Die verpflichtende regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband stellt einen wichtigen Baustein der Seriosität und Stabilität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells dar. Erst im Mai wurde an dieser Stelle über den Beginn der diesjährigen Pflichtprüfung bei der DWG eG berichtet. Dieser Prüfungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Wie aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren bereits damals vermutet, fanden die Prüfer bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch diesmal keinerlei Grund für Beanstandung und stellten für das Geschäftsjahr 2022 einen einwandfreien Prüfungsbericht aus.
Prüfungsergebnis erneut mustergültig
Die zentrale Aufgabe der genossenschaftliche Pflichtprüfung ist es, sicherzustellen, dass Genossenschaften verantwortungsvoll mit den Geldern ihrer Mitglieder umgehen und ihren Förderauftrag erfüllen. Nicht nur der Ablauf des Prüfungsprozesses, sondern auch das Ergebnis sind für die DWG eG erneut vorbildlich ausgefallen. So kann die Wohnungsbaugenossenschaft auch in diesem Jahr bekanntgeben, dass die Prüfung zu keinen negativen Feststellungen geführt hat. Der Prüfungsbericht wurde bereits bei der jüngsten Generalversammlung der Genossenschaft aus Großwallstadt vorgestellt und von den Mitgliedern beschlossen.
Den Erfahrungen früherer Jahre entsprechend wurde im Rahmen der Prüfung erneut festgestellt, dass sämtliche Organe der Genossenschaft ihrer Aufgabe in vollem Umfang nachkommen und dass die Bilanz die tatsächliche betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens widerspiegelt. Zudem ergab die Prüfung auch für das Geschäftsjahr 2022, dass die Auszahlung an die Mitglieder gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und dass für die Mitglieder keine finanziellen Schäden zu befürchten sind.
Bei einer derartigen Pflichtprüfung wird nicht nur die betriebswirtschaftliche Situation einer Genossenschaft unter die Lupe genommen. Vielmehr wird auch überprüft, ob der gesetzlich vorgeschriebene und in der Satzung festgehaltene Förderzweck im zurückliegenden Geschäftsjahr erfüllt wurde. Auch dies bestätigt der aktuelle Prüfungsbericht der DWG eG: Die Genossenschaft aus Großwallstadt ist ihrem Auftrag, den Mitgliedern lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, auf ganzer Linie nachgekommen.
Auch das Mitgliederwesen der DWG eG geprüft
Das Mitgliederwesen macht einen zentralen Bestandteil der genossenschaftlichen Arbeit aus. Auch dieser Tätigkeitsbereich unterliegt im Zuge der Pflichtprüfung daher jedes Jahr einer eingehenden Begutachtung. Wie auf diesem Blog bereits mehrfach dargelegt, setzt die DWG eG in diesem Zusammenhang auf die aktive Werbung von Neumitgliedern über die Telefonakquise. An einer Mitgliedschaft Interessierte erhalten einen Anruf von der Telefon-Nummer 061314901015 und werden ausführlich über die Vorteile einer Wohnungsbaugenossenschaft informiert. Auch diese Vorgehensweise wurde bei der diesjährigen Prüfung wieder auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben überprüft und für einwandfrei befunden.