„Was ist der Unterschied zwischen einer WEG- und einer Mietverwaltung?“ – Dieser Frage stellt sich die DWG eG derzeit in einem zweiteiligen Blogbeitrag. In der vergangenen Woche hat die Genossenschaft aus Großwallstadt bereits die Aufgaben einer WEG-Verwaltung dargelegt. In dieser Woche soll es daher abschließend um den Tätigkeitsbereich einer Mietverwaltung gehen.
Schlagwort: Wohnungsbaugenossenschaft
So eindeutig der Begriff der „Hausverwaltung“ auch scheint, so steht er doch für zwei ganz verschiedene Formen der Verwaltung. Die eine kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die andere um die Verwaltung von Mietobjekten für einen Eigentümer. Hier gilt es also, zwischen einer WEG-Verwaltung und einer Mietverwaltung zu differenzieren. In einem zweiteiligen Blogbeitrag zeigt die DWG eG die Unterschiede zwischen diesen beiden Verwalterangeboten auf. Den Anfang macht in dieser Woche die WEG-Verwaltung.
Die DWG eG nutzt die aktuelle Zeit nach dem Jahreswechsel zur Reflektion – zur Rückschau auf bereits Erreichtes und zu einer Voransicht einiger für die Zukunft angestrebten Ziele. Während der erste Teil des Jahresrückblicks einen Überblick über die regen Aktivitäten im Immobilienbestand der Genossenschaft aus Großwallstadt bot, wenden wir uns in dieser Woche der betrieblichen Seite des Geschäftsjahres 2021 zu.
Kaum eine Jahreswende kommt ohne einen Rückblick aus, bietet sich diese besondere Zeit doch geradezu dafür an, über die zurückliegenden Monate zu reflektieren und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft und das noch unbeschriebene Blatt des neuen Jahres zu werfen. Auch die DWG eG hat diese bewährte Tradition bereits zum vergangenen Jahreswechsel aufgegriffen und wird sie auch in diesem Jahr dazu nutzen, um auf das Erlebte und Erreichte des vergangenen Jahres zurückzublicken und den Lesern eine kleine Vorschau auf die Pläne für die kommenden Monate zu eröffnen. Dabei bietet die Genossenschaft aus Großwallstadt in ihrem zweiteilige Jahresrückblick sowohl Einblick in die Entwicklung des Immobilienbestandes als auch in die betrieblichen Aspekte des jüngst abgelaufenen Geschäftsjahres. Den Anfang macht in dieser Woche die Betrachtung der Neubauten, Zukäufe und Modernisierungsmaßnahmen rund um die Objekte der Wohnungsbaugenossenschaft.
Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zur Neuregelung der Heizkostenabrechnung zugestimmt. Kernpunkte der Heizkostennovelle sind die Pflicht zur Fernauslesbarkeit für Messeinrichtungen zum Erfassen des Wärme- und Warmwasserverbrauchs sowie mehr Verbrauchstransparenz aufgrund breiter gefasster Informationspflichten gegenüber den Mietern. So soll die neue Heizkostenverordnung zu mehr Energieeffizienz führen. Mit der Novelle der Heizkostenverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11. Dezember 2018 in deutsches Recht umgesetzt.
An ihre Zustimmung zu der Änderungsverordnung hat die Ländervertretung jedoch eine Bedingung geknüpft: Nach drei Jahren soll eine Evaluation stattfinden, um auszuwerten, ob Mietern durch die neue Heizkostenverordnung zusätzliche Kosten entstehen. Sobald das Bundeskabinett die Verordnung bestätigt, wird sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt direkt am Folgetag in Kraft. Die DWG eG wirft einen Blick auf die zentralen Änderungen, welche die Heizkostennovelle für Mieter und Vermieter mit sich bringt.
Die DWG eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, die sich der Förderung ihrer Mitglieder vorrangig im Immobilienbereich verschrieben hat. Für die geschäftliche Tätigkeit der Genossenschaft aus Großwallstadt bedeutet dies, dass sie Wohnraum erwirbt, erstellt, und vermietet. Darüber hinaus werden den Mitgliedern Einkaufsvorteile rund um Angelegenheiten des täglichen Lebens ermöglicht. Durch die Verbindung aus vermögenswirksamen Leistungen, Wohnungsbauprämie und Dividenden erwirtschaftet die DWG einen umfassenden Mix an Fördermöglichkeiten.
