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Die DWG eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Die Wohnraumknappheit in Deutschland bietet bereits seit vielen Jahren Diskussionsstoff – besonders in den großen Ballungsgebieten haben Mieter ihre liebe Not, bezahlbare Wohnungen zu finden. Um diese zu lindern, hatte die Regierung eine zentrale wohnungspolitische Vereinbarung im Koalitionsvertrag verankert: Jedes Jahr sollten den Plänen der Ampelkoalition zufolge 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Im Februar hat die DWG eG auf diesem Blog zuletzt darüber berichtet, dass dieses Ziel bislang jedes Jahr verfehlt wurde. Ein Viertel dieser neu geschaffenen Wohnungen sollte dabei zudem eigentlich aus sozial gefördertem Wohnraum bestehen. Auch hier ist die Realität von dem guten Vorsatz weit entfernt: Zahlen des Bündnisses „Soziales Wohnen“ zufolge wurden 2023 von den 100.000 geplanten Sozialwohnungen gerade einmal etwa 30.000 tatsächlich gebaut.

Doch was genau sind Sozialwohnungen überhaupt – und welchen Zweck erfüllen sie? Das ist eine Frage, die die DWG eG in dieser Woche einmal grundsätzlich beantworten möchte.

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Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme – DWG eG liefert umfassende Einblicke

Gleich drei KfW-Förderprogramme, die im Dezember 2023 aufgrund von Mittelknappheit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen vorübergehenden Antragsstopp erlitten haben, nehmen wieder Fahrt auf. Die Tatsache, dass die Förderprogramme im Februar wieder aktiviert werden, kommt sowohl Privatpersonen als auch Bauunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugute. Besonders erfreulich ist, dass auch der klimafreundliche Neubau wieder gefördert wird.

Die Genossenschaft DWG eG aus Großwallstadt hat alle in diesem Zusammenhang relevanten Details und Informationen in Erfahrung gebracht, um einen umfassenden Überblick über die wiederaufgelegten Förderprogramme der KfW geben zu können.

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Die DWG eG informiert ihre Mitglieder über neue Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage

Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Förderung der Mitglieder expliziter Geschäftszweck jeder Genossenschaft in Deutschland ist. Dieser im Genossenschaftsgesetz (GenG) verankerte Förderauftrag kann wahlweise auf die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder bezogen sein. Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich die DWG eG das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Neben dieser Förderung durch die Genossenschaft selbst profitieren die Genossenschaftsmitglieder dabei gegebenenfalls auch von staatlicher Unterstützung: Unter gewissen Voraussetzungen fördert die öffentliche Hand die monatlichen Einzahlungen in Wohnungsbaugenossenschaften mit finanziellen Zuschüssen. Bei einem dieser Förderinstrumente hat sich mit Beginn des Jahres ein zentraler Aspekt geändert: Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden angepasst. Die Genossenschaft aus Großwallstadt erläutert die Details.

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Was ist sozialgebundener Wohnraum? Die DWG eG erklärt

Im Zuge der Wohnraumknappheit vor allem in deutschen Städten und den damit verbundenen Problemen vieler Mieter, bezahlbaren Wohnraum zu finden, hört man immer wieder von Sozialwohnungen und sozialgebundenem Wohnraum. Gleichzeitig wird dieser Begriff jedoch nur selten weiterführend erläutert. Genau dies möchte die DWG eG in diesem Blogbeitrag leisten.

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DWG eG stellt neue KfW-Förderprogramme vor

Bereits im vergangenen Jahr hat die DWG eG in einem mehrteiligen Beitrag auf diesem Blog eine entscheidende Änderung bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellt. Deren Fördermaßnahmen aus den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen wurden 2021 ja umfassend umstrukturiert und unter einem neuen Dach, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), zusammengefasst. Doch als ein Kernelement des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erfährt das Förderangebot eine fortlaufende Weiterentwicklung – und im Zuge dieses Prozesses haben sich jetzt erneut maßgebliche Änderungen ergeben. Die beiden wichtigsten Modifikationen stellt die DWG eG in dieser Woche einmal vor.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Als Mitglied der DWG eG von der Wohnungsbauprämie profitieren – Beantragung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist in Deutschland eine echte Institution: Seit nunmehr 70 Jahren wird der staatliche Zuschuss hierzulande dazu eingesetzt, den Wohnungsbau zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt der Staat zum Beispiel Sparer, die über einen Bausparvertrag Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims bilden wollen. Doch der Gesetzgeber hat bei dem Fördermittel deutlich weiter als nur bis zu künftigen Wohneigentümern gedacht: Da Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG dringend benötigten Wohnraum schaffen, zählen auch deren Mitglieder zu dem potenziellen Kreis der Anspruchsberechtigten für die attraktive Finanzspritze. Die Genossenschaft aus Großwallstadt informiert zu den Erfahrungen mit dem beliebten Förderinstrument und den Möglichkeiten der Beantragung.

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Die DWG eG zu den Plänen der Ampelkoalition in Sachen Bauen

Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat sich in den Aufgabenbereichen Planen, Bauen und Wohnen hohe Ziele gesteckt – und so macht die Bau- und Wohnungspolitik ein Schlüsselthema des Koalitionsvertrages aus. Mit der Umsetzung dieser Direktiven beauftragt ist die frisch gebackene Bundesbauministerin Klara Geywitz. Den Anfang ihrer anspruchsvollen Aufgabenstellungen macht der Neuaufbau des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das es zuletzt 1998 als eigenständiges Ressort auf Bundesebene gab. Gemeinsam mit ihrem neu zusammengestellten Team kann sich die Ministerin dann an ein Arbeitspensum begeben, das von ambitionierten Zielvorgaben im Neuwohnungsbau bis hin zur Temposteigerung bei Genehmigungsprozessen reicht. Die DWG eG bietet eine Einschätzung einiger zentraler Immobilienthemen im Koalitionsvertrag.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Mitgliedervorteile bei der DWG eG: Geld vom Staat über Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.

Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.

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Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 3: Die Förderprodukte

In den vergangenen Wochen hat die DWG eG die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank vorgestellt und den Prozess der Antragstellung näher erläutert. Im Zuge dieser Beiträge wurde bereits erwähnt, dass die Fördermaßnahmen aus dem Themenbereich Bauen, Wohnen und Energiesparen in diesem Jahr eine umfassende Neuorganisation erfahren und unter einem gemeinsamen Dach, der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gebündelt werden. Neben der Vereinfachung des Beantragungsprozesses geht diese Novellierung auch mit einer Ergänzung des Maßnahmenspektrums um neue Förderprodukte einher. In dieser Woche wirft die DWG eG daher einen Blick auf die konkreten Förderangebote für Wohnimmobilien unter dem BEG.

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Die DWG eG zum Thema KfW-Förderung – Teil 2: Beantragung der Förderung

Förderprogramme für Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sind ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um die Klimaziele im Wohngebäudebereich zu erreichen. Sie bieten Eigenheimbesitzern und Unternehmen in der Wohnwirtschaft wirkungsvolle Anreize, in Energiesparmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Immobilien zu investieren. Viele dieser Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aus Anlass der Neuorganisation und Bündelung der Fördermaßnahmen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen unter dem Dach einer neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) stellt die DWG eG die KfW, die Förderprodukte und den Prozess der Antragstellung in einer dreiteiligen Blogserie vor. Nachdem die Genossenschaft aus Großwallstadt in der vergangenen Woche bereits allgemeine Informationen zu der Förderbank vorgestellt hat, geht es in dieser Woche um den Ablauf der Antragstellung, der im Zuge der Novellierung vereinfacht werden soll.

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