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Die DWG eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Die Wohnraumknappheit in Deutschland bietet bereits seit vielen Jahren Diskussionsstoff – besonders in den großen Ballungsgebieten haben Mieter ihre liebe Not, bezahlbare Wohnungen zu finden. Um diese zu lindern, hatte die Regierung eine zentrale wohnungspolitische Vereinbarung im Koalitionsvertrag verankert: Jedes Jahr sollten den Plänen der Ampelkoalition zufolge 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Im Februar hat die DWG eG auf diesem Blog zuletzt darüber berichtet, dass dieses Ziel bislang jedes Jahr verfehlt wurde. Ein Viertel dieser neu geschaffenen Wohnungen sollte dabei zudem eigentlich aus sozial gefördertem Wohnraum bestehen. Auch hier ist die Realität von dem guten Vorsatz weit entfernt: Zahlen des Bündnisses „Soziales Wohnen“ zufolge wurden 2023 von den 100.000 geplanten Sozialwohnungen gerade einmal etwa 30.000 tatsächlich gebaut.

Doch was genau sind Sozialwohnungen überhaupt – und welchen Zweck erfüllen sie? Das ist eine Frage, die die DWG eG in dieser Woche einmal grundsätzlich beantworten möchte.

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Künstliche Intelligenz im Dienste von Wohnungsbauunternehmen: Die DWG eG schildert erste Erfahrungen

Künstliche Intelligenz, insbesondere die sogenannte generative KI, gehört zu den großen Themen unserer Zeit. Wie stark unterschiedliche Branchen genau von deren Umsetzung im betrieblichen Alltag betroffen sein werden, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen, viele mögliche Auswirkungen sind auch noch komplette Zukunftsmusik. Doch gibt es bereits heute zahlreiche praktische Einsatzbereiche, in denen sich künstliche Intelligenz von jedermann anwenden lässt. Zu diesen Anwendungsfeldern, die auch die DWG eG für sich entdeckt hat, zählt die digitale Bildbearbeitung: Die Genossenschaft aus Großwallstadt nutzt KI-basierte Bildbearbeitungslösungen, um Visualisierungen für ihre Wohnungen zu erstellen. Die Erfahrungen mit dieser Technik zeigt die Wohnungsbaugenossenschaft in dieser Woche auf.

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Baukrise in Deutschland? Die DWG eG bietet einen Ausblick auf die nächsten Jahre

In den Medien in Deutschland wird seit geraumer Zeit immer wieder die Krise im Wohnungsbau zum Thema gemacht. Mit gutem Grund: Die Bautätigkeit gerade im Wohnungsbau schwächelt seit Jahren, für 2024 wird mit einem weiteren Rückgang der Bauleistungen gerechnet. Die Politik ist mit ihren Versuchen der Belebung bislang gescheitert, seit der Aufstellung ihrer wohnungspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von 2021 hat die Regierung ihr Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen bis dato jedes Jahr verfehlt.

Vor dem Hintergrund der vorwiegend negativen Berichterstattung möchte die DWG eG in dieser Woche einen Blick auf die Zukunftsperspektiven der Wohnungsbaubranche werfen. Und eines sei vorweggenommen: Die Genossenschaft aus Großwallstadt rechnet damit, dass die Erfahrungen der kommenden Jahre merklich positiver aussehen werden.

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Schnelleres, effizienteres und kostengünstigeres Bauen: Die DWG eG zum „Bau-Turbo-Pakt“

Erst in der vergangenen Woche hatte die DWG eG im Zuge eines Beitrags über das serielle Bauen über die wachsende Wohnungsnot in Deutschland berichtet. Geschätzt 700.000 Wohnungen fehlen derzeit hierzulande, um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken, 2030 könnten es bereits mehr als eine Million sein. Dass hier durchgreifende Maßnahmen gefordert sind, um eine weitere Verschärfung der Wohnungskrise abzuwenden, hat auch die Politik erkannt und daher den „Bau-Turbo-Pakt“ ins Leben gerufen.

