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Die DWG eG zu aktuellen Themen: Der Gesetzesantrag 577/18 gegen schwarze Schafe unter den Genossenschaften

Mit diesem Blog haben wir uns das Ziel gesetzt, nicht nur unseren Mitgliedern, sondern auch an der genossenschaftlichen Wohnform Interessierten aufschlussreiche Informationen an die Hand zu geben – etwa über uns als Wohnungsbaugenossenschaft aus Großwallstadt ebenso wie über die Objekte der DWG eG und den Stand unserer aktuellen Bauvorhaben. Aber auch allgemeinere Anliegen sollen hier im Fokus stehen, zum Beispiel aktuelle Themen vom Wohnungs- und Immobilienmarkt oder Fragen rund um die Funktionsweise einer Genossenschaft. Als Wohnungsbaugenossenschaft sind wir uns der Verantwortung bewusst, die mit dem großen Vertrauensvorschuss einhergeht, den Genossenschaften in Deutschland genießen. Daher dreht sich unser heutiger Beitrag um eine Gesetzesinitiative des Landes Brandenburg, welche schwarzen Schafen unter den Genossenschaften einen Riegel vorschieben will.

DWG eG: Den guten Namen der Genossenschaften schützen

Bereits Ende 2018 hat das Land Brandenburg einen Gesetzesantrag (Drucksache 577/18) auf den Weg gebracht. Dieser verfolgt das Ziel, das Genossenschaftsgesetz dergestalt zu ändern, dass die Marke „Genossenschaft“ ebenso wie Verbraucherinteressen besser vor dubiosen Geschäftsmodellen geschützt werden. Der Antrag hat mittlerweile den Bundesrat durchlaufen und soll als nächstes als Gesetzesentwurf (Drucksache 19/11467) dem Bundestag vorgelegt werden. Bislang ist im Bundestag noch keine Beratung über den Entwurf erfolgt.

Eine Gesetzesnovelle soll Verbraucher vor unseriösen Genossenschaften schützen. Die DWG eG spricht sich für eine darüber hinausgehende Verschärfung des Genossenschaftsgesetzes aus. (Photo by Bill Oxford on Unsplash)

Genossenschaften genießen in Deutschland aus gutem Grund einen exzellenten Ruf, denn sie verfolgen mit ihrer Geschäftstätigkeit nicht nur rein wirtschaftliche Interessen, sondern handeln vorrangig zum Wohle ihrer Mitglieder. Zudem gehen Unternehmen keiner anderen Rechtsform so selten in Konkurs wie Genossenschaften. Diesen Status gilt es zu schützen, denn immer mehr dubiose Unternehmer versuchen, aus dem guten Ruf der Genossenschaften Kapital zu schlagen und Menschen dazu zu bringen, in zweifelhafte Vorhaben zu investieren. Wie die DWG eG erklärt, nimmt dies geradezu abstruse Formen an, sodass manche Genossenschaften das Geld der Mitglieder sogar in Goldschürf-Vorhaben in Serbien anlegen. Die Gesetzesnovelle soll dazu dienen, Verbraucher vor einer unwissentlichen Investition in derartige unseriöse Genossenschaften zu schützen.

DWG eG: Die Kernaussagen des Gesetzesentwurfes

Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf zwei wesentliche Kerninhalte. Zum einen steht allen voran die Maßgabe, dass die Kapitalanlage als eigenständiger Förderzweck für die Erfüllung des genossenschaftlichen Auftrages, die Mitglieder zu fördern, nicht ausreicht. Die DWG eG beispielsweise kommt diesem Förderauftrag nach, indem sie für ihre Mitglieder lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Eine reine Kapitalanlage als Förderzweck ist unzulässig.

Zum zweiten regt der Gesetzesentwurf an, die Prüfungsverbände von Genossenschaften dazu zu verpflichten, bei Verdacht auf eine Kapitalanlagegenossenschaft die BaFin oder andere Aufsichtsbehörden zu informieren, um diesen die Möglichkeit zu geben, einzuschreiten.

Maßnahmen gehen der DWG eG nicht weit genug

Im Grundsatz steht die DWG eG dem Entwurf nicht ablehnend gegenüber, befindet die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch als nicht weitreichend genug, um einen wirksamen Schutz vor unseriösen Genossenschaften sicherzustellen. Denn die Gesetzesnovelle legt die Meldepflicht in Bezug auf zweifelhafte Geschäftsmodelle in die Hände der auch bisher für die Überprüfung der Genossenschaften zuständigen Prüfungsverbände. Diese Kontrollinstanz ist von jeder Genossenschaft frei wählbar – und nicht alle Prüfungsverbände in Deutschland nehmen es aus Sicht der DWG eG mit der Prüfung so genau, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist.

Aus diesem Grund hält die DWG eG eine weitere Verschärfung des Genossenschaftsgesetzes für notwendig, indem die Rechte und Pflichten der Prüfungsverbände strenger gefasst und die Kriterien, anhand derer Genossenschaften zu prüfen sind, klarer definiert werden. Insbesondere die Erfüllung des Förderzwecks sollte der betreffenden Genossenschaft durch den Prüfungsverband entweder explizit bescheinigt oder abgesprochen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Prüfungsverbände ihrer Aufgabe, nämlich dem Schutz der Mitglieder, vollumfänglich nachkommen.

Um für ihre Mitglieder größtmögliche Transparenz zu schaffen, ist die DWG eG übrigens Mitglied in zwei voneinander unabhängigen Prüfungsverbänden.

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