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Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien wird Pflicht: Die DWG eG kommentiert das neue Gebäudeenergiegesetz

Am 8. September war es so weit: Nach monatelangen Diskussionen wurde das neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Bundestag beschlossen. Zwar muss sich Ende September noch der Bundesrat mit dem sogenannten Heizungsgesetz befassen, doch nach aktuellem Stand wird die Novelle des GEG am 01.01.2024 in Kraft treten. Der Grundtenor des Gesetzes ist: Ab 2024 muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Ab 2045 sollen dann gar keine Heizungen mehr mit Öl oder Gas betrieben werden. Die DWG eG wirft einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte des durchaus umstrittenen Heizungsgesetzes.

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DWG eG machte auch in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der hybriden Generalversammlung

Wie Mitte Juni auf diesem Blog angekündigt, fand am 29.06. die diesjährige Generalversammlung der DWG eG statt. Nach den guten Erfahrungen der vergangenen drei Jahre wurde die Versammlung der Genossenschaft erneut als hybride Veranstaltung durchgeführt. Die Mitglieder konnten also wahlweise in Präsenz am Versammlungsort in Großwallstadt teilnehmen oder sich virtuell zuschalten lassen. Ein kurzer Bericht zum diesjährigen Event.

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Prüfungsbericht der DWG eG für das Geschäftsjahr 2022 liegt vor

Die verpflichtende regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfungsverband stellt einen wichtigen Baustein der Seriosität und Stabilität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells dar. Erst im Mai wurde an dieser Stelle über den Beginn der diesjährigen Pflichtprüfung bei der DWG eG berichtet. Dieser Prüfungsprozess ist mittlerweile abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Wie aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Vorjahren bereits damals vermutet, fanden die Prüfer bei der Genossenschaft aus Großwallstadt auch diesmal keinerlei Grund für Beanstandung und stellten für das Geschäftsjahr 2022 einen einwandfreien Prüfungsbericht aus.

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DWG eG informiert: Neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) greifen auch in Deutschland bald neue Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Zuge dieser Neuerungen werden in Zukunft vor allem deutlich mehr Unternehmen als bisher dazu verpflichtet sein, Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge dürfte sich durch die neuen Regelungen allein in Deutschland die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen verdreißigfachen. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch inhaltlich deutlich ausgeweitet.

Obwohl die DWG eG von dieser Berichtspflicht nicht direkt betroffen ist, möchte sie in dieser Woche einige Eckpunkte der CSRD und deren Relevanz für ihre Tätigkeit als Wohnungsbaugenossenschaft vorstellen.

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DWG eG lädt zur Generalversammlung 2023 – nach den guten Erfahrungen der Vorjahre wieder mit Online-Teilnahmemöglichkeit

Für eine Genossenschaft ist die Generalversammlung die zentrale Veranstaltung des Jahres, stellt sie doch das Fundament ihrer demokratischen Struktur dar. Da bestimmte Entscheidungen und Beschlüsse ausschließlich durch diese oberste Willensbildungsinstanz der Genossenschaft getroffen werden können, muss diese Versammlung der Mitglieder mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Bei der DWG eG steht dieser Höhepunkt des Genossenschaftsjahres jetzt wieder unmittelbar bevor: Die diesjährige Versammlung findet am 29. Juni in Großwallstadt statt, die Teilnahme ist wie bereits in den vergangenen Jahren wahlweise persönlich oder virtuell möglich.

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Diesjährige Prüfung bei der DWG eG angelaufen – Erfahrungen der Vorjahre lassen erneut erstklassiges Ergebnis erwarten

Genossenschaften erfreuen sich in Deutschland aus gutem Grund einer äußerst hohen Wertschätzung. Dieser Vertrauensvorschuss ist wohlverdient, denn dass eine eingetragene Genossenschaft verantwortlich wirtschaftet und ihrem Förderauftrag genügt, wird regelmäßig geprüft. Diese Pflichtprüfungen durch anerkannte Prüfungsverbände stellen eine wichtige Kontrollinstanz dar und dienen unter anderem dazu, etwaige wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und ihnen so entgegenwirken zu können.

Große Genossenschaften wie die DWG eG, deren Bilanzsumme zwei Millionen Euro übersteigt, müssen sich jedes Jahr dieser Prüfung unterziehen. Dieses engmaschige Kontrollsystem bedeutet eine besondere Sicherheit für die Mitglieder und ihre eingezahlten Gelder: Keine andere Unternehmensform ist so selten von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen wie die deutschen Genossenschaften, die Insolvenzquote beträgt gerade einmal 0,1 Prozent.

Bei der DWG eG in Großwallstadt ist die diesjährige Prüfung bereits angelaufen. Anlass für die Wohnungsbaugenossenschaft, das Verfahren und die Erfahrungen der vergangenen Jahre noch einmal vorzustellen.

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Gebäudeklassen: Die DWG eG zu dem auf brandschutztechnischen Erfahrungen basierenden Klassifizierungssystem

Im deutschen Baurecht werden sämtliche Gebäude einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Während diese Klassifizierung Auswirkungen auf diverse Aspekte eines Bauvorhabens hat, steht ein Themenbereich im Mittelpunkt: Die Einordnung in das Gebäudeklassensystem hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vorgaben zu den Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz. Die DWG eG fasst das System im aktuellen Beitrag zusammen.

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Bauvorhaben

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauvoranfrage? DWG eG hat gute Erfahrungen mit dem „kleinen Genehmigungsverfahren“ gemacht

In ihrem letzten Beitrag zum nunmehr erfolgreich abgewickelten Grundstückskauf in Bad Kreuznach konnte die DWG eG darüber berichten, dass ihre Bauvoranfrage von der Stadt Bad Kreuznach positiv beschieden wurde. Dabei ging es um den Bau eines Wohngebäudes mit mehr als 50 Einheiten und einer Wohnfläche von gut 3.000 Quadratmetern. Doch was genau ist eine Bauvoranfrage und wie unterscheidet sie sich von einem Bauantrag? Diese Frage will die Genossenschaft aus Großwallstadt in dieser Woche beantworten.

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Die DWG eG erläutert den Effekt der steigenden Zinsen auf Baufinanzierungen

Über die vergangenen Jahre hatten sich Sparer, aber auch Immobilienkäufer und -besitzer, an eine Situation gewöhnt, die sich von einer vorübergehenden Maßnahme der Europäischen Zentralbank nach der globalen Finanzkrise zu einem mehr als eine Dekade währenden Dauerzustand entwickelt hatte: Die Zinsen befanden sich über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren „im Keller“. Doch im vergangenen Jahr hat die EZB ihre Zinspolitik grundlegend geändert. Während die steigenden Zinsen für Sparer eine lang erwartete positive Nachricht darstellen, gehen sie für Menschen, die etwas finanzieren möchten, primär mit negativen Folgen einher. Die DWG eG legt in dieser Woche die finanziellen Auswirkungen der Zinswende für Baukredite etwas genauer dar.

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Was ist sozialgebundener Wohnraum? Die DWG eG erklärt

Im Zuge der Wohnraumknappheit vor allem in deutschen Städten und den damit verbundenen Problemen vieler Mieter, bezahlbaren Wohnraum zu finden, hört man immer wieder von Sozialwohnungen und sozialgebundenem Wohnraum. Gleichzeitig wird dieser Begriff jedoch nur selten weiterführend erläutert. Genau dies möchte die DWG eG in diesem Blogbeitrag leisten.

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