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Aktuelles

Prüfungsbericht der DWG eG für das Geschäftsjahr 2022 liegt vor

Die verpflichtende regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband stellt einen wichtigen Baustein der Seriosität und Stabilität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells dar. Erst im Mai wurde an dieser Stelle über den Beginn der diesjährigen Pflichtprüfung bei der DWG eG berichtet. Dieser Prüfungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Wie aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren bereits damals vermutet, fanden die Prüfer bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch diesmal keinerlei Grund für Beanstandung und stellten für das Geschäftsjahr 2022 einen einwandfreien Prüfungsbericht aus.

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Aktuelles

Genossenschaftlicher Prüfungsbericht: DWG eG hat auch 2021 vorbildlich gewirtschaftet

Genossenschaften zählen zu den solidesten Betrieben der deutschen Unternehmenslandschaft. Eine zentrale Säule der Beständigkeit des genossenschaftlichen Geschäftsmodells macht die engmaschige Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung aus. Denn Genossenschaften sind verpflichtet, sich regelmäßigen Kontrollen durch einen unabhängigen Prüfungsverband zu unterziehen. Genossenschaften wie die DWG eG müssen diese Prüfung jedes Jahr, kleinere mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr absolvieren. Mithilfe der Erfahrung und Sachkenntnis eines Prüfers wird die geschäftliche Tätigkeit genauestens unter die Lupe genommen. So wird unter anderem sichergestellt, dass die jeweilige Genossenschaft ihrem Grundauftrag, der Förderung der Mitglieder, so gut es geht nachkommt.

Wie in der vergangenen Woche berichtet, wurde den Mitgliedern der DWG eG im Zuge der Generalversammlung 2022 auch der jüngste Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes vorgestellt. Wie bereits in den Vorjahren hatte der bei der Versammlung anwesende Prüfer absolut nichts zu beanstanden und konnte der Genossenschaft aus Großwallstadt ein einwandfreies Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2021 ausstellen.

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Wohnungsbaugenossenschaft

Geschäftsjahr der DWG eG: Prüfungsverband hat nichts zu beanstanden

Eine Genossenschaft definiert sich maßgeblich über ihre Mitglieder. Denn schließlich ist eine Genossenschaft ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsame Interessen vertreten und sich so gemeinschaftlich im Hinblick auf diese Interessen fördern. Das gemeinsame Interesse der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft (DWG eG) ist in diesem Sinne das Schaffen bedarfsgerechten Wohnraumes. Und wie bei jeder Genossenschaft gilt auch für die DWG eG aus Großwallstadt: Sie steht und fällt mit ihren Mitgliedern. Deshalb wird auch ein hoher Wert auf deren Sicherheit gelegt. Um diese zu gewährleisten, prüft ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsverband jährlich die Geschäftstätigkeit der DWG eG. Wie auch in den vergangenen Jahren meldete der Verband auch für das Geschäftsjahr 2019 keine einzige Beanstandung.

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