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Wohnungsbaugenossenschaft

Was ist eine Grundschuld? Die DWG eG erklärt

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte und für die Finanzierung ein Darlehen aufnehmen muss, kommt vielleicht zum ersten Mal in Kontakt mit dem Begriff der Grundschuld. Denn in der Regel wird die Bank den angehenden Immobilienbesitzer dazu auffordern, eine sogenannte Grundschuldbestellung in Auftrag zu geben. Da die DWG eG als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft die Häuser und Wohnungen einiger ihrer Objekte auch an ihre Mitglieder verkauft, können auch diese in eine derartige Situation kommen. Deshalb möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt das Konzept und die Funktionsweise der Grundschuld in dieser Woche einmal etwas näher erläutern.

Wie die Grundschuld funktioniert

Bei der Grundschuld handelt es sich um eine Form des Grundpfandrechts. Das bedeutet: Der Rechteinhaber ist ermächtigt, das betreffende Objekt (ein Grundstück oder eine Immobilie) beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung zu verwerten, um einen geschuldeten Geldbetrag einzufordern, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Grundschuld dient häufig als Sicherheit bei der Vergabe von Krediten für die Immobilienfinanzierung. Sie entspricht der Höhe des Darlehens und wird in das Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen. Rechteinhaber ist der Gläubiger, also die Bank, die den Kredit vergibt.

Die Grundschuldbestellung ist der Antrag auf die Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt. Der Grundbucheintrag wird in der Regel von einem Notar oder einer Notarin veranlasst.

Die Vorteile der Grundschuld

Wie die DWG eG erläutert, bietet die Grundschuld sowohl dem Darlehensnehmer als auch dem Kreditgeber einige Vorteile:

  • Der Kreditgeber gewinnt durch die Eintragung einer Grundschuld zusätzliche Sicherheit und reduziert das Ausfallrisiko.
  • Der Kreditnehmer kann nach Rückzahlung des Kredits entscheiden, ob er die Grundschuld im Grundbuch löschen lässt oder beibehält.
  • Wird die Grundschuld nicht gelöscht, kann sie als Sicherheit für einen weiteren Kredit dienen, beispielsweise für eine Anschlussfinanzierung oder eine Umschuldung, ohne dass eine erneute Grundschuldbestellung notwendig wird. Dies spart Kosten, denn sowohl Eintragung als auch Löschung sind mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden.

Das Fazit der DWG eG

Aus Sicht der DWG eG ist die Grundschuld ein flexibles und häufig genutztes Absicherungsinstrument bei Immobilienfinanzierungen. Sie gewährt dem Kreditgeber Sicherheit, weil er bei Zahlungsverzug auf das Grundstück zugreifen kann, und bietet dem Kreditnehmer die Möglichkeit, die Grundschuld mehrfach zu verwenden. Ist eine derartige Wiederverwendung nicht geplant, kann der Kreditnehmer die Grundschuld nach Tilgung des Kredits löschen lassen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn ein Verkauf geplant ist, da Käufer für gewöhnlich eine Immobilie ohne finanzielle Lasten übernehmen möchten.

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