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Wohnungsbaugenossenschaft

Zweiteiliger Blogbeitrag der DWG eG zum Thema Hausverwaltung: Die Mietverwaltung

„Was ist der Unterschied zwischen einer WEG- und einer Mietverwaltung?“ – Dieser Frage stellt sich die DWG eG derzeit in einem zweiteiligen Blogbeitrag. In der vergangenen Woche hat die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits die Aufgaben einer WEG-Verwaltung dargelegt. In dieser Woche soll es daher abschließend um den Tätigkeitsbereich einer Mietverwaltung gehen.

Wozu braucht es eine Mietverwaltung?

Wie in der vergangenen Woche von der DWG eG ausgeführt, besteht die Aufgabe einer WEG-Verwaltung darin, die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach außen zu vertreten und das Leben der Eigentümer untereinander zu regeln. Ein WEG-Verwalter arbeitet also für die Gesamtheit der Eigentümer und ist insbesondere für das der Gemeinschaft gehörende Eigentum zuständig. Eine Mietverwaltung hingegen arbeitet in der Regel im Zusammenhang mit der Vermietung einer oder mehrerer Wohnungen für einen bestimmten Eigentümer. Dabei kann es sich um eine Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handeln. Häufiger geht es jedoch darum, für Eigentümer wie die DWG eG sämtliche Wohnungen beispielsweise eines Mehrfamilienhauses oder eines ganzen Wohnkomplexes in Mietangelegenheiten zu betreuen. Ein gewisser Sonderfall ist die Übernahme der Interessenvertretung eines Eigentümers gegenüber einer WEG und deren WEG-Verwaltung.

Zu den typischen Aufgaben, die in der Mietverwaltung anfallen, gehören:

  • Abwicklung der Buchhaltung inklusive
    • Überwachung der Mieteingänge
    • Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fürs Finanzamt zum Ende jedes Geschäftsjahres
  • Durchführung des Mahn- und Klagewesens bei Mietrückständen
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden und Dienstleistern
  • Abschluss von Mietverträgen und Annahme von Kündigungen
  • Übernahme von Neuvermietungen inklusive Bonitätsprüfung von Bewerbern
  • Wohnungsabnahmen mit ehemaligen Mietern und Wohnungsübergaben an neue Mieter samt notwendiger Protokollierung
  • Aufsetzen von Mietverträgen
  • Planung und Beauftragung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfung bestehender Versorger- und Dienstleisterverträge
  • turnusmäßige Objektbegehungen und Überprüfungen der Anlagen
  • Beauftragung von Dienstleistern (z. B. Hausmeisterdienste, Flurreinigung)
  • Aufstellung von Räum- und Streuplänen

DWG eG hat festen Partner in der Mietverwaltung

Die Mietverwaltung bildet also in allen Mietangelegenheiten das zentrale Verbindungsglied zwischen Mieter und Vermieter. Kernmotivation für den Eigentümer als Auftraggeber ist dabei die Auslagerung des gesamten Aufgabenbereichs an einen Dienstleister, der alle notwendigen Abläufe professionell abwickelt. Diese Art der Verwaltungsdienstleistung kann beispielsweise für Eigentümer wie die DWG eG sinnvoll sein, die größere Wohnungsbestände besitzen und die internen personellen Ressourcen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen. Auch Eigentümer, die nicht über die erforderlichen Kompetenzen für die eigenhändige Verwaltung ihres Mietobjekts verfügen, entscheiden sich gern für einen professionellen Dienstleister. Ebenso kann eine Mietverwaltung eine praktikable Lösung für Eigentümer darstellen, die ihren eigenen Wohnsitz in weiter Entfernung des betreffenden Mietobjektes haben und daher nicht regelmäßig vor Ort anwesend sein können.

Die DWG eG setzt bei der Mietverwaltung für ihre Objekte im Rhein-Main-Gebiet auf einen langjährig bewährten Anbieter. So haben die Mitglieder für alle Mietangelegenheiten einen festen Ansprechpartner in einer bekannten Hausverwaltung.

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