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Sonnige Aussichten für private Solaranlagen

Am 26. April dieses Jahres wurde das neue Solarpaket I im Bundestag verabschiedet, welches die Installation und Anmeldung privater Photovoltaikanlagen erleichtern soll. Wir von der DWG eG aus Großwallstadt erklären Ihnen, welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat: Was bedeuten die Änderungen für Sie persönlich als Mieter? Was ändert sich für Vermieter und wie sieht es mit der gemeinschaftlichen Nutzung von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden aus?

Balkonkraftwerke

Seit Jahren werden sogenannte Balkonkraftwerke (die offizielle Bezeichnung ist übrigens „Steckersolargeräte“) immer beliebter. Bisher war allerdings vor allem der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig hoch: Die Anlagen mussten aufwendig beim Netzbetreiber angemeldet werden, es musste vor der Inbetriebnahme ein digitaler Zweirichtungszähler eingebaut sein und es herrschte lange Zeit Unsicherheit darüber, wie genau die Geräte tatsächlich angeschlossen werden sollen.

All diese Hürden werden durch das Solarpaket I entfernt oder zumindest verringert. Jetzt reicht eine unkomplizierte Meldung beim Marktstammdatenregister aus, der Netzbetreiber wird dann automatisch informiert. Zwar sollen auf Dauer immer noch Zweirichtungszähler verbaut werden, für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten werden aber auch alte Zähler geduldet, die während der Stromeinspeisung einfach rückwärts laufen. Die Frage des Steckers bzw. Anschlusses ist zwar noch nicht abschließend geklärt, soll aber zügig durch neu erarbeitete Normen statt langwierig über Gesetze geregelt werden und an üblichen Haushaltssteckdosen möglich sein.

Darüber hinaus gibt es weitere Erleichterungen für private Kleinanlagen. Die maximal zulässige Leistung solcher Geräte wurde von 600 Watt auf 800 Watt erhöht, es gibt diverse bürokratische Zugeständnisse im Zusammenhang mit bereits bestehenden Photovoltaikanlagen und vor allem darf zukünftig der Vermieter oder die Vermieterin die Installation eines Balkonkraftwerks nicht ohne schwerwiegende Gründe untersagen.

Alles in allem wird also die Installation von Balkonkraftwerken und ähnlichen Kleinanlagen durch das Solarpaket I deutlich vereinfacht.

Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken und anderen Solarstrom-Kleinanlagen wird durch das Solarpaket I deutlich vereinfacht.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Für uns als Wohnungsbaugenossenschaft und andere Vermieter sind vor allem die Änderungen in Bezug auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung relevant – und diese haben wiederum unmittelbare Vorteile für Sie als Mieterin oder Mieter.

Größere Wohnanlagen verfügen oft über ausgedehnte Dachflächen, die eigentlich hervorragende Standorte für Solaranlagen wären. Allerdings war es bisher kaum lohnenswert, als Vermieter oder Vermieterin in Photovoltaikanlagen zur Versorgung der eigenen Mietparteien zu investieren, denn der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Ertrag. Im Grunde genommen musste man gegenüber den Mieterinnen und Mietern wie ein regulärer Stromversorger auftreten – mit sämtlichen entsprechenden Vorgaben. Dieser Prozess war ungeheuer aufwendig und barg auch rechtliche Risiken für den Stromerzeuger, denn man musste beispielsweise eine lückenlose Versorgung garantieren.

Das Solarpaket I macht diese direkte, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erheblich einfacher. Zum einen sind jetzt auch Anlagen auf Garagen und anderen Nebengebäuden förderfähig, zum anderen entfallen die beschriebene Stromlieferanten-Pflicht für den Anlagenbetreiber und – wenn der Strom ausschließlich vor Ort verbraucht und nicht eingespeist wird – diverse technische Anforderungen. Im Grunde genommen können Mietparteien nun einfach einen zweiten Stromliefervertrag mit ihren Vermieterinnen und Vermietern abschließen und diese somit ihren Strom unkompliziert und direkt weitergeben.

Unser Fazit zum neuen Solarpaket

Auch wenn es ein langer Weg bis hierhin war: Wir von der DWG eG sind vom Solarpaket I überzeugt. Die Änderungen stellen tatsächlich in vielen Bereichen der dezentralisierten Stromerzeugung eine erhebliche Erleichterung dar. Die Installation von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen ist dadurch deutlich attraktiver geworden und bietet letztlich Vorteile für alle Beteiligten: für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ebenso wie für Mieterinnen und Mieter – und nicht zuletzt für unseren Planeten.

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