Hausverwaltungen sind aus der Immobilienwirtschaft kaum noch wegzudenken. Vor allem größere Mehrparteienhäuser kommen ohne einen derartigen Dienstleister meist kaum noch aus. Dabei macht es jedoch einen entscheidenden Unterschied, ob es sich bei den Wohnungen in dem Gebäude um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt. Denn nicht nur nennt sich eine Hausverwaltung je nach der Art der Wohnung anders, sie hat auch komplett andere Aufgaben. In dieser Woche möchte die DWG eG noch einmal auf die Unterschiede dieser beiden Tätigkeitsbereiche eingehen.
Unterschied Miet- und WEG-Verwaltung
Die Tätigkeit einer Hausverwaltung lässt sich in zwei grundsätzliche Arbeitsfelder aufteilen: Als Mietverwaltung übernimmt sie für den oder die Eigentümer alle Aufgaben, die sich im Zusammenhang mit der Vermietung eines Objektes ergeben. Als Wohnungseigentums- oder WEG-Verwaltung hingegen kümmert sie sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft hat die DWG eG Berührungspunkte mit beiden Varianten der Hausverwaltung: Beim Verkauf von Eigentumswohnungen in ihren Gebäuden kommt sie in Kontakt mit der WEG-Verwaltung des Objektes, bei der Vermietung der genossenschaftseigenen Wohnungen nutzt sie eine Mietverwaltung.
Die WEG-Verwaltung
Die Notwendigkeit einer WEG-Verwaltung ergibt sich aus der Tatsache, dass es bei der Teilung eines Grundstücks und des darauf stehenden Gebäudes in mehrere Eigentumswohnungen zu zwei unterschiedlichen Arten von Eigentum kommt. Da ist zunächst einmal das Sondereigentum, das einem Eigentümer zur alleinigen Nutzung gehört. Bei diesem Sondereigentum handelt es in erster Linie um die Eigentumswohnung selbst, oft auch um die dazugehörigen Kellerräume. Da sich die Wohnungen jedoch in einem Gebäude befinden und gewisse Gebäudeteile somit von allen genutzt werden, gibt es auch das sogenannte Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gehört. Zu diesem zählen beispielsweise Bereiche wie das Treppenhaus, der Dachboden oder der Garten.
Um ein konfliktfreies Zusammenleben zu gewährleisten, müssen Nutzung, Reinigung und Instandhaltung dieses Gemeinschaftseigentums ebenso geregelt werden wie die Kostenverteilung. Wie die DWG eG erläutert, gibt es zwar keine Pflicht, diese Aufgaben extern an eine WEG-Verwaltung zu vergeben. Erfahrungen zeigen jedoch, dass interne Verwaltungslösungen insbesondere bei größeren Objekten mit vielen Parteien durchaus problembehaftet sein können, sodass eine professionelle WEG-Verwaltung in diesen Fällen meist vorzuziehen ist.
Die Mietverwaltung
Auf einen Immobilienbesitzer, der vermieten möchte, kommt eine Vielzahl von Aufgaben zu: Mieter finden, Mietverträge abschließen, Nebenkostenabrechnungen erstellen und vieles mehr. Wer sich damit nicht auseinandersetzen kann oder möchte oder gar mehrere Immobilien besitzt, hat die Möglichkeit, diesen Arbeitsbereich an eine Mietverwaltung abzugeben. Jene übernimmt all diese Aufgaben und handelt gegenüber Mietern und Interessenten als der Stellvertreter des Vermieters.
Auch die DWG eG nutzt für ihre Mietobjekte einen derartigen Dienstleister. Eine bewährte Mietverwaltung aus dem Rhein-Main-Gebiet übernimmt für die Genossenschaft aus Großwallstadt zeitintensive Verwaltungstätigkeiten und steht gleichzeitig als kompetenter Ansprechpartner für die Mieter zur Verfügung. Dies hat bislang zu durchweg positiven Erfahrungen geführt – sowohl vonseiten der Wohnungsbaugenossenschaft als auch der Mitglieder, die eine Wohnung anmieten.