Genossenschaften sind keine Unternehmen wie alle anderen. Sie zeichnen sich durch eine Vielzahl von Besonderheiten aus, darunter ein ausgesprochen wichtiger Unterschied: Anders als die meisten anderen Unternehmen gilt der Fokus der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Förderung der Mitglieder. Diese Unterstützung kann unterschiedliche Formen annehmen, bei einer Wohnungsgenossenschaft wie der DWG eG besteht der Förderauftrag in einer sicheren und kostengünstigen Versorgung mit Wohnraum. Dieses Ziel wird gemeinschaftlich erreicht – will heißen: Die Mitglieder haben ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Geschäftspolitik ihrer Genossenschaft, können die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen und zu bestimmten Punkten künftiger wirtschaftlicher Entscheidungen abstimmen.
Derart außergewöhnliche Vorgaben für die Tätigkeit eines Unternehmens wollen kontrolliert sein – und dass dies geschieht, wird über eine weitere Besonderheit gewährleistet: die Prüfungspflicht. Je nach Höhe der Bilanzsumme müssen sich Genossenschaften im ein- oder zweijährigen Turnus einer Pflichtprüfung unterziehen. Bei der DWG eG steht diese jedes Jahr auf dem Terminplan – und die Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 ist bei der Genossenschaft aus Großwallstadt bereits angelaufen.
Genossenschaften stehen unter strenger Aufsicht
Der Tätigkeit einer Genossenschaft liegt in Deutschland ein komplexes Regelwerk zugrunde, das Genossenschaftsgesetz (GenG). Dieses regelt alle wichtigen Aspekte der genossenschaftlichen Tätigkeit, von der Gründung und der Eintragung ins Genossenschaftsregister über die Geschäftsführung bis hin zur Auflösung einer Genossenschaft.
Ein ganzer Abschnitt des GenG ist der Kontrolle und Prüfung der Geschäftstätigkeit gewidmet. Grundlage dieses Kontrollsystems ist die verpflichtende Mitgliedschaft in einem Verband, der berechtigt ist, die genossenschaftliche Prüfung durchzuführen. Dieser Prüfungsverband hat eine Hauptaufgabe: die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung einer Genossenschaft zu kontrollieren, indem er die Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung der Genossenschaft in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzieht.
Im Fall der DWG eG besteht eine derartige Mitgliedschaft in zwei Verbänden, und zwar dem Potsdamer Prüfungsverband e. V., Ludwigsfelde, und dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V., Erfurt. Einer dieser Verbände führt die vorgeschriebene jährliche Pflichtprüfung der Genossenschaft aus Großwallstadt durch.
Verband hat Prüfungsprozess für 2023 aufgenommen
Die diesjährige Prüfung der DWG eG hat bereits begonnen. Zu den dafür notwendigen Unterlagen zählen neben einer Auflistung der Geschäftsguthaben und anderen betriebswirtschaftlichen Daten auch zahlreiche weitere Informationen wie Mitgliederzahlen, Antragsunterlagen oder auch Versammlungsprotokolle. All diese Dokumente hat die Genossenschaft aus Großwallstadt dem Prüfungsverband zur Verfügung gestellt, sodass dieser seine Arbeit bereits aufnehmen konnte. Mit dem Ergebnis wird in einigen Wochen gerechnet.
Nach den durchgängig positiven Erfahrungen der Vergangenheit erwartet man in Großwallstadt auch für das Geschäftsjahr 2023 einen einwandfreien Befund. Das Prüfungsergebnis wird den Mitgliedern dann bei der diesjährigen Generalversammlung vorgelegt.