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Wohnungsbaugenossenschaft

Geschäftsjahr der DWG eG: Prüfungsverband hat nichts zu beanstanden

Eine Genossenschaft definiert sich maßgeblich über ihre Mitglieder. Denn schließlich ist eine Genossenschaft ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsame Interessen vertreten und sich so gemeinschaftlich im Hinblick auf diese Interessen fördern. Das gemeinsame Interesse der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft (DWG eG) ist in diesem Sinne das Schaffen bedarfsgerechten Wohnraumes. Und wie bei jeder Genossenschaft gilt auch für die DWG eG aus Großwallstadt: Sie steht und fällt mit ihren Mitgliedern. Deshalb wird auch ein hoher Wert auf deren Sicherheit gelegt. Um diese zu gewährleisten, prüft ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsverband jährlich die Geschäftstätigkeit der DWG eG. Wie auch in den vergangenen Jahren meldete der Verband auch für das Geschäftsjahr 2019 keine einzige Beanstandung.

Transparenz und gründliche Prüfung für mehr Sicherheit

Sicherheit bedeutet für Mitglieder der DWG eG, dass sie jederzeit transparent über die Lage der Genossenschaft informiert werden, dass die verschiedenen Organe ordnungsgemäß agieren, dass die Mitglieder umfassend betreut und bei Ausscheidung regelgerecht ausgezahlt werden, dass der Förderzweck vollumfänglich ausgeschöpft wird, sowie dass die Genossenschaft einwandfrei wirtschaftet und präzise Buch darüber führt. Diese Parameter wurden bei der Prüfung untersucht. Dazu nahm der Prüfungsverband verschiedene Unterlagen der Wohnungsbaugenossenschaft gründlich unter die Lupe. Es wurden hierbei nicht nur betriebswirtschaftliche Papiere sowie sämtliche Akten und Daten aus der Finanzbuchhaltung inspiziert. Zudem nahm der Prüfungsausschuss auch zufällig ausgewählte Auszüge aus dem Schriftverkehr der Genossenschaft mit den Mitgliedern in Augenschein, ebenso wie Protokolle aus Versammlungen des Vorstands und Aufsichtsrats. Darüber hinaus stand auch die allgemeine Satzung der DWG eG erneut auf dem Prüfstand.

Ein Zeugnis, das sich sehen lässt

Der erfolgreichen Tradition der Vorjahre folgend, fand der Genossenschaftsverband auch für das Geschäftsjahr 2019 keine Mängel und erteilt der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft eG ein tadelloses Zeugnis. Konkret und direkt bezugnehmend auf die geprüften Kenngrößen bedeutet dies unter anderem, dass sowohl im Rechnungswesen als auch im Controlling und der Planung vorbildlich und korrekt Buch geführt wurde, dass die DWG eG sich an alle rechtlichen wie formalen Vorgaben vollumfänglich hält und dass sie all ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Insbesondere dürfte für die Mitglieder der Genossenschaft von großem Interesse sein, dass der Prüfungsverband der DWG eG ausdrücklich die Erfüllung ihres Förderzweckes attestiert: Der Verband bestätigt, dass die DWG eG gemäß der ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend und mit hohen Qualitätsstandards baut – und dass es in erster Linie die Mitglieder sind, die davon profitieren. Des Weiteren kann der Prüfungsverband den Mitgliedern der Genossenschaft aus Großwallstadt bestätigen, dass sie keinerlei Vermögensschäden im Rahmen der Mitgliedschaft zu befürchten haben.

Vorstellung des Prüfberichts

Insgesamt umfasst der Prüfungsbericht starke 60 Seiten und steht Mitgliedern der DWG eG zur Einsicht offen. Zudem wurde er auf der Generalversammlung im Detail vorgestellt: Neben der Verlesung des Ergebnisses stand der Prüfungsverband auf dieser Versammlung auch allen Fragen der Mitglieder Rede und Antwort. Auf diese Weise wurde den Genossenschaftsmitgliedern die Möglichkeit gewährleistet, sämtliche Hintergründe, Prüfungsgegenstände und die genauen Abläufe nachzuvollziehen und etwaige Unklarheiten zu beseitigen. Somit wird für eine umfassende Transparenz gesorgt, welche die DWG eG ihren Mitgliedern aufgrund des einwandfreien Prüfergebnisses umso mehr mit Stolz gewährleistet.

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