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Diesjährige Prüfung bei der DWG eG angelaufen – Erfahrungen der Vorjahre lassen erneut erstklassiges Ergebnis erwarten

Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.

Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.

Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.

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DWG eG: Prüfung der Genossenschaft durch den Prüfungsverband hat begonnen

Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.

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Die DWG eG zu aktuellen Themen: Erneute Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Kapitalanlagegenossenschaften

Wie die DWG eG an dieser Stelle bereits mehrfach dargelegt hat, hat es sich als unerlässlich erwiesen, den Genossenschaftsgedanken vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Denn die große Wertschätzung, die Genossenschaften in Deutschland erfahren, verleitet auch unseriöse Anbieter dazu, dieses hohe Ansehen für ihre Zwecke zu nutzen. Um das Genossenschaftswesen vor derartigen dubiosen Unternehmen zu bewahren gilt es, die Gesetzgebung immer wieder anzupassen. Der Kampf gegen sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften findet aktuell Niederschlag in einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg.

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Die DWG eG zu aktuellen Themen: Der Gesetzesantrag 577/18 gegen schwarze Schafe unter den Genossenschaften

Mit diesem Blog haben wir uns das Ziel gesetzt, nicht nur unseren Mitgliedern, sondern auch an der genossenschaftlichen Wohnform Interessierten aufschlussreiche Informationen an die Hand zu geben – etwa über uns als Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt ebenso wie über die Objekte der DWG eG und den Stand unserer aktuellen Bauvorhaben. Aber auch allgemeinere Anliegen sollen hier im Fokus stehen, zum Beispiel aktuelle Themen vom Wohnungs- und Immobilienmarkt oder Fragen rund um die Funktionsweise einer Genossenschaft. Als Wohnungsbaugenossenschaft sind wir uns der Verantwortung bewusst, die mit dem großen Vertrauensvorschuss einhergeht, den Genossenschaften in Deutschland genießen. Daher dreht sich unser heutiger Beitrag um eine Gesetzesinitiative des Landes Brandenburg, welche schwarzen Schafen unter den Genossenschaften einen Riegel vorschieben will.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Vorzüge der DWG eG-Mitgliedschaft: jährlich geprüfte Sicherheit

Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG aus Großwallstadt genießen in Deutschland aus gutem Grund einen exzellenten Ruf. Das Fundament dieses guten Renommees bildet das besondere Geschäftsmodell mit einem zentralen und ausgewiesenen Förderzweck: die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder. Aufgrund dieses über die reine Profitorientierung hinausgehenden und auf die Förderung der Mitglieder ausgerichteten Unternehmenskonzeptes genießen Genossenschaften bei Mitgliedern – und solchen, die es werden wollen – einen hohen Vertrauensvorschuss.

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