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Rückblick auf die Generalversammlung 2024 der DWG eG

Wie kürzlich auf diesem Blog berichtet, stand bei der DWG eG am 27. Juni die diesjährige Generalversammlung auf dem Terminplan. Den Erfahrungen der Vorjahre entsprechend wurde die hybride Veranstaltungsform mit ihrem Angebot zur virtuellen Teilnahme auch in diesem Jahr von den Mitgliedern gern und in großer Zahl angenommen. Die wichtigsten Themen der Versammlung fasst die Genossenschaft aus Großwallstadt im Folgenden für die Leserinnen und Leser zusammen.

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DWG eG wiederholt Erfahrungen der Vorjahre und erhält tadelloses Prüfungsergebnis

Genossenschaften genießen in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses Vertrauen ist berechtigt, da eingetragene Genossenschaften im Hinblick auf die Erfüllung ihres Förderauftrags und ihre verantwortungsvolle Wirtschaftsweise regelmäßig überprüft werden. Diese turnusmäßigen Pflichtprüfungen ermöglichen es unter anderem, eventuelle wirtschaftliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. So tragen diese regelmäßigen Kontrollen dazu bei, die Seriosität der Genossenschaften sicherzustellen und zu der besonderen Sicherheit der Mitgliedereinlagen beizutragen. Schließlich weisen Genossenschaften mit einer Quote von 0,1 Prozent die niedrigste Insolvenzhäufigkeit von allen Unternehmensformen auf.

Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro werden am häufigsten geprüft: Bei der DWG eG steht demnach jedes Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen anerkannten Prüfungsverband auf der Agenda. Bereits im Mai hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt darüber berichtet, dass die diesjährige Prüfung angelaufen war. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Im Einklang mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist auch der Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erneut mustergültig ausgefallen.

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Die DWG eG lädt zur Generalversammlung 2024

Mitglieder einer Genossenschaft erhalten mit ihrem Beitritt ein wichtiges „Grundrecht“: die Möglichkeit, die Zukunft ihrer Genossenschaft aktiv mitzugestalten, und zwar mit ihrem Stimmrecht. Ausüben können sie dieses in erster Linie bei den Abstimmungen, die während der wichtigsten Veranstaltung des Genossenschaftsjahres durchgeführt werden: der Generalversammlung. Auch bei der DWG eG ist diese Versammlung das Highlight des Jahres, an dem sich Vorstand, Geschäftsführung und Mitglieder zusammenfinden, um Informationen auszutauschen und über wichtige Punkte des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs zu entscheiden. In diesem Jahr hat der Vorstand der Genossenschaft aus Großwallstadt am 27. Juni um 11 Uhr zur Generalversammlung eingeladen.

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Moderne Wohnkonzepte bei der DWG eG

Als Wohnungsbaugenossenschaft arbeitet die DWG eG mit einem klaren Förderauftrag: lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um ihn ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen zu können. Was auf den ersten Blick wie eine einfache Aufgabe klingt, bietet in der Realität aber viel Spielraum, um Wohnprodukte zu schaffen, die sich an den Bedürfnissen der Mitglieder orientieren. Aus diesem Grund hat die Genossenschaft aus Großwallstadt in ihren Immobilien in Abhängigkeit von Objektart und Lage unterschiedliche Wohnkonzepte umgesetzt, die verschiedenartigste Ansprüche an Wohnraum befriedigen können. Diese sollen im aktuellen Blogbeitrag noch einmal vorgestellt werden.

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DWG eG rechnet bei der genossenschaftlichen Pflichtprüfung erneut mit Bestzeugnis

Genossenschaften sind keine Unternehmen wie alle anderen. Sie zeichnen sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus, darunter ein ausgesprochen wichtiger Unterschied: Anders als die meisten anderen Unternehmen gilt der Fokus der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Förderung der Mitglieder. Diese Unterstützung kann unterschiedliche Formen annehmen, bei einer Wohnungsgenossenschaft wie der DWG eG besteht der Förderauftrag in einer sicheren und kostengünstigen Versorgung mit Wohnraum. Dieses Ziel wird gemeinschaftlich erreicht – will heißen: Die Mitglieder haben ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Geschäftspolitik ihrer Genossenschaft, können die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen und zu bestimmten Punkten künftiger wirtschaftlicher Entscheidungen abstimmen.

Derart außergewöhnliche Vorgaben für die Tätigkeit eines Unternehmens wollen kontrolliert sein – und dass dies geschieht, wird über eine weitere Besonderheit gewährleistet: die Prüfungspflicht. Je nach Höhe der Bilanzsumme müssen sich Genossenschaften im ein- oder zweijährigen Turnus einer Pflichtprüfung unterziehen. Bei der DWG eG steht diese jedes Jahr auf dem Terminplan – und die Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 ist bei der Genossenschaft aus Großwallstadt bereits angelaufen.

