Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.
Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.
Wohnungsbauprämie nicht nur für den Bausparvertrag
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist ein Förderinstrument mit langer Tradition – seit 1952 fördert der Gesetzgeber über die Prämie die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum. Den meisten sind diese staatlichen Fördergelder ausschließlich im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag ein Begriff. Der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie für regelmäßige Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft sind aus Sicht der DWG eG noch viel zu wenig bekannt. Dabei sind die Förderbedingungen seit Beginn dieses Jahres dank angehobener Einkommensgrenzen und erhöhtem Prämiensatz deutlich vorteilhafter geworden. So kommen mehr Menschen in den Genuss der staatlichen Subvention und erhalten zudem höhere Zuwendungen.
Prämienberechtigt sind Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr, deren zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 70.000 Euro (Paare) nicht übersteigt. Aufgrund dieser ausgeweiteten Einkommensgrenzen schätzt die DWG eG, dass nunmehr 80 Prozent der Mitglieder Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Einzahlungen, wobei der maximale förderfähige Betrag für Singles bei 700 Euro und für gemeinsam veranlagte Paare bei 1.400 Euro liegt. Das bedeutet eine jährliche Wohnungsbauprämie in Höhe von bis zu 70 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für Ehepaare.
Zulage für die Vermögensbildung bei der DWG eG nutzen
Ein weiteres attraktives Fördermittel, das Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft beantragen und damit ihre monatlichen Einzahlungen aufstocken können, ist die Arbeitnehmersparzulage. Die staatliche Geldzulage soll der Unterstützung von Arbeitnehmern bei der Vermögensbildung dienen und wird als Zuschuss für Einzahlungen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen gezahlt. Wer also seine Einzahlungen bei der DWG eG im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen erbringt, hat Anspruch auf die Zulage, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 Euro (bei Einzelpersonen) beziehungsweise 40.000 Euro (bei Ehepaaren/Verpartnerten) nicht übersteigt.
Die Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt profitieren sogar vom höchsten Fördersatz bei der Arbeitnehmersparzulage, denn Einzahlungen bei einer Wohnungsbaugenossenschaft werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert. Bei einer maximal förderfähigen Einzahlungssumme von 400 Euro im Jahr bedeutet das bis zu 80 Euro vom Staat. Das ist mehr als doppelt viel wie die Förderung für das VL-Sparen auf einen Bausparvertrag: Dort erhalten die Sparer lediglich einen Zuschuss in Höhe von neun Prozent.