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DWG eG lädt am 24. Juni zur Generalversammlung – Mitglieder können vor Ort oder virtuell teilnehmen

Virtuelle Veranstaltungen gehören seit gut einem Jahr zu unser aller Alltag – und haben in dieser Zeit durchaus ihre Vorzüge bewiesen. Auch die DWG eG hat mit einem teilweise virtuellen Konzept für die wichtigste Veranstaltung des Jahres positive Erfahrungen gemacht. Wie bereits im März angekündigt, trägt die Wohnungsbaugenossenschaft daher der aktuellen Lage Rechnung und führt auch die diesjährige Generalversammlung als Hybridveranstaltung durch. Die Einladung für die Versammlung am 24.06.2021 um 11.00 Uhr wurde jetzt auf der Webseite der Genossenschaft aus Großwallstadt veröffentlicht.

Mitglieder der DWG eG haben die Wahl zwischen Präsenzteilnahme und Online-Zuschaltung

Das hybride Veranstaltungskonzept der DWG eG bedeutet für die Mitglieder, dass ihnen für die Teilnahme an der Generalversammlung zwei Optionen zu Verfügung stehen: Entweder sind sie beim Präsenzevent am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt zugegen oder sie werden online zugeschaltet und können den Ablauf der Versammlung als Livestream bequem von zu Hause aus verfolgen. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind in jedem Fall für beide Teilnehmergruppen gleich – beide haben sowohl die Möglichkeit zur Wortmeldung als auch zur Teilnahme an der Abstimmung.

Die Bedeutung der Generalversammlung für eine Genossenschaft

Die Generalversammlung erfüllt in einer Genossenschaft eine zentrale Aufgabe, ermöglicht sie den Mitgliedern doch die Teilhabe an wichtigen Entscheidungen bezüglich der Geschäfte und der Zukunft des Unternehmens. Zu diesem Zweck wird die Generalversammlung einmal im Jahr einberufen, um den Genossenschaftsmitgliedern unter anderem Informationen zum vergangenen Geschäftsjahr, zur allgemeinen finanziellen Situation der Genossenschaft und zu den Plänen für die Zukunft vorzulegen.

Als oberstes Organ der Genossenschaften ermöglicht die Generalversammlung den Mitgliedern die Mitbestimmung im Hinblick auf zahlreiche wichtige Punkte der genossenschaftlichen Geschäftstätigkeit. So werden durch die Abstimmung der Mitglieder unter anderem Vorstand und Aufsichtsrat entlastet und der Jahresabschluss beschlossen. Auch die Vorstandswahlen liegen im Zuständigkeitsbereich der Generalversammlung.

Wie die DWG eG betont, stellt die Generalversammlung das Fundament für das demokratische Prinzip der Genossenschaft dar. Denn nicht nur ist sie die Grundlage für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts innerhalb der Genossenschaft. Darüber hinaus dürfen alle Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen und jedes Genossenschaftsmitglied hat bei Abstimmungen – unabhängig von der Anzahl der Anteile – für gewöhnlich genau eine Stimme.

Vorstandsbericht als Herzstück der Generalversammlung bei der DWG eG

Neben dieser Funktion als Organ zur Entscheidungsfindung steht bei der DWG eG vor allem das Thema Information im Zentrum der alljährlichen Generalversammlung. Direkt im Anschluss an die erforderlichen Formalitäten zur Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Präsenz und der Beschlussfähigkeit steht auch in diesem Jahr deshalb der ausführliche Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung der Versammlung. Wichtig ist es dem Vorstand in Großwallstadt dabei vor allem, den Mitgliedern ein ganzheitliches Bild über die Lage der Genossenschaft zu verschaffen. Dazu zählt unter anderem, über die aktuellen Geschäftsergebnisse hinaus einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung und die Ziele für das kommende Jahr zu liefern.

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