Ende Juni lud die DWG eG zu der wichtigsten Veranstaltung des Jahres, ihrer Generalversammlung, ein. Der Lagebericht des Vorstandes macht alljährlich einen zentralen Baustein dieser Versammlung aus, denn die Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt legt Wert darauf, ihre Geschäftstätigkeit für ihre Mitglieder transparent und verständlich darzulegen. Genau diese Transparenz soll der Lagebericht gewährleisten, indem er ein realistisches Bild von der Arbeit des Vorstandes sowie der jüngsten Entwicklungen und der aktuellen Verhältnisse der Genossenschaft vermittelt. Darüber hinaus unterbreitet der Vorstand in dem Bericht einen Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses und wirft einen Blick auf die Zukunftsperspektiven der Genossenschaft. So bietet der Lagebericht den Mitgliedern alle notwendigen Informationen, um die Situation der Genossenschaft realistisch beurteilen zu können.
Bezahlbaren Wohnraum in einem gepflegten Gebäude und in guter Lage schaffen: Dieses Vorhaben hat die DWG Genossenschaft mit dem Victoria-Haus in der Weißenburger Straße in Aschaffenburg in die Tat umgesetzt. Bereits seit 2017 bietet das Objekt der DWG eG Mietern möblierte Apartments ab 21 und bis 36 Quadratmeter. Zusätzlich finden hier einige Firmen Platz. Im Sinne der Devise, wahre und substanzielle Werte zu schaffen, investiert die DWG eG fortlaufend in den Erhalt der Gebäudesubstanz und den Ausbau der Ausstattung in jedem Bestandsobjekt. Immobilien sollen sich kurz-, mittel- und langfristig lohnen, Mieter lange und zufrieden wohnen.
Virtuelle Veranstaltungen gehören seit gut einem Jahr zu unser aller Alltag – und haben in dieser Zeit durchaus ihre Vorzüge bewiesen. Auch die DWG eG hat mit einem teilweise virtuellen Konzept für die wichtigste Veranstaltung des Jahres positive Erfahrungen gemacht. Wie bereits im März angekündigt, trägt die Wohnungsbaugenossenschaft daher der aktuellen Lage Rechnung und führt auch die diesjährige Generalversammlung als Hybridveranstaltung durch. Die Einladung für die Versammlung am 24.06.2021 um 11.00 Uhr wurde jetzt auf der Webseite der Genossenschaft aus Großwallstadt veröffentlicht.
Das genossenschaftliche Geschäftsmodell genießt in Deutschland ein außergewöhnlich hohes Ansehen. Für die meisten ist das „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Namen eines Unternehmens gleichbedeutend mit Seriosität und Verlässlichkeit. Dieses hohe Verbrauchervertrauen ist verdient, nicht zuletzt, weil keine andere Rechtsform so selten von Insolvenzen betroffen ist wie die Genossenschaft. Ein derartig Status will jedoch auch geschützt werden, damit unseriöse Anbieter beispielsweise in Form von Kapitalanlagegenossenschaften den guten Namen nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Eine bewährte Schutzmaßnahme ist die turnusmäßige Pflichtprüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Bei der DWG eG hat die Prüfung für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2020 in diesen Tagen begonnen.
Die Generalversammlung einer Genossenschaft ist das zentrale Organ für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte durch die Mitglieder. Im Rahmen dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Genossenschaft getroffen, jedes Mitglied verfügt über eine Stimme, um die hier getroffenen Beschlüsse zu beeinflussen. Dieses Stimmrecht bleibt selbstverständlich auch von schwierigen Situationen unberührt – und so kommt die DWG eG ihrer Aufgabe, ihren Mitgliedern diese aktive Partizipation zu ermöglichen, auch in diesem Jahr nach. Mit einigen Besonderheiten.