Am 8. September war es so weit: Nach monatelangen Diskussionen wurde das neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag beschlossen. Zwar muss sich Ende September noch der Bundesrat mit dem sogenannten Heizungsgesetz befassen, doch nach aktuellem Stand wird die Novelle des GEG am 01.01.2024 in Kraft treten. Der Grundtenor des Gesetzes ist: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden. Die DWG eG wirft einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des durchaus umstrittenen Heizungsgesetzes.
Schlagwort: Wohnungsbau
Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.
Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.
Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.
Im deutschen Baurecht werden sämtliche Gebäude einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Während diese Klassifizierung Auswirkungen auf diverse Aspekte eines Bauvorhabens hat, steht ein Themenbereich im Mittelpunkt: Die Einordnung in das Gebäudeklassensystem hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vorgaben zu den Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz. Die DWG eG fasst das System im aktuellen Beitrag zusammen.
In ihrem letzten Beitrag zum nunmehr erfolgreich abgewickelten Grundstückskauf in Bad Kreuznach konnte die DWG eG darüber berichten, dass ihre Bauvoranfrage von der Stadt Bad Kreuznach positiv beschieden wurde. Dabei ging es um den Bau eines Wohngebäudes mit mehr als 50 Einheiten und einer Wohnfläche von gut 3.000 Quadratmetern. Doch was genau ist eine Bauvoranfrage und wie unterscheidet sie sich von einem Bauantrag? Diese Frage will die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche beantworten.
Im Zuge der Wohnraumknappheit vor allem in deutschen Städten und den damit verbundenen Problemen vieler Mieter, bezahlbaren Wohnraum zu finden, hört man immer wieder von Sozialwohnungen und sozialgebundenem Wohnraum. Gleichzeitig wird dieser Begriff jedoch nur selten weiterführend erläutert. Genau dies möchte die DWG eG in diesem Blogbeitrag leisten.
Nicht nur bei großen Bauvorhaben, wie sie die Deutsche Wohnbaugenossenschaft eG aus Großwallstadt plant und umsetzt, ist eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes, der Baumaßnahmen sowie der verwendeten Materialien unverzichtbar. Auch bei privaten Neubauprojekten oder größeren Umbauarbeiten, die in die Substanz des Gebäudes eingreifen und die durch einen Bauträger durchgeführt werden, sollte ein solches Dokument existieren: die Baubeschreibung. Was darin stehen muss und warum die Baubeschreibung eine zentrale Rolle spielt, erklärt die DWG eG ihren Mitgliedern und Interessenten in diesem Blogbeitrag.
Wohnraum, insbesondere zu bezahlbaren Preisen, ist vor allem in deutschen Städten ein knappes Gut. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat den genauen Bedarf berechnet: Bundesweit müssten jährlich 308.000 neue Wohnungen gebaut werden, um die Nachfrage zu decken, so das Ergebnis einer Studie des IW aus dem Jahr 2021. Wie von der DWG eG im Februar berichtet, hat die Ampelkoalition mit angestrebten 400.000 neuen Wohnungen im Jahr das Ziel sogar noch höher gesteckt.
Besonders in Großstädten fehlt es an allen Ecken und Enden: Gebraucht wird Wohnraum für Ältere ebenso wie für Studenten und Familien. Ein Weg zur Bewältigung dieser Aufgabe führt über die Holzsystembauweise, die aufgrund eines hohen Vorfertigungsgrades eine besonders schnelle Erstellung auch von mehrgeschossigen Wohngebäuden erlaubt. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erklärt die Vorzüge der hybriden Bauweise mit Holz und Beton insbesondere für Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG.
Als Wohnungsbaugenossenschaft nimmt die DWG eG stets gern die Gelegenheit wahr, ihr Expertenwissen mit der Leserschaft dieses Blogs zu teilen. In lockerer Folge finden sich daher immer wieder Beiträge rund um den Immobilienmarkt, beispielsweise in Form von Tipps zum Bauträgergeschäft (Teil 1 & 2), der Seriosität von Immobilienmaklern und der Wahrscheinlichkeit einer Verteuerung bei den Nebenkosten. Als Branchenakteur hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem einen Insiderblick auf die Abläufe rund um Bauvorhaben jeder Art. In dieser Woche soll es in diesem Zusammenhang um das Thema Bebauungsplan gehen.
Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.
Mit einer sechsteiligen Blogserie hat sich die DWG eG der Aufgabe verschrieben, ihren Bloglesern die vielseitigen Facetten eines Neubauvorhabens zu verdeutlichen. Zu den bereits behandelten Aspekten zählen der Grundstückskauf, die interne Planung, der Bauantrag, Ausführungsplanung und Baubeginn sowie Baudurchführung und Bauüberwachung. Abschließend dreht sich im letzten Teil der Blogserie in dieser Woche alles um das Thema Abnahme und Mängelbeseitigung.