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Generalversammlung der DWG eG im dritten Jahr als Hybridevent

Eine Genossenschaft lädt jedes Jahr zu einer Generalversammlung ein. Aufgrund ihrer großen Bedeutung für das genossenschaftliche Grundprinzip der Mitbestimmung durfte die Veranstaltung auch unter den besonderen Herausforderungen des ersten Coronajahres nicht ausfallen. Deshalb musste sich die DWG eG etwas einfallen lassen, um das wichtige Event trotz aller Einschränkungen durchführen zu können. So wurde die Idee zu einer hybriden Generalversammlung geboren. Die im ersten Jahr der Pandemie entwickelte Hybrid-Lösung hat sich mittlerweile als echtes Erfolgsmodell etabliert, weshalb die Genossenschaft aus Großwallstadt auch in diesem Jahr auf dieses Veranstaltungskonzept gesetzt hat.

Was macht die Generalversammlung so wichtig?

Die Generalversammlung ist ein wichtiger Fixpunkt im Genossenschaftsjahr. Denn sie ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der drei zentralen, vom Genossenschaftsgesetz vorgeschriebenen Organe einer Genossenschaft. Als solches hat die Versammlung die Funktion, den Mitgliedern die Teilhabe an zahlreichen Belangen der Genossenschaft zu erlauben. Insbesondere durch die Ausübung ihres Stimmrechtes wird den Mitgliedern ermöglicht, die Entscheidungen bezüglich der Zukunft ihrer Genossenschaft zu beeinflussen. So wird beispielsweise über die Gewinnverwendung und die Höhe der Dividendenausschüttung abgestimmt. Das macht die Generalversammlung zum obersten Willensbildungs- und Entscheidungsorgan von Genossenschaften wie der DWG eG.

Was bedeutet „hybride Veranstaltung“?

In diesem Jahr lud der Vorstand der DWG eG am 13.05.2022 alle Mitglieder zur Generalversammlung ein. In Anlehnung an die Vorgehensweise in den vergangenen zwei Jahren fand die Versammlung erneut als hybride Veranstaltung, also als Mix aus Präsenzveranstaltung und Online-Event statt. Das bedeutete auch diesmal, dass einigen Mitgliedern die persönliche Anwesenheit bei der Veranstaltung vor Ort gewährt werden konnte. Diese Mitglieder nahmen, ebenso wie der Vorstand selbst, am Sitz der Genossenschaft in Großwallstadt an der Versammlung teil.

Allen weiteren Genossenschaftsmitgliedern der DWG eG stand die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme offen, das heißt, sie wurden der Generalversammlung über einen Livestream zugeschaltet. Dabei waren die Online-Teilnehmer den Anwesenden vor Ort in nichts nachgestellt: Alle konnten in gleichem Maße auf die Diskussion Einfluss nehmen, Fragen stellen und selbstverständlich auch zu jedem vorgesehenen Tagesordnungspunkt abstimmen.

Foto von Anna Shvets von Pexels
Die Online-Teilnahme bei der Mitgliederversammlung einer Genossenschaft ist bequem und zeitsparend.

Diese absolute Gleichberechtigung der Präsenz- und Online-Teilnehmer ist es, die das Hybridmodell zu einem derartigen Erfolg macht. Denn die virtuelle Teilnahme zieht keinerlei Nachteile nach sich, hat jedoch einen maßgeblichen Vorteil, erspart sie den Mitgliedern doch jeglichen Aufwand wie beispielsweise eine Anreise nach Großwallstadt. Dank diesem entscheidenden Pluspunkt konnte bei der Generalversammlung der DWG eG im vergangenen Jahr auch ein Teilnehmerrekord aufgestellt werden.

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