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DWG eG: Was bringt die neue Heizkostenverordnung?

Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zur Neuregelung der Heizkostenabrechnung zugestimmt. Kernpunkte der Heizkostennovelle sind die Pflicht zur Fernauslesbarkeit für Messeinrichtungen zum Erfassen des Wärme- und Warmwasserverbrauchs sowie mehr Verbrauchstransparenz aufgrund breiter gefasster Informationspflichten gegenüber den Mietern. So soll die neue Heizkostenverordnung zu mehr Energieeffizienz führen. Mit der Novelle der Heizkostenverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11. Dezember 2018 in deutsches Recht umgesetzt.

An ihre Zustimmung zu der Änderungsverordnung hat die Ländervertretung jedoch eine Bedingung geknüpft: Nach drei Jahren soll eine Evaluation stattfinden, um auszuwerten, ob Mietern durch die neue Heizkostenverordnung zusätzliche Kosten entstehen. Sobald das Bundeskabinett die Verordnung bestätigt, wird sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt direkt am Folgetag in Kraft. Die DWG eG wirft einen Blick auf die zentralen Änderungen, welche die Heizkostennovelle für Mieter und Vermieter mit sich bringt.

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