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Gesetzesentwurf zur Stärkung von Genossenschaften, Teil 2: Was die DWG eG von der Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände hält

In ihrem jüngsten Beitrag auf diesem Blog hat die DWG eG ja einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken soll. Neben der in diesem Post angesprochenen Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, die dort zahlreiche Prozesse vereinfachen soll, liegt der DWG eG ein weiterer Punkt besonders am Herzen: die Ausweitung der Rechte der Prüfungsverbände. Was genau geplant ist und warum sich dies positiv auf die deutsche Genossenschaftslandschaft auswirken dürfte, wird im Folgenden näher dargelegt.

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DWG eG wiederholt Erfahrungen der Vorjahre und erhält tadelloses Prüfungsergebnis

Genossenschaften genießen in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses Vertrauen ist berechtigt, da eingetragene Genossenschaften im Hinblick auf die Erfüllung ihres Förderauftrags und ihre verantwortungsvolle Wirtschaftsweise regelmäßig überprüft werden. Diese turnusmäßigen Pflichtprüfungen ermöglichen es unter anderem, eventuelle wirtschaftliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. So tragen diese regelmäßigen Kontrollen dazu bei, die Seriosität der Genossenschaften sicherzustellen und zu der besonderen Sicherheit der Mitgliedereinlagen beizutragen. Schließlich weisen Genossenschaften mit einer Quote von 0,1 Prozent die niedrigste Insolvenzhäufigkeit von allen Unternehmensformen auf.

Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von über zwei Millionen Euro werden am häufigsten geprüft: Bei der DWG eG steht demnach jedes Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen anerkannten Prüfungsverband auf der Agenda. Bereits im Mai hatte die Genossenschaft aus Großwallstadt darüber berichtet, dass die diesjährige Prüfung angelaufen war. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Im Einklang mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist auch der Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erneut mustergültig ausgefallen.

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DWG eG rechnet bei der genossenschaftlichen Pflichtprüfung erneut mit Bestzeugnis

Genossenschaften sind keine Unternehmen wie alle anderen. Sie zeichnen sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus, darunter ein ausgesprochen wichtiger Unterschied: Anders als die meisten anderen Unternehmen gilt der Fokus der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Förderung der Mitglieder. Diese Unterstützung kann unterschiedliche Formen annehmen, bei einer Wohnungsgenossenschaft wie der DWG eG besteht der Förderauftrag in einer sicheren und kostengünstigen Versorgung mit Wohnraum. Dieses Ziel wird gemeinschaftlich erreicht – will heißen: Die Mitglieder haben ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Geschäftspolitik ihrer Genossenschaft, können die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen und zu bestimmten Punkten künftiger wirtschaftlicher Entscheidungen abstimmen.

Derart außergewöhnliche Vorgaben für die Tätigkeit eines Unternehmens wollen kontrolliert sein – und dass dies geschieht, wird über eine weitere Besonderheit gewährleistet: die Prüfungspflicht. Je nach Höhe der Bilanzsumme müssen sich Genossenschaften im ein- oder zweijährigen Turnus einer Pflichtprüfung unterziehen. Bei der DWG eG steht diese jedes Jahr auf dem Terminplan – und die Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 ist bei der Genossenschaft aus Großwallstadt bereits angelaufen.

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Diesjährige Prüfung bei der DWG eG angelaufen – Erfahrungen der Vorjahre lassen erneut erstklassiges Ergebnis erwarten

Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.

Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.

Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.

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DWG eG: Prüfung der Genossenschaft durch den Prüfungsverband hat begonnen

Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.

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Die DWG eG zu aktuellen Themen: Erneute Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Kapitalanlagegenossenschaften

Wie die DWG eG an dieser Stelle bereits mehrfach dargelegt hat, hat es sich als unerlässlich erwiesen, den Genossenschaftsgedanken vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Denn die große Wertschätzung, die Genossenschaften in Deutschland erfahren, verleitet auch unseriöse Anbieter dazu, dieses hohe Ansehen für ihre Zwecke zu nutzen. Um das Genossenschaftswesen vor derartigen dubiosen Unternehmen zu bewahren gilt es, die Gesetzgebung immer wieder anzupassen. Der Kampf gegen sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften findet aktuell Niederschlag in einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg.

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Die DWG eG zu aktuellen Themen: Der Gesetzesantrag 577/18 gegen schwarze Schafe unter den Genossenschaften

Mit diesem Blog haben wir uns das Ziel gesetzt, nicht nur unseren Mitgliedern, sondern auch an der genossenschaftlichen Wohnform Interessierten aufschlussreiche Informationen an die Hand zu geben – etwa über uns als Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt ebenso wie über die Objekte der DWG eG und den Stand unserer aktuellen Bauvorhaben. Aber auch allgemeinere Anliegen sollen hier im Fokus stehen, zum Beispiel aktuelle Themen vom Wohnungs- und Immobilienmarkt oder Fragen rund um die Funktionsweise einer Genossenschaft. Als Wohnungsbaugenossenschaft sind wir uns der Verantwortung bewusst, die mit dem großen Vertrauensvorschuss einhergeht, den Genossenschaften in Deutschland genießen. Daher dreht sich unser heutiger Beitrag um eine Gesetzesinitiative des Landes Brandenburg, welche schwarzen Schafen unter den Genossenschaften einen Riegel vorschieben will.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Vorzüge der DWG eG-Mitgliedschaft: jährlich geprüfte Sicherheit

Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG aus Großwallstadt genießen in Deutschland aus gutem Grund einen exzellenten Ruf. Das Fundament dieses guten Renommees bildet das besondere Geschäftsmodell mit einem zentralen und ausgewiesenen Förderzweck: die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für die Mitglieder. Aufgrund dieses über die reine Profitorientierung hinausgehenden und auf die Förderung der Mitglieder ausgerichteten Unternehmenskonzeptes genießen Genossenschaften bei Mitgliedern – und solchen, die es werden wollen – einen hohen Vertrauensvorschuss.

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