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Wohnungsbaugenossenschaft

Hinweis der DWG eG zur Wohnungsbauprämie

Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder ist der gesetzlich vorgeschriebene Zweck jeder eingetragenen Genossenschaft. Schriftlich festgehalten ist diese Pflicht im Genossenschaftsgesetz (GenG), das bereits seit dem Jahr 1889 die Tätigkeit von Genossenschaften regelt. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG erfüllen diesen Förderauftrag primär durch die Versorgung ihrer Mitglieder mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.

Doch die wirtschaftlichen Vorteile der Genossenschaftsmitglieder enden nicht bei den attraktiven Miet- und Kaufpreisen für die Wohnungen und Häuser, die in der Regel deutlich unter dem jeweiligen Marktniveau liegen. Ein weiterer, keineswegs zu vernachlässigender Nutzwert/Pluspunkt besteht in den staatlichen Fördermitteln, die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen als Zuschuss zu den monatlichen Einzahlungen winken. Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können Anspruchsberechtigte gleich über zwei Förderinstrumente Geld vom Staat erhalten: über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und bei beiden haben sich in den letzten Jahren Anpassungen ergeben, die klar zum Vorteil der Mitglieder gereichen. Bereits in der vergangenen Woche hat die DWG eG noch einmal die Änderungen bei den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage dargelegt. In dieser Woche möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt dem zweiten Förderweg, der Wohnungsbauprämie, einen Beitrag widmen. Denn auch dort hat es vor nicht allzu langer Zeit eine willkommene und lang erwartete Änderung gegeben.

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Wohnungsbaugenossenschaft

DWG eG weist auf höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage hin

In ihrem Blogbeitrag der vergangenen Woche hat die DWG eG neue Einzahlungsoptionen für ihre Mitglieder vorgestellt. Im Zuge dieser Erläuterung hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Einzahlungen in vermögenswirksame Leistungen entgegen der landläufigen Meinung keineswegs auf 40 Euro beschränkt sind. Es gibt jedoch Maximalbeträge, bis zu denen eine staatliche Förderung gewährt wird. In diesem Zusammenhang wurden die beiden relevanten Förderwege für Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft genannt: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Und im Hinblick auf die Arbeitnehmersparzulage möchte die DWG eG in dieser Woche noch einmal eine Änderung ins Bewusstsein der Leser rücken, die viele vielleicht nicht (mehr) vor Augen haben: die Ausweitung der Einkommensgrenzen für das Förderprogramm.

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Neue Einzahlungsvarianten bei der DWG eG

40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.

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KfW-Gelder als Weg zu nachhaltigem und bezahlbarem Wohnen? Die DWG eG wirft einen Blick auf ein neues Förderprogramm

Klimaschutz ist ein Thema, das uns alle angeht. Doch eine klimafreundliche Immobilie zu bauen oder zu kaufen kann ganz schön ins Geld gehen, denn ökologisch nachhaltiges Bauen verursacht häufig höhere Kosten als herkömmliche Bauvorhaben. Um den Bau von klimafreundlichen und gleichzeitig bezahlbarenWohngebäuden voranzutreiben, hat die Bundesregierung eine neue Förderinitiative ins Leben gerufen, die von der KfW-Bank umgesetzt wird: das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Angesichts steigender Baukosten und der dringenden Notwendigkeit, den CO₂-Ausstoß zu senken, bietet diese Förderung attraktive Anreize für Immobilienkäufer und Bauherren, die sich für energieeffizientes und ökologisch verantwortungsvolles Bauen interessieren. Die DWG eG stellt das neue Förderprogramm vor.

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KfW-Förderung für Wohnungsbaugenossenschaften – so sparen Sie Geld bei der Mitgliedschaft

Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG Großwallstadt bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu werden. Doch die anfänglichen Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können abschreckend wirken. Glücklicherweise bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm an, das genau hier unterstützt. Dieses Programm reduziert die finanzielle Belastung beim Einstieg in eine Genossenschaft erheblich, wodurch mehr Menschen Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten.

