Der erste Samstag im Juli ist jedes Jahr ein besonderer Tag für Genossenschaften, denn dieses Datum wurde vom Internationalem Genossenschaftsbund (ICA) und den Vereinten Nationen der Würdigung dieser besonderen Organisationen gewidmet. Auch in diesem Jahr werden die Genossenschaften weltweit für ihren Beitrag gefeiert, den sie bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme leisten, mit denen sich auch die Vereinten Nationen befassen. Der diesjährige 102. „Internationale Tag der Genossenschaften“ am 6. Juli steht unter dem Motto „Genossenschaften gestalten eine bessere Zukunft für alle“. Die DWG eG nimmt den bevorstehenden Genossenschaftstag zum Anlass, um das Genossenschaftskonzept und die besonderen Vorteile für Mitglieder noch einmal kurz vorzustellen.
Schlagwort: Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist in Deutschland eine echte Institution: Seit nunmehr 70 Jahren wird der staatliche Zuschuss hierzulande dazu eingesetzt, den Wohnungsbau zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt der Staat zum Beispiel Sparer, die über einen Bausparvertrag Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims bilden wollen. Doch der Gesetzgeber hat bei dem Fördermittel deutlich weiter als nur bis zu künftigen Wohneigentümern gedacht: Da Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG dringend benötigten Wohnraum schaffen, zählen auch deren Mitglieder zu dem potenziellen Kreis der Anspruchsberechtigten für die attraktive Finanzspritze. Die Genossenschaft aus Großwallstadt informiert zu den Erfahrungen mit dem beliebten Förderinstrument und den Möglichkeiten der Beantragung.
Die fundamentale Idee des genossenschaftlichen Geschäftsmodells besteht darin, dass alle Mitglieder Mitinhaber der Genossenschaft sind. Scheidet ein Mitglied aus oder möchte seine Beteiligung verkleinern, bekommt es den aktuellen Wert der zurückgegebenen Geschäftsanteile bzw. des Geschäftsguthabens ausbezahlt. Im heutigen Blogbeitrag erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Vorgehensweise bei dieser Auszahlung.
Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.
Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.
Genossenschaften werden gegründet, weil die gesteckten Ziele gemeinsam leichter zu erreichen sind. Um den genossenschaftlichen Grundgedanken zu wahren, werden diese Ziele – wie etwa bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und diesen den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen – als Förderzweck in der Satzung festgeschrieben. Doch wann dieser Förderzweck in vollem Umfang erfüllt ist, ist in manchen Bereichen nicht hinreichend eindeutig definiert. Das ist für Interessenten nicht ideal und lässt auch beim Thema staatliche Förderung Schlupflöcher, die von einigen Wohnungsbaugenossenschaften, die ihren Förderauftrag nicht im intendierten Sinne erfüllen, für ihre Zwecke genutzt werden. Wie die DWG eG hervorhebt, wurde jetzt im Hinblick auf die Förderberechtigung in Sachen Wohnungsbauprämie mehr Klarheit geschaffen: Im Sinne einer eindeutigeren Definition des Begriffes Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) wurde die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes angepasst.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist ein seit 1952 eingesetztes staatliches Subventionsinstrument zur Wohnungsbauförderung. Der Gesetzgeber will damit die Schaffung von Wohnraum durch den Bau neuer Wohnungen fördern, unterstützt aber auch den Erwerb oder die Modernisierung von bestehendem privaten Wohnraum. Zu diesem Zweck kommen nicht nur Bausparer in den Genuss der Prämie: Auch die jährlichen Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG werden gefördert. Zum Jahreswechsel haben Genossenschaftsmitglieder in diesem Jahr doppelten Grund zur Freude: Neben dem neuen Jahr können sie auch eine Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes begrüßen, die ab dem 1. Januar 2021 mehr Prämie und mehr Förderberechtigte bedeutet.
Eine Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft geht mit zahlreichen Vorteilen einher. Zu den besonders geschätzten Positivaspekten zählen die sozialverträglichen Mieten, das sichere Wohnrecht und die Teilhabe an einem Unternehmen, das sich explizit der Förderung der Mitglieder verschrieben hat. Ein weiterer positiver Nutzeffekt einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft ist zudem die Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Zuschüsse unter anderem nach dem Wohnungsbauprämiengesetz zu gelangen. Die Experten der DWG eG aus Großwallstadt erläutern in diesem Blogbeitrag, unter welchen Bedingungen ein Genossenschafts-Mitglied derartige Förderansprüche hat.