Die gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der Länder soll mehr Tempo in die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bausektor bringen. So sollen unter anderem der Bau von Wohnungen, der Ausbau von Dachgeschossen und die Umwandlung brachliegender Flächen in Wohnraum erleichtert werden. Die DWG eG geht auf einige zentrale Punkte ein.

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Die DWG eG kommentiert eine aktuelle Studie zum Thema serielles Bauen

Um die Wohnungsnot in Deutschland zu lindern, sollten den Plänen der Regierung zufolge jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. Dieser wohnungspolitische Vorsatz zählte zu den Kernpunkten des Koalitionsvertrags in Sachen Bauen und Wohnen, über die auch die DWG eG im Februar vergangenen Jahres berichtet hat. Doch die deutsche Bauwirtschaft ist weit davon entfernt, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen: 2022 wurden lediglich 295.000 neue Wohneinheiten geschaffen, für 2023 war bereits im Januar klar, dass die Zielsetzung auch in diesem Jahr verfehlt werden würde.

In Zeiten teurer werdender Rohstoffe und steigender Finanzierungskosten dürfte sich die Situation nicht ohne grundlegende Veränderungen verbessern. Eine aktuelle Studie sieht einen Ausweg aus dieser Misere in der Umstellung auf eine andere Bauweise: Serielles Bauen soll die entscheidende Wende in der Wohnbaukrise bringen. Die DWG eG stellt die wichtigsten Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Untersuchung vor. 

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DWG eG installiert Solaranlage am Unternehmenssitz in Großwallstadt

Der Umwelt- und Klimaschutz liegt der DWG eG seit jeher am Herzen und ist daher auch in der geschäftlichen Tätigkeit ein großes Thema. In den meisten Fällen wird dieses Streben nach Nachhaltigkeit in ihren Bau- und Umbauvorhaben umgesetzt. So errichtet die Genossenschaft beispielsweise ihren aktuellen Neubau in Obernburg nach dem strengen KfW-Effizienzstandard 40. Um erneuerbare Energien in das ausgeklügelte Energiekonzept einzubinden, beinhaltet der dortige Bauplan neben der Nutzung einer Wärmepumpe auch den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Vor einigen Wochen hat die Wohnungsbaugenossenschaft auch an ihrem Firmensitz in Großwallstadt einen weiteren großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gemacht.

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Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien wird Pflicht: Die DWG eG kommentiert das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 8. September war es so weit: Nach monatelangen Diskussionen wurde das neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag beschlossen. Zwar muss sich Ende September noch der Bundesrat mit dem sogenannten Heizungsgesetz befassen, doch nach aktuellem Stand wird die Novelle des GEG am 01.01.2024 in Kraft treten. Der Grundtenor des Gesetzes ist: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden. Die DWG eG wirft einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des durchaus umstrittenen Heizungsgesetzes.

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Diesjährige Prüfung bei der DWG eG angelaufen – Erfahrungen der Vorjahre lassen erneut erstklassiges Ergebnis erwarten

Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.

Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.

Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.

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Gebäudeklassen: Die DWG eG zu dem auf brandschutztechnischen Erfahrungen basierenden Klassifizierungssystem

Im deutschen Baurecht werden sämtliche Gebäude einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Während diese Klassifizierung Auswirkungen auf diverse Aspekte eines Bauvorhabens hat, steht ein Themenbereich im Mittelpunkt: Die Einordnung in das Gebäudeklassensystem hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vorgaben zu den Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz. Die DWG eG fasst das System im aktuellen Beitrag zusammen.

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Bauvorhaben

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauvoranfrage? DWG eG hat gute Erfahrungen mit dem „kleinen Genehmigungsverfahren“ gemacht

In ihrem letzten Beitrag zum nunmehr erfolgreich abgewickelten Grundstückskauf in Bad Kreuznach konnte die DWG eG darüber berichten, dass ihre Bauvoranfrage von der Stadt Bad Kreuznach positiv beschieden wurde. Dabei ging es um den Bau eines Wohngebäudes mit mehr als 50 Einheiten und einer Wohnfläche von gut 3.000 Quadratmetern. Doch was genau ist eine Bauvoranfrage und wie unterscheidet sie sich von einem Bauantrag? Diese Frage will die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche beantworten.

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