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Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme – DWG eG liefert umfassende Einblicke

Gleich drei KfW-Förderprogramme, die im Dezember 2023 aufgrund von Mittelknappheit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen vorübergehenden Antragsstopp erlitten haben, nehmen wieder Fahrt auf. Die Tatsache, dass die Förderprogramme im Februar wieder aktiviert werden, kommt sowohl Privatpersonen als auch Bauunternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugute. Besonders erfreulich ist, dass auch der klimafreundliche Neubau wieder gefördert wird.

Die Genossenschaft DWG eG aus Großwallstadt hat alle in diesem Zusammenhang relevanten Details und Informationen in Erfahrung gebracht, um einen umfassenden Überblick über die wiederaufgelegten Förderprogramme der KfW geben zu können.

Antragsportal im Februar wieder offen

Seit 2021 berichtet die DWG eG regelmäßig über die Förderprogramme der KfW – eine öffentlich-rechtliche Kreditanstalt, die insbesondere im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen Fördermaßnahmen ergreift. Nach Angaben von Bundesbauministerin Klara Geywitz hat das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) im vergangenen Jahr den Bau von mehr als 47.000 umweltfreundlichen Wohnungen unterstützt und damit Investitionen in Höhe von rund 17,4 Milliarden Euro ausgelöst.

Trotz einer Aufstockung der Fördergelder im Juli 2023 kam es plötzlich im Dezember zum Antragsstopp. Doch seit dem 20. Februar 2024 können auf der Website der KfW wieder Anträge für gleich drei Förderprogramme gestellt werden: „Klimafreundlicher Neubau“, „Genossenschaftliches Wohnen“ und „Altersgerechter Umbau“.

Die Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme im Haushaltsjahr 2024, wie von Bundesbauministerin Klara Geywitz im Dezember 2023 angekündigt, verzögerte sich aufgrund der noch ausstehenden Billigung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch den Bundesrat. Trotz der Genehmigung des Bundeshaushalts und Verzögerungen, die durch Interventionen der Ministerpräsidenten CDU-geführter Länder verursacht wurden, entschied die Bundesregierung, die Antragsverfahren für die Förderprogramme vorläufig freizugeben, unabhängig von der Zustimmung des Bundesrates.

DWG eG stellt vor: Förderprogramme im Überblick

Klimafreundlicher Neubau

Im Jahr 2024 stellt das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) 762 Millionen Euro für subventionierte Kredite bereit, um den Bau und den Erstkauf energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude zu unterstützen. Diese Gebäude müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte unterschreiten und den Standard eines Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40 erfüllen. Kredite bis zu 100.000 Euro für klimafreundliche Gebäude und bis zu 150.000 Euro für solche mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sind verfügbar. Die Förderung richtet sich an Investoren, Unternehmen, Privatpersonen und Genossenschaften wie der DWG eG.

Dank der Wiederaufnahme der KfW-Förderprogramme wird klimafreundliches Bauen wieder realisierbar.

Genossenschaftliches Wohnen

Für das Programm „Genossenschaftliches Wohnen“ sind 15 Millionen Euro vorgesehen, eine Erhöhung gegenüber den 9 Millionen Euro des Vorjahres. Diese Mittel werden in Form von zinsgünstigen Krediten bereitgestellt, wobei zusätzlich ein Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent gewährt wird. Pro Förderfall können bis zu 100.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Förderung zielt auf die Neugründung sowie auf den Beitritt zu bestehenden Wohnungsgenossenschaften ab, mit der Bedingung, dass die Genossenschaftsanteile zur Selbstnutzung der Wohnung genutzt werden.

Altersgerecht umbauen

Dieses Programm verfügt 2024 über ein Budget von 150 Millionen Euro – doppelt so viele Mittel wie im Jahr 2023. Es fördert Anpassungen in Wohngebäuden, die darauf abzielen, Barrieren abzubauen, beispielsweise durch die Installation von bodengleichen Duschen, die Beseitigung von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen. Die KfW bietet für einzelne Umbaumaßnahmen Zuschüsse von 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Für umfassende Umbauten, die den Standard eines „Altersgerechten Hauses“ entsprechen, gibt es Zuschüsse von 12,5 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 6.250 Euro.

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