In langen Sondierungsgesprächen haben CDU, CSU und SPD die wichtigsten Themen für eine mögliche gemeinsame Regierung ausgearbeitet. Die Ergebnisse der Diskussionen wurden in einem elf Seiten langen Sondierungspapier festgehalten, welches die Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen darstellt. Als Wohnungsbaugenossenschaft interessiert sich die DWG eG selbstverständlich am stärksten für jene Vereinbarungen, die sich auf die Bau- und Immobilienbranche auswirken werden. Auf was sich die potenziellen Koalitionspartner im Bereich der Bauwirtschaft geeinigt haben, möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt im Folgenden etwas näher betrachten.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.
Neben der Rückschau auf das Erreichte ist der Jahresanfang ja stets auch ein idealer Zeitpunkt für einen Ausblick auf die Ziele für das gerade begonnene Jahr. Aus diesem Grund steht nach den beiden Texten der letzten Wochen, in denen die DWG eG die Erfahrungen des Jahres 2024 rekapituliert hat, nunmehr der Blick nach vorn auf dem Programm. In dieser Woche stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Kernpunkte dessen vor, was dem aktuellen Stand der Planungen zufolge für 2025 auf der Agenda steht.
Traditionsgemäß nutzt die DWG eG den Jahreswechsel als Gelegenheit für eine kleine Rückblende auf die Erfahrungen der zurückliegenden zwölf Monate. Den wie immer zweiteiligen Rückblick hat die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche mit einer Zusammenfassung der Aktivitäten in ihrem Immobilienbestand gestartet. In dieser Woche wendet sich die Aufmerksamkeit der allgemeinen Geschäftsentwicklung und den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des abgelaufenen Jahres zu. Und auch in diesem Jahr hat die DWG eG diesbezüglich Grund zu Freude, den sie gern mit den Leserinnen und Lesern dieses Blogs teilt.
Es ist wieder einmal so weit: Mit 2024 liegt ein weiteres Jahr hinter uns allen. Und auch in diesem Jahr nutzt die DWG eG den Jahreswechsel, um auf das zurückliegende Jahr und seine zahlreichen Erfahrungen und Erfolge zurückzublicken. In mittlerweile bewährter Tradition besteht der Jahresrückblick der Genossenschaft aus Großwallstadt aus zwei Teilen. In dieser Woche geht es darum, was sich im Immobilienbestand getan hat, während der zweite Teil den wirtschaftlichen Eckdaten und der Entwicklung der Wohnungsbaugenossenschaft gewidmet ist.
Am 26. September hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz den Deutschen Bundestag passiert. Wie der Name bereits vermuten lässt, dient das Gesetz dem Abbau überflüssiger Bürokratie, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Verwaltung zu entlasten. Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs sind auch Änderungen am Genossenschaftsgesetz verbunden, denen die DWG eG bereits am 3. und 10. September zwei Blogbeiträge gewidmet hat. Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, fasst die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt noch einmal die wichtigsten die Arbeit von Genossenschaften betreffenden Punkte zusammen.
In Deutschland herrscht bekanntermaßen ein empfindlicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Und wie auch die DWG eG auf diesem Blog bereits mehrfach berichtet hat, gelingt es der Bauwirtschaft nicht, die Zielvorgaben der Bundesregierung in Sachen Wohnungsbau zu erfüllen. Neben den stark gestiegenen Baukosten dürfte dies auch in einem strukturellen Problem seine Wurzeln haben: Vielerorts fehlt es an Bauland. Vor allem in Städten und Ballungsräumen ist Baufläche oft Mangelware. Ein Weg, Abhilfe zu schaffen, führt über die sogenannte Konversion. Hierbei handelt es sich um die Umnutzung eines ehemaligen industriellen oder militärischen Areals für neue Zwecke. In dieser Woche erläutert die Genossenschaft aus Großwallstadt, wie eine derartige Konversion abläuft.
Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG ein wichtiger Akteur in der Immobilienbranche. Darüber, dass dort nicht alles rund läuft, wurde auch auf diesem Blog bereits berichtet. Nach einem mehr als zehn Jahre währenden Aufschwung erlebt die Immobilienwirtschaft seit 2022 eine spürbare Schwächephase. Erst vor einigen Monaten hat die Genossenschaft aus Großwallstadt die Herausforderungen in der deutschen Bauwirtschaft etwas näher erläutert. Diese steht infolge der hohen Baukosten unter Druck: Aufgrund hoher Zinsen sind die Finanzierungskosten für Bauprojekte spürbar angestiegen, gleichzeitig haben sich die Materialkosten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Dies hat dazu geführt, dass zuletzt deutlich weniger Bauvorhaben realisiert wurden.
Trotz dieser angespannten Lage hat sich die DWG eG schon zum Zeitpunkt des damaligen Blogberichtes als optimistisch bezüglich der eigenen Geschäftssituation gezeigt. Und die jüngsten Erfahrungen bei einem wichtigen Branchenevent zeigen, dass sich auch die Stimmung im Immobiliensektor zu bessern scheint.
Seit dem 18. August 2006 besteht die Möglichkeit, eine Genossenschaft auf europäischer Ebene zu gründen: eine Societas Cooperativa Europea (SCE). Aber wo liegen eigentlich die Unterschiede zu einer (Wohnungsbau-)Genossenschaft nach ausschließlich deutschem Recht? Und stellt die Europäische Genossenschaft möglicherweise eine sinnvolle alternative Rechtsform für die DWG eG aus Großwallstadt dar? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf dieses Thema.
In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.