Genossenschaften erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Ihr erklärtes Ziel ist die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Förderung ihrer Mitglieder. Dabei praktizieren sie das Prinzip der Selbsthilfe: Menschen mit ähnlichen Interessen schließen sich zusammen und bringen gemeinsam das Kapital auf, um die im Verbund gesteckten Ziele zu erreichen. Wohnungsbaugenossenschaften wie die DWG eG etwa verfolgen die Absicht, ihre Mitglieder mit lebenswertem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu versorgen – eine Leistung, die in Zeiten, die wie die heutige von einem überaus angespannten Wohnungsmarkt gekennzeichnet sind, dringender denn je benötigt wird.
Um diese wichtigen Akteure zu stärken, beinhaltet der Koalitionsvertrag der Ampelregierung einen Passus zur Verbesserung der „rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“. Dieses Ziel umzusetzen ist die Funktion eines kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“. Einige der interessantesten Aspekte dieses Gesetzesentwurfs wird die DWG eG in diesem und dem kommenden Beitrag auf diesem Blog vorstellen. In dieser Woche geht es um die in dem Papier vorgeschlagene Möglichkeit des digitalen Beitritts.