Im Zuge der Wohnraumknappheit vor allem in deutschen Städten und den damit verbundenen Problemen vieler Mieter, bezahlbaren Wohnraum zu finden, hört man immer wieder von Sozialwohnungen und sozialgebundenem Wohnraum. Gleichzeitig wird dieser Begriff jedoch nur selten weiterführend erläutert. Genau dies möchte die DWG eG in diesem Blogbeitrag leisten.
Schlagwort: staatliche Förderung
Bereits im vergangenen Jahr hat die DWG eG in einem mehrteiligen Beitrag auf diesem Blog eine entscheidende Änderung bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellt. Deren Fördermaßnahmen aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen wurden 2021 ja umfassend umstrukturiert und unter einem neuen Dach, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), zusammengefasst. Doch als ein Kernelement des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erfährt das Förderangebot eine fortlaufende Weiterentwicklung – und im Zuge dieses Prozesses haben sich jetzt erneut maßgebliche Änderungen ergeben. Die beiden wichtigsten Modifikationen stellt die DWG eG in dieser Woche einmal vor.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist in Deutschland eine echte Institution: Seit nunmehr 70 Jahren wird der staatliche Zuschuss hierzulande dazu eingesetzt, den Wohnungsbau zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt der Staat zum Beispiel Sparer, die über einen Bausparvertrag Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims bilden wollen. Doch der Gesetzgeber hat bei dem Fördermittel deutlich weiter als nur bis zu künftigen Wohneigentümern gedacht: Da Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG dringend benötigten Wohnraum schaffen, zählen auch deren Mitglieder zu dem potenziellen Kreis der Anspruchsberechtigten für die attraktive Finanzspritze. Die Genossenschaft aus Großwallstadt informiert zu den Erfahrungen mit dem beliebten Förderinstrument und den Möglichkeiten der Beantragung.
Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat sich in den Aufgabenbereichen Planen, Bauen und Wohnen hohe Ziele gesteckt – und so macht die Bau- und Wohnungspolitik ein Schlüsselthema des Koalitionsvertrages aus. Mit der Umsetzung dieser Direktiven beauftragt ist die frisch gebackene Bundesbauministerin Klara Geywitz. Den Anfang ihrer anspruchsvollen Aufgabenstellungen macht der Neuaufbau des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das es zuletzt 1998 als eigenständiges Ressort auf Bundesebene gab. Gemeinsam mit ihrem neu zusammengestellten Team kann sich die Ministerin dann an ein Arbeitspensum begeben, das von ambitionierten Zielvorgaben im Neuwohnungsbau bis hin zur Temposteigerung bei Genehmigungsprozessen reicht. Die DWG eG bietet eine Einschätzung einiger zentraler Immobilienthemen im Koalitionsvertrag.
Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.
Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.
In den vergangenen Wochen hat die DWG eG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank vorgestellt und den Prozess der Antragstellung näher erläutert. Im Zuge dieser Beiträge wurde bereits erwähnt, dass die Fördermaßnahmen aus dem Themenbereich Bauen, Wohnen und Energiesparen in diesem Jahr eine umfassende Neuorganisation erfahren und unter einem gemeinsamen Dach, der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gebündelt werden. Neben der Vereinfachung des Beantragungsprozesses geht diese Novellierung auch mit einer Ergänzung des Maßnahmenspektrums um neue Förderprodukte einher. In dieser Woche wirft die DWG eG daher einen Blick auf die konkreten Förderangebote für Wohnimmobilien unter dem BEG.
Förderprogramme für Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sind ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die Klimaziele im Wohngebäudebereich zu erreichen. Sie bieten Eigenheimbesitzern und Unternehmen in der Wohnwirtschaft wirkungsvolle Anreize, in Energiesparmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Immobilien zu investieren. Viele dieser Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Anlass der Neuorganisation und Bündelung der Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen unter dem Dach einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt die DWG eG die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vor. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche bereits allgemeine Informationen zu der Förderbank vorgestellt hat, geht es in dieser Woche um den Ablauf der Antragstellung, der im Zuge der Novellierung vereinfacht werden soll.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist eine Förderbank und – ähnlich wie Sparkassen oder die deutsche Bundesbank – eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank fördert unter anderem bestimmte Unternehmen wie etwa Existenzgründer oder auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schüler, Studierende und Fachkräfte. Bekannt ist die KfW jedoch vor allem durch ihre Förderangebote im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen. Besonders die Themen Energieeffizienz von Gebäuden und Nutzung erneuerbarer Wärme erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Fördermaßnahmen aus diesem Segment werden mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu organisiert und die Antragstellung vereinfacht. Im Zuge dieser Neuorganisation gibt es zum Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen ab dem 01.07. dieses Jahres neue Förderprodukte. Die DWG eG nimmt diesen Neustart zum Anlass, die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vorzustellen.
Genossenschaften werden gegründet, weil die gesteckten Ziele gemeinsam leichter zu erreichen sind. Um den genossenschaftlichen Grundgedanken zu wahren, werden diese Ziele – wie etwa bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und diesen den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen – als Förderzweck in der Satzung festgeschrieben. Doch wann dieser Förderzweck in vollem Umfang erfüllt ist, ist in manchen Bereichen nicht hinreichend eindeutig definiert. Das ist für Interessenten nicht ideal und lässt auch beim Thema staatliche Förderung Schlupflöcher, die von einigen Wohnungsbaugenossenschaften, die ihren Förderauftrag nicht im intendierten Sinne erfüllen, für ihre Zwecke genutzt werden. Wie die DWG eG hervorhebt, wurde jetzt im Hinblick auf die Förderberechtigung in Sachen Wohnungsbauprämie mehr Klarheit geschaffen: Im Sinne einer eindeutigeren Definition des Begriffes Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) wurde die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes angepasst.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist ein seit 1952 eingesetztes staatliches Subventionsinstrument zur Wohnungsbauförderung. Der Gesetzgeber will damit die Schaffung von Wohnraum durch den Bau neuer Wohnungen fördern, unterstützt aber auch den Erwerb oder die Modernisierung von bestehendem privaten Wohnraum. Zu diesem Zweck kommen nicht nur Bausparer in den Genuss der Prämie: Auch die jährlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG werden gefördert. Zum Jahreswechsel haben Genossenschaftsmitglieder in diesem Jahr doppelten Grund zur Freude: Neben dem neuen Jahr können sie auch eine Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes begrüßen, die ab dem 1. Januar 2021 mehr Prämie und mehr Förderberechtigte bedeutet.