In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.
Schlagwort: Prüfungsverband
Genossenschaften genießen in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses Vertrauen ist berechtigt, da eingetragene Genossenschaften im Hinblick auf die Erfüllung ihres Förderauftrags und ihre verantwortungsvolle Wirtschaftsweise regelmäßig überprüft werden. Diese turnusmäßigen Pflichtprüfungen ermöglichen es unter anderem, eventuelle wirtschaftliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. So tragen diese regelmäßigen Kontrollen dazu bei, die Seriosität der Genossenschaften sicherzustellen und zu der besonderen Sicherheit der Mitgliedereinlagen beizutragen. Schließlich weisen Genossenschaften mit einer Quote von 0,1 Prozent die niedrigste Insolvenzhäufigkeit von allen Unternehmensformen auf.
Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro werden am häufigsten geprüft: Bei der DWG eG steht demnach jedes Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen anerkannten Prüfungsverband auf der Agenda. Bereits im Mai hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt darüber berichtet, dass die diesjährige Prüfung angelaufen war. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Im Einklang mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist auch der Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erneut mustergültig ausgefallen.
Genossenschaften sind keine Unternehmen wie alle anderen. Sie zeichnen sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus, darunter ein ausgesprochen wichtiger Unterschied: Anders als die meisten anderen Unternehmen gilt der Fokus der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Förderung der Mitglieder. Diese Unterstützung kann unterschiedliche Formen annehmen, bei einer Wohnungsgenossenschaft wie der DWG eG besteht der Förderauftrag in einer sicheren und kostengünstigen Versorgung mit Wohnraum. Dieses Ziel wird gemeinschaftlich erreicht – will heißen: Die Mitglieder haben ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Geschäftspolitik ihrer Genossenschaft, können die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen und zu bestimmten Punkten künftiger wirtschaftlicher Entscheidungen abstimmen.
Derart außergewöhnliche Vorgaben für die Tätigkeit eines Unternehmens wollen kontrolliert sein – und dass dies geschieht, wird über eine weitere Besonderheit gewährleistet: die Prüfungspflicht. Je nach Höhe der Bilanzsumme müssen sich Genossenschaften im ein- oder zweijährigen Turnus einer Pflichtprüfung unterziehen. Bei der DWG eG steht diese jedes Jahr auf dem Terminplan – und die Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 ist bei der Genossenschaft aus Großwallstadt bereits angelaufen.
Die verpflichtende regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband stellt einen wichtigen Baustein der Seriosität und Stabilität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells dar. Erst im Mai wurde an dieser Stelle über den Beginn der diesjährigen Pflichtprüfung bei der DWG eG berichtet. Dieser Prüfungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Wie aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren bereits damals vermutet, fanden die Prüfer bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch diesmal keinerlei Grund für Beanstandung und stellten für das Geschäftsjahr 2022 einen einwandfreien Prüfungsbericht aus.
Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.
Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.
Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.
Genossenschaften zählen zu den solidesten Betrieben der deutschen Unternehmenslandschaft. Eine zentrale Säule der Beständigkeit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells macht die engmaschige Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung aus. Denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich regelmäßigen Kontrollen durch einen unabhängigen Prüfungsverband zu unterziehen. Genossenschaften wie die DWG eG müssen diese Prüfung jedes Jahr, kleinere mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr absolvieren. Mithilfe der Erfahrung und Sachkenntnis eines Prüfers wird die geschäftliche Tätigkeit genauestens unter die Lupe genommen. So wird unter anderem sichergestellt, dass die jeweilige Genossenschaft ihrem Grundauftrag, der Förderung der Mitglieder, so gut es geht nachkommt.
Wie in der vergangenen Woche berichtet, wurde den Mitgliedern der DWG eG im Zuge der Generalversammlung 2022 auch der jüngste Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes vorgestellt. Wie bereits in den Vorjahren hatte der bei der Versammlung anwesende Prüfer absolut nichts zu beanstanden und konnte der Genossenschaft aus Großwallstadt ein einwandfreies Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2021 ausstellen.
Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.
Wie die DWG eG an dieser Stelle bereits mehrfach dargelegt hat, hat es sich als unerlässlich erwiesen, den Genossenschaftsgedanken vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Denn die große Wertschätzung, die Genossenschaften in Deutschland erfahren, verleitet auch unseriöse Anbieter dazu, dieses hohe Ansehen für ihre Zwecke zu nutzen. Um das Genossenschaftswesen vor derartigen dubiosen Unternehmen zu bewahren gilt es, die Gesetzgebung immer wieder anzupassen. Der Kampf gegen sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften findet aktuell Niederschlag in einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg.
Eine Genossenschaft definiert sich maßgeblich über ihre Mitglieder. Denn schließlich ist eine Genossenschaft ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsame Interessen vertreten und sich so gemeinschaftlich im Hinblick auf diese Interessen fördern. Das gemeinsame Interesse der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft (DWG eG) ist in diesem Sinne das Schaffen bedarfsgerechten Wohnraumes. Und wie bei jeder Genossenschaft gilt auch für die DWG eG aus Großwallstadt: Sie steht und fällt mit ihren Mitgliedern. Deshalb wird auch ein hoher Wert auf deren Sicherheit gelegt. Um diese zu gewährleisten, prüft ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsverband jährlich die Geschäftstätigkeit der DWG eG. Wie auch in den vergangenen Jahren meldete der Verband auch für das Geschäftsjahr 2019 keine einzige Beanstandung.
Insbesondere in Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum eine knappe Ressource. Bei der nicht selten anstrengenden Wohnungssuche können Genossenschaftswohnungen ein hilfreicher Ausweg sein. Diese werden von Wohnungsbaugenossenschaften angeboten, die nicht primär gewinnorientiert agieren, sondern im Sinne ihres Förderauftrages zugunsten ihrer Mitglieder wirtschaften. Aus diesem Grund sind die Wohnungen in der Regel zu einem vergleichsweise niedrigen Mietpreis erhältlich, der häufig unter dem lokalen Mietspiegel liegt.
Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich: Durch diese wird das Mitglied Mitinhaber des genossenschaftlichen Immobilienbestandes und damit Teilhaber am wirtschaftlichen Erfolg von Wohnungsbaugenossenschaften wie der DWG eG aus Großwallstadt. Denn wenn die Genossenschaft, etwa durch den Verkauf oder die Vermietung von Wohnungen oder Häusern Überschüsse erwirtschaftet, können die Mitglieder über die Zahlung einer Dividende an den Gewinnen beteiligt werden.