Im Rahmen einer mehrteiligen Blogserie gewährt die DWG eG sehr persönliche Einblicke in die Prozesse, die mit einem Neubauprojekt verbunden sind. Auch wenn jedes Neubauvorhaben eine ganz individuelle Herangehensweise erfordert und die unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen durchaus ineinandergreifen, so hat sich doch ein mehrstufiger Ablaufplan bewährt. Dieser setzt sich nach den ersten grundsätzlichen Überlegungen und dem Grundstückskauf direkt mit der internen Planung fort.
Schlagwort: Neubauprojekt
Neubauvorhaben zählen wohl zu den spannendsten Projekten einer Wohnungsbaugenossenschaft, haben die Planer hier doch die größten Freiheiten, um attraktiven Wohnraum für die Genossenschaftsmitglieder zu schaffen. Über Neubauprojekte der DWG eG beispielsweise in Obernburg und Marktheidenfeld wurde auf diesem Blog ja bereits mehrfach ausführlich berichtet. Zum Jahresbeginn möchte die Genossenschaft aus Großwallstadt Interessierten mit einer mehrteiligen Blogserie einen Einblick in den Ablauf derartiger Projekte geben. Auch wenn jedes Neubauvorhaben einzigartig ist und seine ganz eigenen Herausforderungen bereithält, so gibt es dennoch einen von Logik und Erfahrung vorgegebenen „Fahrplan“, dem die DWG eG in jedem Fall folgt.
Im ersten Beitrag geht es um den ersten Schritt eines jeden Neubauprojektes, den Grundstückskauf.
Genossenschaftswohnungen liegen im Trend, immer mehr Mieter bevorzugen Wohnungen einer Wohnungsbaugenossenschaft gegenüber jenen eines herkömmlichen, rein kommerziellen Wohnungsunternehmens. Zwei Gründe sind für Wohnungssuchende in besonderem Maße ausschlaggebend für den Wunsch, eine Mietwohnung bei einer Genossenschaft wie der DWG eG aus Großwallstadt zu beziehen: Die im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete günstigen Mietpreise und der Sicherheitsaspekt. Denn anders als herkömmliche Anbieter verfolgen Wohnungsbaugenossenschaften mit ihrer Tätigkeit das explizite Ziel, ihren Mitgliedern verlässlich und zu sozialverträglichen Preisen Wohnungen anzubieten. Das bedeutet für die Mieter nicht nur bezahlbare Mieten, sondern auch ein sicheres Wohnrecht. Denn als Genossenschaftsmitglied sind sie Miteigentümer der von der Wohnungsbaugenossenschaft gehaltenen Immobilien, die Mietverträge können also (außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Genossenschaft) nicht gekündigt werden. Für viele Mieter ist dies angesichts des angespannten Mietwohnungsmarktes ein entscheidender Pluspunkt, der für eine Genossenschaftswohnung spricht.
Der Immobilienbestand der DWG eG umspannt das gesamte Rhein-Main-Gebiet. Ein beliebtes Objekt der Genossenschaft im gefragten Wohnort Mainz wollen wir heute näher vorstellen: das Apartmenthaus inklusive geplantem Neubauprojekt in der Saarstraße.