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DWG eG Generalversammlung 2021 wird erneut hybrid

Die Generalversammlung einer Genossenschaft ist das zentrale Organ für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch die Mitglieder. Im Rahmen dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Genossenschaft getroffen, jedes Mitglied verfügt über eine Stimme, um die hier getroffenen Beschlüsse zu beeinflussen. Dieses Stimmrecht bleibt selbstverständlich auch von schwierigen Situationen unberührt – und so kommt die DWG eG ihrer Aufgabe, ihren Mitgliedern diese aktive Partizipation zu ermöglichen, auch in diesem Jahr nach. Mit einigen Besonderheiten.

DWG eG baut auf guten Erfahrungen vom Vorjahr auf

Zu der jährlich stattfindenden Generalversammlung wird von der DWG eG in der Regel in der ersten Jahreshälfte eingeladen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Corona-Pandemie den bewährten Abläufen der Genossenschaft in Großwallstadt jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Ausweg wurde in einer hybriden Veranstaltung gefunden, bei der die Mitglieder sowohl physisch als auch online anwesend sein konnten. Aufgrund der auch in diesem Jahr unklaren Corona-Situation und aufbauend auf den positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr hat die DWG eG mit den Planungen für eine ebenfalls hybride Generalversammlung 2021 begonnen.

Präsenz derzeit keine Pflicht

Die Ausnahmeverordnung der Regierung, dass Generalversammlungen – ähnlich den WEG-Versammlungen von Eigentümergemeinschaften – derzeit nicht zwingend als Präsenzveranstaltungen stattfinden müssen, ist noch in Kraft und bildet somit die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines derartigen Events. Wie bei der letztjährigen Veranstaltung wird also auch in diesem Jahr eine gewisse Anzahl an Mitgliedern die Möglichkeit haben, an der Generalversammlung wie früher in Präsenz teilzunehmen. Wie hoch der Anteil dieser vor Ort anwesenden Teilnehmer ausfallen wird und welche Einschränkungen dabei zu befolgen sein werden, ist derzeit leider noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen.

Mitglieder, die nicht physisch anwesend sein wollen oder können, dürfen sich auch in diesem Jahr online zuschalten. Selbstverständlich sind beide Teilnahmevarianten identisch sowohl in Bezug auf die Informationen, die von Seiten der Genossenschaft vermittelt werden, als auch in Bezug auf die Möglichkeiten der Einflussnahme von Seiten der Mitglieder. Keiner wird begünstigt oder benachteiligt. Das bedeutet unter anderem, dass auch online zugeschaltete Mitglieder Fragen stellen können und natürlich auch zu jedem vorgesehenen Tagesordnungspunkt abstimmen dürfen.

Selbstverständlich werden die Mitglieder zu gegebener Zeit von der DWG eG noch mit genauen Informationen zu Datum, Zeitpunkt und Veranstaltungsort sowie allen geplanten Tagesordnungspunkten zur Generalversammlung eingeladen.

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