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Einheit im Victoria-Haus der DWG eG umfassend modernisiert

Im Zentrum von Aschaffenburg hält die DWG eG ein echtes Traditionsgebäude aus ihrem Immobilienbestand: das Victoria-Haus in der Weißenburger Straße. Bereits seit 2017 bietet die Genossenschaft aus Großwallstadt ihren Mitgliedern in diesem Objekt möblierte und voll ausgestattete Apartments zwischen 21 und 36 Quadratmetern an. Neben diesen Wohnungen, die vorwiegend zur kurz- und mittelfristigen Anmietung genutzt werden, beherbergt das 1997 erbaute Gebäude auch einige gewerblich genutzte Einheiten. Eine dieser Gewerbeeinheiten war seit den 1990er Jahren an ein und denselben Mieter vermietet. Dessen Auszug hat die DWG eG jetzt genutzt, um die Einheit umfassend zu modernisieren. Mit guten Erfahrungen: Innerhalb kürzester Zeit nach Abschluss der Arbeiten fand sich bereits ein neuer Mieter. Im heutigen Beitrag beschreibt die Wohnungsbaugenossenschaft die Modernisierungsmaßnahme ein wenig genauer.

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Die DWG eG zeigt auf, was Mietwohnungen mit Einbauküchen so beliebt macht

Der Trend zu mehr Bequemlichkeit ist eine Zeiterscheinung, die sich nicht nur bei klassischen „Convenience-Produkten“ wie vorgefertigten Lebensmitteln zeigt. Auch auf dem Mietwohnungsmarkt lässt sich dieses Phänomen unserer Gesellschaft beobachten, so sind beispielsweise Wohnungen mit Einbauküchen so gefragt wie selten zuvor. Auch bei der DWG eG hat man diese Erfahrung bereits gemacht – und kommt diesen neuen Ansprüchen der Mieter selbstverständlich auch im eigenen Immobilienbestand nach. Was hinter dieser Entwicklung steht, beleuchtet die Genossenschaft aus Großwallstadt im heutigen Blogbeitrag.

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Die DWG eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Die Wohnraumknappheit in Deutschland bietet bereits seit vielen Jahren Diskussionsstoff – besonders in den großen Ballungsgebieten haben Mieter ihre liebe Not, bezahlbare Wohnungen zu finden. Um diese zu lindern, hatte die Regierung eine zentrale wohnungspolitische Vereinbarung im Koalitionsvertrag verankert: Jedes Jahr sollten den Plänen der Ampelkoalition zufolge 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Im Februar hat die DWG eG auf diesem Blog zuletzt darüber berichtet, dass dieses Ziel bislang jedes Jahr verfehlt wurde. Ein Viertel dieser neu geschaffenen Wohnungen sollte dabei zudem eigentlich aus sozial gefördertem Wohnraum bestehen. Auch hier ist die Realität von dem guten Vorsatz weit entfernt: Zahlen des Bündnisses „Soziales Wohnen“ zufolge wurden 2023 von den 100.000 geplanten Sozialwohnungen gerade einmal etwa 30.000 tatsächlich gebaut.

Doch was genau sind Sozialwohnungen überhaupt – und welchen Zweck erfüllen sie? Das ist eine Frage, die die DWG eG in dieser Woche einmal grundsätzlich beantworten möchte.

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Künstliche Intelligenz im Dienste von Wohnungsbauunternehmen: Die DWG eG schildert erste Erfahrungen

Künstliche Intelligenz, insbesondere die sogenannte generative KI, gehört zu den großen Themen unserer Zeit. Wie stark unterschiedliche Branchen genau von deren Umsetzung im betrieblichen Alltag betroffen sein werden, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen, viele mögliche Auswirkungen sind auch noch komplette Zukunftsmusik. Doch gibt es bereits heute zahlreiche praktische Einsatzbereiche, in denen sich künstliche Intelligenz von jedermann anwenden lässt. Zu diesen Anwendungsfeldern, die auch die DWG eG für sich entdeckt hat, zählt die digitale Bildbearbeitung: Die Genossenschaft aus Großwallstadt nutzt KI-basierte Bildbearbeitungslösungen, um Visualisierungen für ihre Wohnungen zu erstellen. Die Erfahrungen mit dieser Technik zeigt die Wohnungsbaugenossenschaft in dieser Woche auf.

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Die DWG eG informiert ihre Mitglieder über neue Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage

Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Förderung der Mitglieder expliziter Geschäftszweck jeder Genossenschaft in Deutschland ist. Dieser im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankerte Förderauftrag kann wahlweise auf die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder bezogen sein. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Neben dieser Förderung durch die Genossenschaft selbst profitieren die Genossenschaftsmitglieder dabei gegebenenfalls auch von staatlicher Unterstützung: Unter gewissen Voraussetzungen fördert die öffentliche Hand die monatlichen Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften mit finanziellen Zuschüssen. Bei einem dieser Förderinstrumente hat sich mit Beginn des Jahres ein zentraler Aspekt geändert: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden angepasst. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert die Details.

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