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Zweiteiliger Blogbeitrag der DWG eG: Was ist der Unterschied zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung?

So eindeutig der Begriff der „Hausverwaltung“ auch scheint, so steht er doch für zwei ganz verschiedene Formen der Verwaltung. Die eine kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die andere um die Verwaltung von Mietobjekten für einen Eigentümer. Hier gilt es also, zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung zu differenzieren. In einem zweiteiligen Blogbeitrag zeigt die DWG eG die Unterschiede zwischen diesen beiden Verwalterangeboten auf. Den Anfang macht in dieser Woche die WEG-Verwaltung.

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Die DWG eG erklärt die Bedeutung der Teilungserklärung für Eigentümer

Wenn die DWG eG eines ihrer Mehrfamilienhäuser baut, so ist die Teilungserklärung ein wichtiger Bestandteil der Planung und der Dokumentation. Doch auch, wenn eine bestehende Immobilie in Form von einzelnen Wohneinheiten verkauft werden soll, ist eine Teilungserklärung ein unerlässliches Dokument. Die Genossenschaft aus Großwallstadt geht in diesem Beitrag auf die Eigenheiten dieses Schriftstücks ein, ohne die keine Eigentumswohnung den Besitzer wechseln kann.

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DWG eG: Der Bebauungsplan als Einflussfaktor bei Bauvorhaben

Als Wohnungsbaugenossenschaft nimmt die DWG eG stets gern die Gelegenheit wahr, ihr Expertenwissen mit der Leserschaft dieses Blogs zu teilen. In lockerer Folge finden sich daher immer wieder Beiträge rund um den Immobilienmarkt, beispielsweise in Form von Tipps zum Bauträgergeschäft (Teil 1 & 2), der Seriosität von Immobilienmaklern und der Wahrscheinlichkeit einer Verteuerung bei den Nebenkosten. Als Branchenakteur hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem einen Insiderblick auf die Abläufe rund um Bauvorhaben jeder Art. In dieser Woche soll es in diesem Zusammenhang um das Thema Bebauungsplan gehen.

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DWG eG treibt Verbesserungen bei der Mitgliederwerbung weiter voran

Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG ja kein „gewöhnliches“ Unternehmen auf dem deutschen Wohnungsmarkt, sondern ein Akteur mit einem ganz eigenen speziellen Ziel, das über das herkömmliche Unternehmensprinzip der Gewinnmaximierung hinaus geht. Denn als Genossenschaft ist das Unternehmen aus Großwallstadt explizit zur Förderung seiner Mitglieder verpflichtet. Dieser Förderauftrag, der je nach Art der Genossenschaft die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder angehen kann, betrifft im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft die Versorgung der Genossen mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.

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Tipps der DWG eG zum Thema Immobilien: Nebenkosten dürften sich verteuern

Verschiedenste Aspekte der Immobilienwirtschaft hat die DWG eG in ihrer Blogserie mit Immotipps bereits beleuchtet. In dieser Woche soll es zum Abschluss der Ratgeberreihe um ein häufig kontroverses Thema gehen, das nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führt: die Nebenkosten. Diese machen bereits heute einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an den Wohnkosten aus. Und einige gesetzliche Änderungen könnten dazu führen, dass bei den Nebenkosten 2022 manches noch teurer wird. Die Genossenschaft aus Großwallstadt wirft einen Blick auf einige dieser zusätzlichen Kostenfaktoren, die sich auch auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter niederschlagen dürften.

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Tipps der DWG eG zum Thema Immobilien: Makler

Als Experte in Sachen Immobilien und Wohnungsmarkt teilt die DWG eG ihr Fachwissen stets gern – und das nicht nur mit ihren Mitgliedern, sondern auch mit anderen Interessierten wie etwa den Lesern dieses Blogs. Bei den Immobilientipps der Genossenschaft geht es in dieser Woche um einen wichtigen Beteiligten vieler Immobilientransaktionen: den Makler. Dieser erbringt eine für beide Seiten – die Suchenden ebenso wie die Immobilienbesitzer – wichtige und hilfreiche Dienstleistung. Während die meisten Makler mit einem hohen Grad an Professionalität und Seriosität agieren, gibt es jedoch auch einige wenige schwarze Schafe, die mit unseriösen Tricks arbeiten. Die DWG eG zeigt die Grundlagen des Maklergeschäftes auf und nennt einige Tipps, wie man zweifelhafte Praktiken erkennt.

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Tipps der DWG eG zum Thema Immobilien: Bauträger – Teil 2

In dieser Woche setzt die DWG eG ihre Blogreihe mit Tipps und Erläuterungen zu grundlegenden Fragen rund um das Thema Immobilien fort. Im zweiten Beitrag in Sachen Bauträger geht es unter anderem um den Zahlungsplan und die Mängelhaftung im Bauträgergeschäft.

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Tipps der DWG eG zum Thema Immobilien: Bauträger – Teil 1

Käufer von Effizienzhäusern der Stufe 55 müssen noch im Januar Förderung beantragen

Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG in Sachen Immobilien und Wohnungsmarkt vom Fach. Dieses Expertenwissen will die Genossenschaft aus Großwallstadt auch mit ihren Blogleserinnen und -lesern teilen. Aus diesem Grund ist für die kommenden Wochen eine mehrteilige Blogreihe zu grundsätzlichen Aspekten der Immobilienbranche geplant. Den Anfang macht ein zweiteiliger Beitrag zum Thema Bauträger.

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Kundenservice wird bei der DWG eG großgeschrieben – auch beim Widerruf

Die Bedürfnisse der Mitglieder stehen für die DWG eG in allen Bereichen ihrer Tätigkeit im Mittelpunkt. Aus diesem Grund ist die Wohnungsbaugenossenschaft nicht nur bestrebt, ihr Wohnungsangebot fortlaufend zu verbessern und auszubauen, sondern auch in Sachen Service Qualität auf höchstem Niveau anzubieten. Den Mitgliedern stehen daher zu allen Anliegen jederzeit erfahrene und engagierte Mitarbeiter zur Verfügung, die beispielsweise Angelegenheiten zur angemieteten Genossenschaftswohnung klären, Fragen rund um die Mitgliedschaft und die staatliche Förderung bei der DWG eG beantworten oder den Wunsch nach einem Widerruf aufnehmen. Ob via E-Mail, per Telefon oder persönlich vor Ort in Großwallstadt: Die Genossenschaft bietet immer einen kompetenten Ansprechpartner.

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Mitgliedervorteile bei der DWG eG: Geld vom Staat über Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Förderung ist bei Genossenschaften ein großes Thema, schließlich zählt die Mitgliederförderung zu den zentralen Merkmalen jeder Genossenschaft. Der Förderauftrag ist sogar genossenschaftsrechtlich festgeschrieben und unterscheidet die Genossenschaft von allen anderen Rechtsformen. Die Förderziele können die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossen betreffen, bei einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der DWG eG geht es dabei insbesondere um die Versorgung der Mitglieder mit bezahlbarem Wohnraum.

Neben den bezahlbaren Mieten und Kaufpreisen geht mit einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft jedoch ein weiterer wirtschaftlicher Vorzug einher: Unter gewissen Voraussetzungen gibt es für die monatlichen Einzahlungen Fördergelder vom Staat, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.

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