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Sonnige Aussichten für private Solaranlagen

Am 26. April dieses Jahres wurde das neue Solarpaket I im Bundestag verabschiedet, welches die Installation und Anmeldung privater Photovoltaikanlagen erleichtern soll. Wir von der DWG eG aus Großwallstadt erklären Ihnen, welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat: Was bedeuten die Änderungen für Sie persönlich als Mieter? Was ändert sich für Vermieter und wie sieht es mit der gemeinschaftlichen Nutzung von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden aus?

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Die DWG eG feiert mit am Tag der Genossenschaften

Der erste Samstag im Juli ist jedes Jahr ein besonderer Tag für Genossenschaften, denn dieses Datum wurde vom Internationalem Genossenschaftsbund (ICA) und den Vereinten Nationen der Würdigung dieser besonderen Organisationen gewidmet. Auch in diesem Jahr werden die Genossenschaften weltweit für ihren Beitrag gefeiert, den sie bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme leisten, mit denen sich auch die Vereinten Nationen befassen. Der diesjährige 102. „Internationale Tag der Genossenschaften“ am 6. Juli steht unter dem Motto „Genossenschaften gestalten eine bessere Zukunft für alle“. Die DWG eG nimmt den bevorstehenden Genossenschaftstag zum Anlass, um das Genossenschaftskonzept und die besonderen Vorteile für Mitglieder noch einmal kurz vorzustellen.

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Die DWG eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Die Wohnraumknappheit in Deutschland bietet bereits seit vielen Jahren Diskussionsstoff – besonders in den großen Ballungsgebieten haben Mieter ihre liebe Not, bezahlbare Wohnungen zu finden. Um diese zu lindern, hatte die Regierung eine zentrale wohnungspolitische Vereinbarung im Koalitionsvertrag verankert: Jedes Jahr sollten den Plänen der Ampelkoalition zufolge 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Im Februar hat die DWG eG auf diesem Blog zuletzt darüber berichtet, dass dieses Ziel bislang jedes Jahr verfehlt wurde. Ein Viertel dieser neu geschaffenen Wohnungen sollte dabei zudem eigentlich aus sozial gefördertem Wohnraum bestehen. Auch hier ist die Realität von dem guten Vorsatz weit entfernt: Zahlen des Bündnisses „Soziales Wohnen“ zufolge wurden 2023 von den 100.000 geplanten Sozialwohnungen gerade einmal etwa 30.000 tatsächlich gebaut.

Doch was genau sind Sozialwohnungen überhaupt – und welchen Zweck erfüllen sie? Das ist eine Frage, die die DWG eG in dieser Woche einmal grundsätzlich beantworten möchte.

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Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme – DWG eG liefert umfassende Einblicke

Gleich drei KfW-Förderprogramme, die im Dezember 2023 aufgrund von Mittelknappheit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen vorübergehenden Antragsstopp erlitten haben, nehmen wieder Fahrt auf. Die Tatsache, dass die Förderprogramme im Februar wieder aktiviert werden, kommt sowohl Privatpersonen als auch Bauunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugute. Besonders erfreulich ist, dass auch der klimafreundliche Neubau wieder gefördert wird.

Die Genossenschaft DWG eG aus Großwallstadt hat alle in diesem Zusammenhang relevanten Details und Informationen in Erfahrung gebracht, um einen umfassenden Überblick über die wiederaufgelegten Förderprogramme der KfW geben zu können.

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Die DWG eG informiert ihre Mitglieder über neue Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage

Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Förderung der Mitglieder expliziter Geschäftszweck jeder Genossenschaft in Deutschland ist. Dieser im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankerte Förderauftrag kann wahlweise auf die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder bezogen sein. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Neben dieser Förderung durch die Genossenschaft selbst profitieren die Genossenschaftsmitglieder dabei gegebenenfalls auch von staatlicher Unterstützung: Unter gewissen Voraussetzungen fördert die öffentliche Hand die monatlichen Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften mit finanziellen Zuschüssen. Bei einem dieser Förderinstrumente hat sich mit Beginn des Jahres ein zentraler Aspekt geändert: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden angepasst. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert die Details.

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