Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.
Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.