Genossenschaftswohnungen sind aus gutem Grund begehrt: Die Wohnungen werden weder von einer Privatperson noch von einem vorrangig gewinnorientierten Unternehmen vermietet, und mit ihrer Mitgliedschaft erwerben die Mieter einer Genossenschaftswohnung ganz besondere Rechte und Vergünstigungen. Denn Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG stellen ihren Mitgliedern nicht nur vergleichsweise günstigen Wohnraum zur Verfügung, durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden Mitglieder zudem Miteigentümer der Genossenschaft und somit ihrer Immobilien. Auch Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen. Für die Mitglieder und Nutzer einer Genossenschaftswohnung bedeutet dies eine eigentumsähnliche Sicherheit, während sie gleichzeitig dieselbe Flexibilität wie in einer herkömmlichen Mietwohnung genießen und jederzeit innerhalb der gängigen Kündigungsfrist kündigen können.
Dieses genossenschaftliche Wohnkonzept bringt die DWG eG seit ihrer Gründung im Jahr 2000 ins Rhein-Main-Gebiet. Im Rahmen des Rückblicks auf die vergangenen zehn Unternehmensjahre der Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt schauen wir heute auf das Jahr 2013.