In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.
Schlagwort: Mitgliedschaft
40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.
Am 26. September hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz den Deutschen Bundestag passiert. Wie der Name bereits vermuten lässt, dient das Gesetz dem Abbau überflüssiger Bürokratie, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Verwaltung zu entlasten. Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs sind auch Änderungen am Genossenschaftsgesetz verbunden, denen die DWG eG bereits am 3. und 10. September zwei Blogbeiträge gewidmet hat. Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, fasst die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt noch einmal die wichtigsten die Arbeit von Genossenschaften betreffenden Punkte zusammen.
Seit dem 18. August 2006 besteht die Möglichkeit, eine Genossenschaft auf europäischer Ebene zu gründen: eine Societas Cooperativa Europea (SCE). Aber wo liegen eigentlich die Unterschiede zu einer (Wohnungsbau-)Genossenschaft nach ausschließlich deutschem Recht? Und stellt die Europäische Genossenschaft möglicherweise eine sinnvolle alternative Rechtsform für die DWG eG aus Großwallstadt dar? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf dieses Thema.
In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.
Genossenschaften erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Ihr erklärtes Ziel ist die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder. Dabei praktizieren sie das Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlichen Interessen schließen sich zusammen und bringen gemeinsam das Kapital auf, um die im Verbund gesteckten Ziele zu erreichen. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG etwa verfolgen die Absicht, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu versorgen – eine Leistung, die in Zeiten, die wie die heutige von einem überaus angespannten Wohnungsmarkt gekennzeichnet sind, dringender denn je benötigt wird.
Um diese wichtigen Akteure zu stärken, beinhaltet der Koalitionsvertrag der Ampelregierung einen Passus zur Verbesserung der „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“. Dieses Ziel umzusetzen ist die Funktion eines kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Einige der interessantesten Aspekte dieses Gesetzesentwurfs wird die DWG eG in diesem und dem kommenden Beitrag auf diesem Blog vorstellen. In dieser Woche geht es um die in dem Papier vorgeschlagene Möglichkeit des digitalen Beitritts.
Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG Großwallstadt bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu werden. Doch die anfänglichen Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können abschreckend wirken. Glücklicherweise bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm an, das genau hier unterstützt. Dieses Programm reduziert die finanzielle Belastung beim Einstieg in eine Genossenschaft erheblich, wodurch mehr Menschen Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten.
Der erste Samstag im Juli ist jedes Jahr ein besonderer Tag für Genossenschaften, denn dieses Datum wurde vom Internationalem Genossenschaftsbund (ICA) und den Vereinten Nationen der Würdigung dieser besonderen Organisationen gewidmet. Auch in diesem Jahr werden die Genossenschaften weltweit für ihren Beitrag gefeiert, den sie bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme leisten, mit denen sich auch die Vereinten Nationen befassen. Der diesjährige 102. „Internationale Tag der Genossenschaften“ am 6. Juli steht unter dem Motto „Genossenschaften gestalten eine bessere Zukunft für alle“. Die DWG eG nimmt den bevorstehenden Genossenschaftstag zum Anlass, um das Genossenschaftskonzept und die besonderen Vorteile für Mitglieder noch einmal kurz vorzustellen.
Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Förderung der Mitglieder expliziter Geschäftszweck jeder Genossenschaft in Deutschland ist. Dieser im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankerte Förderauftrag kann wahlweise auf die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder bezogen sein. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Neben dieser Förderung durch die Genossenschaft selbst profitieren die Genossenschaftsmitglieder dabei gegebenenfalls auch von staatlicher Unterstützung: Unter gewissen Voraussetzungen fördert die öffentliche Hand die monatlichen Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften mit finanziellen Zuschüssen. Bei einem dieser Förderinstrumente hat sich mit Beginn des Jahres ein zentraler Aspekt geändert: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden angepasst. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert die Details.
Die DWG eG stellt ihren Auftrag – die Förderung ihrer Mitglieder – in den Mittelpunkt aller ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Dies bedeutet nicht nur, ihren Immobilienbestand kontinuierlich auszubauen und zu optimieren, um den Mitgliedern stets modernen und lebenswerten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können. Auch der Weg zur Mitgliedschaft ist ein Prozess, an dem die Genossenschaft kontinuierlich arbeitet, um diesen für angehende Genossen so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Besonders gute Erfahrungen hat man in Großwallstadt mit der Digitalisierung der Mitgliederwerbung gemacht, welche die Abläufe deutlich vereinfacht und beschleunigt. Wie genau die Werbung neuer Mitglieder derzeit vonstattengeht, ist Thema des heutigen Blogbeitrages.