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Wohnungsbaugenossenschaft

Tipps der DWG eG zum Thema Immobilien: Bauträger – Teil 1

Käufer von Effizienzhäusern der Stufe 55 müssen noch im Januar Förderung beantragen

Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG in Sachen Immobilien und Wohnungsmarkt vom Fach. Dieses Expertenwissen will die Genossenschaft aus Großwallstadt auch mit ihren Blogleserinnen und -lesern teilen. Aus diesem Grund ist für die kommenden Wochen eine mehrteilige Blogreihe zu grundsätzlichen Aspekten der Immobilienbranche geplant. Den Anfang macht ein zweiteiliger Beitrag zum Thema Bauträger.

Das Bauträgergeschäft und dessen Vorzüge für die Endkunden

Wer als privater Käufer eine Neuimmobilie erwerben möchte, kommt häufig in Kontakt mit sogenannten Bauträgern. Insbesondere in urbanen Regionen, in denen Baugrundstücke ein seltenes Gut sind, kaufen Bauträger häufig Bauland, um dies in Einzelgrundstücke aufzuteilen und auf diesen Häuser zu errichten. Im Bereich der Wohnimmobilien kann es sich hierbei sowohl um Einfamilienhäuser (häufig Reihen- und Doppelhäuser) als auch Mehrfamilienhäuser handeln. Beide werden im Anschluss an die Fertigstellung in entsprechenden Einheiten – beispielsweise als Eigentumswohnung oder Doppelhaushälfte – an die endgültigen Besitzer weiterverkauft. Dabei gehen neben der bezugsfertigen Immobilie auch die entsprechenden Rechte am Grundstück in das Eigentum des Käufers über.

Besonders in der Stadt geht der Trend zum schlüsselfertigen Eigenheim aus Bauträgerhand. Ein Umstand, den die DWG eG mit zwei entscheidenden Vorteilen erklärt. Zum einen agiert der Bauträger als eine Art Komplettdienstleister, der Planung und Umsetzung des Neubaus von A bis Z übernimmt. Dies beinhaltet unter anderem die Planung des Bauvorhabens, die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen, die Beauftragung der benötigten Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sowie die Koordination und Beaufsichtigung aller Arbeiten auf der Baustelle. Der zukünftige Besitzer muss sich also mit dem Bauvorhaben selbst nicht auseinandersetzen, sondern kauft Haus oder Eigentumswohnung in bezugsfertigem Zustand.

Den zweiten Vorzug des Bauträgergeschäftes für den Endkunden sieht die DWG eG in der besonderen Vertragsform beim Kauf von einem Bauträger. Denn der große Vorteil für den Käufer liegt darin, dass Bauträgerverträge eine Mischform aus Kaufvertrag für das Grundstück und Werksvertrag für die Erbringung der Bauleistung für das Gebäude darstellen. So wird die Immobilie zusammen mit dem dazugehörigen Grundstück beziehungsweise Grundstücksanteil gekauft, und der Käufer kann eventuelle Mängelrechte sowohl für die Immobilie als auch für das Grundstück bei dem gleichen Vertragspartner geltend machen.

DWG eG: Handlungsbedarf für Käufer von Neuimmobilien nach KfW 55-Standard

Eine wichtige Änderung der BEG-Förderbedingungen hat Ende des Jahres 2021 Käufer von nach KfW 55-Standard gebauten Neuimmobilien erreicht: Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für Effizienzhäuser 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Das bedeutet: Ab Februar gibt es für Häuser beziehungsweise Eigentumswohnungen dieser Effizienzklasse keine zinsvergünstigten Darlehen und auch keine Zuschüsse mehr. Anträge für Effizienzgebäude 55 im Neubau können noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden, maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW.

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