Genossenschaften zählen zu den solidesten Betrieben der deutschen Unternehmenslandschaft. Eine zentrale Säule der Beständigkeit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells macht die engmaschige Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung aus. Denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich regelmäßigen Kontrollen durch einen unabhängigen Prüfungsverband zu unterziehen. Genossenschaften wie die DWG eG müssen diese Prüfung jedes Jahr, kleinere mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr absolvieren. Mithilfe der Erfahrung und Sachkenntnis eines Prüfers wird die geschäftliche Tätigkeit genauestens unter die Lupe genommen. So wird unter anderem sichergestellt, dass die jeweilige Genossenschaft ihrem Grundauftrag, der Förderung der Mitglieder, so gut es geht nachkommt.
Wie in der vergangenen Woche berichtet, wurde den Mitgliedern der DWG eG im Zuge der Generalversammlung 2022 auch der jüngste Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes vorgestellt. Wie bereits in den Vorjahren hatte der bei der Versammlung anwesende Prüfer absolut nichts zu beanstanden und konnte der Genossenschaft aus Großwallstadt ein einwandfreies Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2021 ausstellen.
Jährliche Prüfungsthemen
Bei der alljährlichen Prüfung des Verbandes geht es im Kern darum, die Lage der Genossenschaft und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einhaltung des Förderauftrages zu beurteilen. Letzteres wird unter anderem daran gemessen, ob innerhalb des Prüfungszeitraums in ausreichendem Umfang und hinreichender Qualität gebaut wurde und ob die Mitglieder auch die tatsächlichen Nutznießer dieser Bauaktivtäten waren.
Ein weiterer Aspekt der genossenschaftlichen Pflichtprüfung besteht in der Untersuchung der Tätigkeitsbereiche Buchführung und Rechnungswesen sowie Planung und Controlling auf ordnungsmäße Abläufe. Außerdem wird kontrolliert, ob die drei zentralen Organe der Genossenschaft – also Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung – im zurückliegenden Jahr den Vorschriften entsprochen haben.
Da die Mitglieder das Fundament der genossenschaftlichen Arbeit darstellen, macht auch die Abwicklung des Mitgliederwesens einen wichtigen Punkt der jährlichen Prüfung aus. Neben der Mitgliederbetreuung und der korrekten Auszahlung ausscheidender Mitglieder ist bei der DWG eG hier auch die Werbung von Neumitgliedern ein zentrales Thema. Wie bereits mehrfach berichtet, setzt die Genossenschaft aus Großwallstadt in Sachen Mitgliederwerbung ja auf die aktive Telefonakquise via Anruf von der 061314901015. Auch alle Elemente dieser Vorgehensweise werden genauestens auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft.
Zu den Unterlagen, die der Prüfungsverband für die Durchführung seiner Arbeit angefordert und erhalten hat, zählten neben den relevanten betriebswirtschaftlichen Daten auch ganz allgemeine Materialien wie die Genossenschaftssatzung. Darüber hinaus wurden zudem Protokolle aus Versammlungen des Vorstands- und des Aufsichtsrats ebenso eingereicht wie Stichproben aus der Mitgliederkorrespondenz.
Prüfungsergebnis wie immer einwandfrei
Übereinstimmend mit den Erfahrungen der Vorjahre fand der Prüfer auch bei der Durchleuchtung der Geschäfte der DWG eG für das Jahr 2021 keinerlei Grund für Beanstandungen und konnte so einen rundum positiven Prüfungsbericht abgeben. Zusammenfassend bescheinigen die Prüfungsergebnisse der Genossenschaft eine uneingeschränkte Erfüllung ihres Förderauftrages sowie aller rechtlichen und formalen Anforderungen und eine vorbildliche Führung von Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling. Da die Genossenschaft aus Großwallstadt alle Verpflichtungen erfüllen kann, sind für die Mitglieder keine Schäden des Geschäftsguthabens zu erwarten.