Genossenschaften erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Ihr erklärtes Ziel ist die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder. Dabei praktizieren sie das Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlichen Interessen schließen sich zusammen und bringen gemeinsam das Kapital auf, um die im Verbund gesteckten Ziele zu erreichen. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG etwa verfolgen die Absicht, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu versorgen – eine Leistung, die in Zeiten, die wie die heutige von einem überaus angespannten Wohnungsmarkt gekennzeichnet sind, dringender denn je benötigt wird.
Um diese wichtigen Akteure zu stärken, beinhaltet der Koalitionsvertrag der Ampelregierung einen Passus zur Verbesserung der „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“. Dieses Ziel umzusetzen ist die Funktion eines kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Einige der interessantesten Aspekte dieses Gesetzesentwurfs wird die DWG eG in diesem und dem kommenden Beitrag auf diesem Blog vorstellen. In dieser Woche geht es um die in dem Papier vorgeschlagene Möglichkeit des digitalen Beitritts.
Mehr digitale Abläufe im Genossenschaftswesen
Ein Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist das Thema Digitalisierung. Was bei vielen wirtschaftlichen und privaten Rechtsgeschäften längst gang und gäbe ist, soll künftig auch für Genossenschaften stärker möglich sein: Mehr Vorgänge sollen auf digitalem Wege erledigt werden können.
Die Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften ist demzufolge ein zentrales Anliegen des Referentenentwurfs. Oft geht es darum, bei bestimmten Abläufen statt der im Genossenschaftsgesetz häufig verlangten „Schriftform“ künftig die „Textform“ zur Regel zur machen.
Ein wichtiger Punkt, der durch eine stärkere Digitalisierung des Genossenschaftswesens vereinfacht werden soll, ist der Beitritt zu einer Genossenschaft. Derzeit gestaltet sich dieser noch etwas umständlich und erfordert entweder eine händische Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), wie die DWG eG sie benutzt. Dies soll künftig vereinfacht werden.
Der digitale Beitritt zur Genossenschaft
Digitale Prozesse sollen es deutlich unkomplizierter machen, einer Genossenschaft beizutreten. Hier kommt der bereits erwähnte Wechsel von der verpflichtenden „Schriftform“ zur „Textform“ zum Tragen: Um Mitglied zu werden, soll es künftig reichen, in Textform den Beitritt zu erklären. Denkbar wäre dies beispielsweise über eine E-Mail oder auch über eine Smartphone-App. Finanzielle Verbindlichkeiten wie Nachschuss- oder andere Zahlungspflichten, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind, müssen dabei auch bei der digitalen Beitrittserklärung ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden, ebenso wie Kündigungsfristen von mehr als einem Jahr. Die Textform soll auch für eine Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen ausreichen.
Diesen Vorschlag aus dem Gesetzesentwurf begrüßt die DWG eG sehr, da der Beitritt so deutlich vereinfacht wird. Denn Erfahrungen zeigen: Je leichter Interessenten der Beitritt gemacht wird, desto mehr neue Mitglieder kann die Genossenschaft aus Großwallstadt werben, was es ihr möglich macht, ihren Förderauftrag umso besser zu erfüllen.