Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist in Deutschland eine echte Institution: Seit nunmehr 70 Jahren wird der staatliche Zuschuss hierzulande dazu eingesetzt, den Wohnungsbau zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt der Staat zum Beispiel Sparer, die über einen Bausparvertrag Eigenkapital für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims bilden wollen. Doch der Gesetzgeber hat bei dem Fördermittel deutlich weiter als nur bis zu künftigen Wohneigentümern gedacht: Da Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG dringend benötigten Wohnraum schaffen, zählen auch deren Mitglieder zu dem potenziellen Kreis der Anspruchsberechtigten für die attraktive Finanzspritze. Die Genossenschaft aus Großwallstadt informiert zu den Erfahrungen mit dem beliebten Förderinstrument und den Möglichkeiten der Beantragung.
Kategorie: Wohnungsbaugenossenschaft
Die fundamentale Idee des genossenschaftlichen Geschäftsmodells besteht darin, dass alle Mitglieder Mitinhaber der Genossenschaft sind. Scheidet ein Mitglied aus oder möchte seine Beteiligung verkleinern, bekommt es den aktuellen Wert der zurückgegebenen Geschäftsanteile bzw. des Geschäftsguthabens ausbezahlt. Im heutigen Blogbeitrag erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Vorgehensweise bei dieser Auszahlung.
Vor einigen Wochen hat die DWG eG an dieser Stelle ihre kompakten Wohnkonzepte insbesondere für städtischen Wohnraum erläutert. Hier wurde dargelegt, dass es in urbanen Wohnlagen in besonderem Maße darum geht, mit effizienten Raumschnitten zu arbeiten, um das Wohnen in der Stadt bezahlbar zu halten. In ihrem heutigen Beitrag möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt auf die Besonderheiten von Wohnraum eingehen, der nicht auf städtischem Gebiet liegt. Auch hier hat die Wohnungsbaugenossenschaft ihren Mitgliedern passend auf die dortigen Bedürfnisse zugeschnittene Wohnungen und Häuser zu bieten.
Das Wohnen an sich unterliegt einem stetigen Wandel – und damit verbunden ändern sich auch die Bedürfnisse der Mieter in Bezug auf den von ihnen angemieteten Wohnraum. Dieser kontinuierlichen Neudefinition der Ansprüche an modernen Wohnraum trägt die DWG eG in ihrem Immobilienbestand Rechnung, indem sie nicht nur unterschiedliche Wohnkonzepte entwickelt, sondern diese auch immer wieder an den modernen Wohnungsmarkt anpasst.
Bei den Planungen zu jedem Projekt fließen daher eingehende Überlegungen zu den Mieterbedürfnissen in alle Entscheidungen ein. Dabei versucht die Genossenschaft aus Großwallstadt, auch die Entwicklungen der kommenden Jahre zu antizipieren und in die Pläne einzubinden. Auch und gerade im Themenbereich Wohnen geht es in der Stadt in der Regel etwas schnelllebiger zu als auf dem Lande, weshalb die urbanen Wohnkonzepte einen gewissen Tätigkeitsschwerpunkt in diesem vorausschauenden Planungsansatz der DWG eG ausmachen. Wie sich dies in der Ausgestaltung der Wohnungen in den innerstädtischen Projekten der Genossenschaft niederschlägt, soll in diesem Beitrag dargelegt werden.
„Was ist der Unterschied zwischen einer WEG- und einer Mietverwaltung?“ – Dieser Frage stellt sich die DWG eG derzeit in einem zweiteiligen Blogbeitrag. In der vergangenen Woche hat die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits die Aufgaben einer WEG-Verwaltung dargelegt. In dieser Woche soll es daher abschließend um den Tätigkeitsbereich einer Mietverwaltung gehen.
So eindeutig der Begriff der „Hausverwaltung“ auch scheint, so steht er doch für zwei ganz verschiedene Formen der Verwaltung. Die eine kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die andere um die Verwaltung von Mietobjekten für einen Eigentümer. Hier gilt es also, zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung zu differenzieren. In einem zweiteiligen Blogbeitrag zeigt die DWG eG die Unterschiede zwischen diesen beiden Verwalterangeboten auf. Den Anfang macht in dieser Woche die WEG-Verwaltung.
Wenn die DWG eG eines ihrer Mehrfamilienhäuser baut, so ist die Teilungserklärung ein wichtiger Bestandteil der Planung und der Dokumentation. Doch auch, wenn eine bestehende Immobilie in Form von einzelnen Wohneinheiten verkauft werden soll, ist eine Teilungserklärung ein unerlässliches Dokument. Die Genossenschaft aus Großwallstadt geht in diesem Beitrag auf die Eigenheiten dieses Schriftstücks ein, ohne die keine Eigentumswohnung den Besitzer wechseln kann.
Als Wohnungsbaugenossenschaft nimmt die DWG eG stets gern die Gelegenheit wahr, ihr Expertenwissen mit der Leserschaft dieses Blogs zu teilen. In lockerer Folge finden sich daher immer wieder Beiträge rund um den Immobilienmarkt, beispielsweise in Form von Tipps zum Bauträgergeschäft (Teil 1 & 2), der Seriosität von Immobilienmaklern und der Wahrscheinlichkeit einer Verteuerung bei den Nebenkosten. Als Branchenakteur hat die Genossenschaft aus Großwallstadt zudem einen Insiderblick auf die Abläufe rund um Bauvorhaben jeder Art. In dieser Woche soll es in diesem Zusammenhang um das Thema Bebauungsplan gehen.
Als Wohnungsbaugenossenschaft ist die DWG eG ja kein „gewöhnliches“ Unternehmen auf dem deutschen Wohnungsmarkt, sondern ein Akteur mit einem ganz eigenen speziellen Ziel, das über das herkömmliche Unternehmensprinzip der Gewinnmaximierung hinaus geht. Denn als Genossenschaft ist das Unternehmen aus Großwallstadt explizit zur Förderung seiner Mitglieder verpflichtet. Dieser Förderauftrag, der je nach Art der Genossenschaft die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder angehen kann, betrifft im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft die Versorgung der Genossen mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum.
Verschiedenste Aspekte der Immobilienwirtschaft hat die DWG eG in ihrer Blogserie mit Immotipps bereits beleuchtet. In dieser Woche soll es zum Abschluss der Ratgeberreihe um ein häufig kontroverses Thema gehen, das nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führt: die Nebenkosten. Diese machen bereits heute einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an den Wohnkosten aus. Und einige gesetzliche Änderungen könnten dazu führen, dass bei den Nebenkosten 2022 manches noch teurer wird. Die Genossenschaft aus Großwallstadt wirft einen Blick auf einige dieser zusätzlichen Kostenfaktoren, die sich auch auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter niederschlagen dürften.