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DWG eG informiert: Neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) greifen auch in Deutschland bald neue Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Zuge dieser Neuerungen werden in Zukunft vor allem deutlich mehr Unternehmen als bisher dazu verpflichtet sein, Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge dürfte sich durch die neuen Regelungen allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen verdreißigfachen. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch inhaltlich deutlich ausgeweitet.

Obwohl die DWG eG von dieser Berichtspflicht nicht direkt betroffen ist, möchte sie in dieser Woche einige Eckpunkte der CSRD und deren Relevanz für ihre Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft vorstellen.

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