Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist ein Thema, das bei der DWG eG jedes Jahr auf der Agenda steht. Was auf den ersten Blick wie eine lästige Verpflichtung klingt, ist in der Praxis ein zentraler Baustein für Stabilität, Transparenz und Vertrauen in die genossenschaftliche Unternehmensform. Aus diesem Grund stellt die Genossenschaft aus Großwallstadt das Verfahren und die eigenen Erfahrungen in dieser Woche noch einmal vor.
Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungspflicht
Genossenschaften sind Unternehmen der besonderen Art. Anders als klassische Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften verfolgen sie nicht primär das Ziel der Gewinnerzielung, sondern stellen das Wohl ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Je nach Art der Genossenschaft können die Ziele ganz unterschiedlich aussehen – während sich Landwirte in Agrargenossenschaften zusammenschließen, um beispielsweise Produktion und Einkauf effizienter zu gestalten, steht für Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG die Schaffung von Wohnraum für ihre Mitglieder im Zentrum ihrer Arbeit. Gemeinsam ist dem genossenschaftlichen Prinzip jedoch der Zusammenschluss vieler, um gemeinsam Ziele zu verfolgen, die alleine nicht oder nur schwer zu erreichen sind.
Um sicherzustellen, dass Genossenschaften diesem besonderen Auftrag gerecht werden, gibt es die genossenschaftliche Pflichtprüfung. Diese Pflicht ist im § 53 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) geregelt. Dieses schreibt vor, dass sich jede eingetragene Genossenschaft alle ein bis zwei Jahre einer Prüfung unterziehen muss. Durchgeführt wird diese durch eine unabhängige Organisation, einen sogenannten Prüfungsverband.
Die Prüfung selbst umfasst zwei zentrale Bereiche: die wirtschaftliche Verfassung der Genossenschaft und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Es wird also einerseits geschaut, ob das Unternehmen wirtschaftlich auf soliden Füßen steht – etwa durch die Analyse der Buchführung und des Jahresabschlusses. Andererseits wird kontrolliert, ob der Vorstand seine Aufgaben korrekt wahrnimmt, die Satzung eingehalten wird und die demokratischen Prinzipien innerhalb der Genossenschaft funktionieren.

Wozu braucht es die Pflichtprüfung?
Der Nutzen dieser Prüfung ist mehrschichtig: In erster Linie schützt die engmaschige Kontrolle der genossenschaftlichen Tätigkeit die Mitglieder der Genossenschaft. Diese sind zwar Miteigentümer, verfügen aber oft nicht über das nötige Fachwissen, um die wirtschaftliche Lage selbst beurteilen zu können. Die Prüfung schafft Transparenz und deckt mögliche Risiken oder Fehlentwicklungen frühzeitig auf. So können gegebenenfalls notwendige Korrekturen rechtzeitig eingeleitet werden. Gleichzeitig stärkt die Pflichtprüfung auch das Vertrauen nach außen: Banken, Geschäftspartner oder Behörden wissen, dass Genossenschaften regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden. Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Wohnungsbau ist das ein wichtiger Vertrauensfaktor.
Derzeit wird das Geschäftsjahr 2024 der DWG eG geprüft
Bei der DWG eG ist die diesjährige Prüfung bereits in vollem Gange und steht kurz vor dem Abschluss. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Vorjahren rechnet die Genossenschaft aus Großwallstadt erneut mit einer sehr guten Bewertung. Wie in jedem Jahr wird auch das Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2024 einen wichtigen Tagesordnungspunkt bei der nächsten Generalversammlung ausmachen.