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Wohnungsbaugenossenschaft

Kein Bauvorhaben ohne Baubeschreibung – die DWG eG erklärt, wieso

Nicht nur bei großen Bauvorhaben, wie sie die Deutsche Wohnbaugenossenschaft eG aus Großwallstadt plant und umsetzt, ist eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes, der Baumaßnahmen sowie der verwendeten Materialien unverzichtbar. Auch bei privaten Neubauprojekten oder größeren Umbauarbeiten, die in die Substanz des Gebäudes eingreifen und die durch einen Bauträger durchgeführt werden, sollte ein solches Dokument existieren: die Baubeschreibung. Was darin stehen muss und warum die Baubeschreibung eine zentrale Rolle spielt, erklärt die DWG eG ihren Mitgliedern und Interessenten in diesem Blogbeitrag.

Die Baubeschreibung für Rechtssicherheit beim Hausbau

Zur Planung eines jeden Neubau- oder Umbauprojekts gehört die Erstellung der Baubeschreibung, die für alle beteiligten Gewerke bindend sein sollte. Dieses Dokument reicht der Bauherr mit dem Bauantrag bei der zuständigen Behörde ein. Darüber hinaus ist die Baubeschreibung auch zur Beantragung eines Baudarlehens obligatorisch. Die DWG eG hat einige Fragen und Antworten zu diesem wichtigen, verbindlichen Dokument zusammengestellt:

Wer erstellt die Baubeschreibung?

In der Regel ist der Bauträger für die Erstellung der Baubeschreibung zuständig. In Ausnahmefällen können dies auch Architekten in Zusammenarbeit mit dem Bauträger übernehmen.

Was beinhaltet das Dokument?

Die Baubeschreibung nennt detailliert alle Leistungen, die der Bauträger gegenüber dem Bauherrn zu erbringen hat. Dazu gehören:

  • Beschreibung des Neubaus oder der Umbauten
  • Gebäudedaten, Maße, Raumpläne und Grundrisse
  • Beschreibung der Baukonstruktionen
  • Nennung der Materialien
  • Detaillierte Beschreibung der Qualität einzelner Leistungen
  • Exakte Angaben zu verbauter Technik (bspw. Heizungsanlage)
  • Baubeginn sowie Einzugstermin

Muss die Baubeschreibung geprüft werden?

Zwar ist dies nicht vorgeschrieben, doch gerade Privatpersonen mit wenig Erfahrung sollten einen Experten zurate ziehen, um die Angaben zu prüfen – zum Beispiel einen unabhängigen Bausachverständigen.

Ist die Baubeschreibung bindend?

Ja – denn sie wird als Teil des Bauvertrags von einem Notar beurkundet. Sie wird dadurch zu einem verbindlichen Dokument für alle Beteiligten.

Für mehr Rechtssicherheit bei Neu- oder Umbau: Die DWG eG informiert über die Wichtigkeit der Baubeschreibung. (Bild von Max auf Pixabay)

Die DWG eG als Bauherrin: Baubeschreibungen für Großprojekte

Natürlich fällt eine solche Beschreibung für den Neubau eines Einfamilienhauses oder die Kernsanierung eines Bestandsobjektes weniger umfangreich aus als für große Bauvorhaben wie die Aufwertung von Maisonettewohnungen in Haibach nach dem Kauf durch die DWG eG. Die Genossenschaft ist als vielfache Bauherrin mit Leistungsbeschreibungen für Bauvorhaben vertraut und gibt ihr intensives Know-how gern an ihre Mitglieder weiter, denn dieses verbindliche Dokument legt den Grundstein für ein erfolgreiches Bauprojekt – das sollte das wichtigste Ziel sein.

Umbau, Neubau, Anbau: Weitere Beiträge für (künftige) Bauherren

In der Vergangenheit hat die DWG eG bereits in spannenden Beiträgen über Themen rund ums Bauen informiert – interessierte Leser finden beispielsweise Informationen zu den Vorteilen der Holzhybridbauweise oder zur Teilungserklärung für die räumliche Aufteilung einer Immobilie.

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