40 Euro als Maximalbetrag für vermögenswirksame Leistungen sind seit Jahrzehnten in den Köpfen der Deutschen verankert. Erfahrungen zeigen, dass selbst die Berater bei Sparkassen oder Banken denken, man könne maximal 40 Euro vermögenswirksam anlegen, auf das Jahr gerechnet also 480 Euro einzahlen. Ein Irrtum, den die DWG eG in dieser Woche aufklären möchte.
Der Hintergrund der „40-Euro-Grenze“
Der Betrag von 40 Euro geht noch auf das vierte Vermögensbildungsgesetz von 1983, das sogenannte 936-Mark-Gesetz, zurück. Bereits seit 1994 ist das fünfte Vermögensbildungsgesetz in Kraft. Dennoch sind die den früheren 936 Mark entsprechenden 480 Euro im Jahr in die Erinnerung der Menschen eingebrannt. Wie die DWG eG hervorhebt, hat es seit 1994 jedoch eine Geldentwertung von ca. 41 Prozent gegeben. Mit anderen Worten: Was heute 40 Euro sind, waren früher mal 23,80 Euro. Und was früher einmal 40 Euro waren, sind heute 67,25 Euro. Warum sollte man also nach wie vor nur 40 Euro in seine vermögenswirksamen Leistungen einzahlen, wenn der reale Gegenwert doch signifikant gesunken ist?
Tatsächlich gibt es bei einem VL-Vertrag keine Begrenzung der Einzahlungssumme, sondern lediglich einen Maximalbetrag, bis zu dem die Einzahlungen staatlich gefördert werden. Im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG liegen diese Förderhöchstbeträge bei
- 400 Euro für die Arbeitnehmersparzulage
und bei
- 700 Euro für die Wohnungsbauprämie.
Somit werden Einzahlungen bei der Genossenschaft aus Großwallstadt bis zu einem Betrag von 1.100 Euro im Jahr beziehungsweise mehr als 90 Euro im Monat gefördert. Die Mitglieder, deren Einkommen innerhalb der entsprechenden Grenzen für die Förderung liegt, erhalten also für jeden eingezahlten Euro 20 Prozent (bei der Arbeitnehmersparzulage) oder 10 Prozent (bei der Wohnungsbauprämie) vom Staat als Unterstützung hinzu.
Neue Möglichkeiten zur Einzahlung geschaffen
Aus diesem Grund hat die DWG eG die Möglichkeiten ihrer Mitglieder erweitert, ihren monatlichen Einzahlungsbetrag selbst zu bestimmen. Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt haben nunmehr die Wahl zwischen Standardbeträgen von 40, 50, 60, 70, 80 und 90 Euro.
Mit dieser Wahlmöglichkeit möchte die DWG eG die Mitgliedschaft in ihrer Genossenschaft flexibler und auch individueller anpassbar gestalten. Die gesamte Abwicklung mit dem Arbeitgeber übernimmt die Wohnungsbaugenossenschaft nach wie vor im Rahmen ihrer Mitgliederbetreuung, dem Mitglied selbst entsteht diesbezüglich also keinerlei Aufwand.
Angehende Mitglieder werden über diese Möglichkeiten bereits während der Gespräche für die Mitgliederwerbung informiert. Auch die Bestandsmitglieder dürfen im Rahmen der laufenden Betreuung damit rechnen, bald vermehrt Hinweise zu diesen neuen Einzahlungsoptionen zu erhalten.