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Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften, Teil 2: Was die DWG eG von der Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände hält

In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.

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DWG eG bezieht Stellung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften

Genossenschaften erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Ihr erklärtes Ziel ist die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder. Dabei praktizieren sie das Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlichen Interessen schließen sich zusammen und bringen gemeinsam das Kapital auf, um die im Verbund gesteckten Ziele zu erreichen. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG etwa verfolgen die Absicht, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu versorgen – eine Leistung, die in Zeiten, die wie die heutige von einem überaus angespannten Wohnungsmarkt gekennzeichnet sind, dringender denn je benötigt wird.

Um diese wichtigen Akteure zu stärken, beinhaltet der Koalitionsvertrag der Ampelregierung einen Passus zur Verbesserung der „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“. Dieses Ziel umzusetzen ist die Funktion eines kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Einige der interessantesten Aspekte dieses Gesetzesentwurfs wird die DWG eG in diesem und dem kommenden Beitrag auf diesem Blog vorstellen. In dieser Woche geht es um die in dem Papier vorgeschlagene Möglichkeit des digitalen Beitritts.

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KfW-Förderung für Wohnungsbaugenossenschaften – so sparen Sie Geld bei der Mitgliedschaft

Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG Großwallstadt bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu werden. Doch die anfänglichen Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können abschreckend wirken. Glücklicherweise bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm an, das genau hier unterstützt. Dieses Programm reduziert die finanzielle Belastung beim Einstieg in eine Genossenschaft erheblich, wodurch mehr Menschen Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten.

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Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich weiter: Warum Genossenschaften wie die DWG eG helfen können

Jährlich 400.000 neue Wohnungen hatte die Regierung als ehrgeiziges Ziel ausgegeben, um dem Wohnungsmangel in Deutschland entgegenzuwirken. Eine aktuelle Prognose des Münchner Ifo-Instituts zeigt nun, dass Wunsch und Wirklichkeit leider weit auseinanderliegen: Spätestens 2026 wird demnach die 200.000er-Grenze unterschritten werden. Wir von der DWG eG erklären die Hintergründe des unerfreulichen Trends – und warum Genossenschaften wie wir das Licht am Ende des Tunnels sein könnten.

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Sonnige Aussichten für private Solaranlagen

Am 26. April dieses Jahres wurde das neue Solarpaket I im Bundestag verabschiedet, welches die Installation und Anmeldung privater Photovoltaikanlagen erleichtern soll. Wir von der DWG eG aus Großwallstadt erklären Ihnen, welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat: Was bedeuten die Änderungen für Sie persönlich als Mieter? Was ändert sich für Vermieter und wie sieht es mit der gemeinschaftlichen Nutzung von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden aus?

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Der Neubau der DWG eG in Obernburg schreitet weiter voran

Drei Monate ist es her, dass die DWG eG zuletzt über ihre Erfahrungen mit ihrem Bauvorhaben in Obernburg berichtet hat. Seitdem hat sich bei dem Neubau in der unterfränkischen Stadt erneut viel getan, sodass die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche die Gelegenheit ergreift, die Leser wieder auf den neuesten Stand zu bringen.

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Rückblick auf die Generalversammlung 2024 der DWG eG

Wie kürzlich auf diesem Blog berichtet, stand bei der DWG eG am 27. Juni die diesjährige Generalversammlung auf dem Terminplan. Den Erfahrungen der Vorjahre entsprechend wurde die hybride Veranstaltungsform mit ihrem Angebot zur virtuellen Teilnahme auch in diesem Jahr von den Mitgliedern gern und in großer Zahl angenommen. Die wichtigsten Themen der Versammlung fasst die Genossenschaft aus Großwallstadt im Folgenden für die Leserinnen und Leser zusammen.

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DWG eG wiederholt Erfahrungen der Vorjahre und erhält tadelloses Prüfungsergebnis

Genossenschaften genießen in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses Vertrauen ist berechtigt, da eingetragene Genossenschaften im Hinblick auf die Erfüllung ihres Förderauftrags und ihre verantwortungsvolle Wirtschaftsweise regelmäßig überprüft werden. Diese turnusmäßigen Pflichtprüfungen ermöglichen es unter anderem, eventuelle wirtschaftliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. So tragen diese regelmäßigen Kontrollen dazu bei, die Seriosität der Genossenschaften sicherzustellen und zu der besonderen Sicherheit der Mitgliedereinlagen beizutragen. Schließlich weisen Genossenschaften mit einer Quote von 0,1 Prozent die niedrigste Insolvenzhäufigkeit von allen Unternehmensformen auf.

Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro werden am häufigsten geprüft: Bei der DWG eG steht demnach jedes Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen anerkannten Prüfungsverband auf der Agenda. Bereits im Mai hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt darüber berichtet, dass die diesjährige Prüfung angelaufen war. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Im Einklang mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist auch der Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erneut mustergültig ausgefallen.

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Die DWG eG feiert mit am Tag der Genossenschaften

Der erste Samstag im Juli ist jedes Jahr ein besonderer Tag für Genossenschaften, denn dieses Datum wurde vom Internationalem Genossenschaftsbund (ICA) und den Vereinten Nationen der Würdigung dieser besonderen Organisationen gewidmet. Auch in diesem Jahr werden die Genossenschaften weltweit für ihren Beitrag gefeiert, den sie bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme leisten, mit denen sich auch die Vereinten Nationen befassen. Der diesjährige 102. „Internationale Tag der Genossenschaften“ am 6. Juli steht unter dem Motto „Genossenschaften gestalten eine bessere Zukunft für alle“. Die DWG eG nimmt den bevorstehenden Genossenschaftstag zum Anlass, um das Genossenschaftskonzept und die besonderen Vorteile für Mitglieder noch einmal kurz vorzustellen.

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Die DWG eG lädt zur Generalversammlung 2024

Mitglieder einer Genossenschaft erhalten mit ihrem Beitritt ein wichtiges „Grundrecht“: die Möglichkeit, die Zukunft ihrer Genossenschaft aktiv mitzugestalten, und zwar mit ihrem Stimmrecht. Ausüben können sie dieses in erster Linie bei den Abstimmungen, die während der wichtigsten Veranstaltung des Genossenschaftsjahres durchgeführt werden: der Generalversammlung. Auch bei der DWG eG ist diese Versammlung das Highlight des Jahres, an dem sich Vorstand, Geschäftsführung und Mitglieder zusammenfinden, um Informationen auszutauschen und über wichtige Punkte des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs zu entscheiden. In diesem Jahr hat der Vorstand der Genossenschaft aus Großwallstadt am 27. Juni um 11 Uhr zur Generalversammlung eingeladen.

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