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Diesjährige Prüfung bei der DWG eG angelaufen – Erfahrungen der Vorjahre lassen erneut erstklassiges Ergebnis erwarten

Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.

Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.

Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.

Der Sinn und Zweck der Prüfungspflicht

Jede in Deutschland eingetragene Genossenschaft muss Mitglied in einem gesetzlichen Prüfungsverband sein. Dies schreibt das Genossenschaftsgesetz (GenG) vor. Dieser Verpflichtung kommt die DWG eG mit der Mitgliedschaft beim Potsdamer Prüfungsverband e. V., Ludwigsfelde, und beim PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V., Erfurt, nach. Im GenG ist auch die Prüfungspflicht verankert: In je nach Größe der Genossenschaft festgelegten Abständen sind deren wirtschaftliche Verhältnisse und die ordnungsgemäße Geschäftsführung durch den Prüfungsverband kritisch zu beleuchten. Auch, ob die Genossenschaft einen zulässigen Förderzweck verfolgt und diesen erfüllt, wird im Zuge dieser Pflichtprüfung hinterfragt. So wird sichergestellt, dass die geprüfte Genossenschaft sämtlichen gesetzlichen Vorgaben nachkommt.

Mitglieder und Leser erfahren bald mehr

Das Prüfungsergebnis wird den Mitgliedern der DWG eG jedes Jahr im Rahmen der Generalversammlung vorgelegt. Mit einer überaus erfreulichen Bilanz: Die Genossenschaft aus Großwallstadt hat die Pflichtprüfung bislang stets anstandslos bestanden, der Prüfungsverband fand in all den Jahren nie einen einzigen Grund für eine Beanstandung. Eine Erfolgsbilanz, die allen Erfahrungen zufolge auch in diesem Jahr fortgesetzt werden dürfte.

Die Grundlage dafür wurde bereits geschafften: Alle notwendigen Informationen wurden zusammengestellt und dem Prüfungsverband ausgehändigt, sodass das Prüfungsverfahren bereits aufgenommen werden konnte. Zu den für die Prüfung benötigten Unterlagen gehört jedes Jahr neben Protokollen der Generalversammlungen und Informationen aus dem Mitgliederwesen wie Antragsunterlagen, Mitgliederbewegungen und Mitgliederkorrespondenzen auch eine zentrale Datenquelle: der Jahresabschluss. Auch dieser wurde daher von der DWG eG bereits erstellt und dem Prüfungsverband übergeben. Genaueres zu dem Jahresabschluss können Leser und Leserinnen im Nachgang zur Generalversammlung auf diesem Blog erfahren. Eines verrät die Genossenschaft aus Großwallstadt vorab: die Entwicklung war erneut positiv.

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