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Die DWG eG zum Thema sozialgebundener Wohnraum

Die Wohnraumknappheit in Deutschland bietet bereits seit vielen Jahren Diskussionsstoff – besonders in den großen Ballungsgebieten haben Mieter ihre liebe Not, bezahlbare Wohnungen zu finden. Um diese zu lindern, hatte die Regierung eine zentrale wohnungspolitische Vereinbarung im Koalitionsvertrag verankert: Jedes Jahr sollten den Plänen der Ampelkoalition zufolge 400.000 Wohnungen neu gebaut werden. Im Februar hat die DWG eG auf diesem Blog zuletzt darüber berichtet, dass dieses Ziel bislang jedes Jahr verfehlt wurde. Ein Viertel dieser neu geschaffenen Wohnungen sollte dabei zudem eigentlich aus sozial gefördertem Wohnraum bestehen. Auch hier ist die Realität von dem guten Vorsatz weit entfernt: Zahlen des Bündnisses „Soziales Wohnen“ zufolge wurden 2023 von den 100.000 geplanten Sozialwohnungen gerade einmal etwa 30.000 tatsächlich gebaut.

Doch was genau sind Sozialwohnungen überhaupt – und welchen Zweck erfüllen sie? Das ist eine Frage, die die DWG eG in dieser Woche einmal grundsätzlich beantworten möchte.

Förderung und Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau

Bezahlbare Wohnungen sind gerade in Städten Mangelware, was die Wohnungssuche schon für Normalverdiener zu einer schwierigen Aufgabe macht. Noch problematischer ist die Lage für Mieter mit niedrigem Einkommen, die sich die hohen Mieten noch weniger leisten können. Um auch diese mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, gibt es den sozialen Wohnungsbau. Hierbei handelt es sich um eine Form des Wohnungsbaus, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Diese Unterstützung kann von Bund, Ländern oder Gemeinden gewährt werden und beispielsweise über finanzielle Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen erfolgen. Auch bei der Überlassung von verbilligtem Bauland und der Übernahme von Bürgschaften handelt es sich um gängige Fördervarianten.

Der Bau von derart öffentlich geförderten Wohnungen ist in der Regel mit besonderen Auflagen in Form einer Belegungs- und Preisbindung verbunden. Wie die DWG eG erläutert, bedeutet dies, dass der Bauträger bei der künftigen Vermietung an bestimmte Bedingungen gebunden ist: Er ist für gewöhnlich verpflichtet, den Wohnraum zu einem vergünstigten Mietpreis zur Verfügung zu stellen und die Wohnung nur an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vermieten. Dieser WBS wird ausschließlich an Haushalte vergeben, welche die im jeweiligen Land gültigen Einkommensgrenzen für den Anspruch auf eine Sozialwohnung nicht überschreiten.

Wo die DWG eG zum Thema sozialer Wohnungsbau steht

Während die konkrete Regelung der sozialen Wohnraumförderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt, ist das Ziel ein länderübergreifendes: Menschen, die aufgrund eines geringen Einkommens keine marktüblichen Mieten zahlen können oder infolge von anderen Rahmenbedingungen Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, angemessene Wohnungen zu bieten, die sie sich leisten können.

In dieser Beziehung ähneln die Ansprüche des sozialen Wohnungsbaus denen der DWG eG: Als Wohnungsbaugenossenschaft hat sich auch die Genossenschaft aus Großwallstadt das Ziel gesetzt, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu versorgen.

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