrag auf diesem Blog vorstellen. In dieser Woche geht es um die in dem Papier vorgeschlagene Möglichkeit des digitalen Beitritts.
Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument der kommunalen Bauleitplanung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Entwicklung von Städten und Gemeinden. In ihnen wird festgelegt, wie Grundstücke in bestimmten Gebieten genutzt werden dürfen und welche baulichen und gestalterischen Vorgaben dabei zu beachten sind. Gemeinden erstellen Bebauungspläne, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu vermeiden und eine hohe Lebensqualität für die Bewohner zu sichern.
Wenn sich jedoch besondere Bauvorhaben innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes nicht realisieren lassen, dann kann eine Sonderform dieses städtebaulichen Instruments zur Anwendung kommen: der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Die DWG eG legt dar, was es mit diesem auf sich hat, und stellt eigene Erfahrungen vor.
Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG Großwallstadt bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu werden. Doch die anfänglichen Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können abschreckend wirken. Glücklicherweise bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm an, das genau hier unterstützt. Dieses Programm reduziert die finanzielle Belastung beim Einstieg in eine Genossenschaft erheblich, wodurch mehr Menschen Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten.
Jährlich 400.000 neue Wohnungen hatte die Regierung als ehrgeiziges Ziel ausgegeben, um dem Wohnungsmangel in Deutschland entgegenzuwirken. Eine aktuelle Prognose des Münchner Ifo-Instituts zeigt nun, dass Wunsch und Wirklichkeit leider weit auseinanderliegen: Spätestens 2026 wird demnach die 200.000er-Grenze unterschritten werden. Wir von der DWG eG erklären die Hintergründe des unerfreulichen Trends – und warum Genossenschaften wie wir das Licht am Ende des Tunnels sein könnten.
Wie kürzlich auf diesem Blog berichtet, stand bei der DWG eG am 27. Juni die diesjährige Generalversammlung auf dem Terminplan. Den Erfahrungen der Vorjahre entsprechend wurde die hybride Veranstaltungsform mit ihrem Angebot zur virtuellen Teilnahme auch in diesem Jahr von den Mitgliedern gern und in großer Zahl angenommen. Die wichtigsten Themen der Versammlung fasst die Genossenschaft aus Großwallstadt im Folgenden für die Leserinnen und Leser zusammen.