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Wohnungsbaugenossenschaft

Wie läuft die Auszahlung bei der DWG eG ab?

Die fundamentale Idee des genossenschaftlichen Geschäftsmodells besteht darin, dass alle Mitglieder Mitinhaber der Genossenschaft sind. Scheidet ein Mitglied aus oder möchte seine Beteiligung verkleinern, bekommt es den aktuellen Wert der zurückgegebenen Geschäftsanteile bzw. des Geschäftsguthabens ausbezahlt. Im heutigen Blogbeitrag erklärt die Genossenschaft aus Großwallstadt die Vorgehensweise bei dieser Auszahlung.

Stichtag für die Kündigung ist der 31. Dezember

Unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft an sich oder nur einzelne Geschäftsanteile gekündigt werden: Wirksam wird die Kündigung immer zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres, also dem 31. Dezember. Diese Regelung ergibt sich aus den Paragrafen 65 und 67b des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Ab diesem Stichtag ist also die Mitgliedschaft beendet oder das betreffende Mitglied mit entsprechend weniger Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligt. Das genaue Datum erhalten die Mitglieder der DWG eG mit ihrer Kündigungsbestätigung und können es zudem jederzeit online in ihrem persönlichen Mitgliederkonto einsehen.

Für die Auszahlung der Geschäftsanteile (bei der Kündigung der Mitgliedschaft und somit aller Geschäftsanteile spricht man in diesem Zusammenhang vom Auseinandersetzungsguthaben) müssen jedoch noch einige weitere Schritte erledigt werden. Zu diesen zählen:

  • Erstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr
  • Prüfung des Jahresabschlusses und Erstellung des Prüfungsberichtes durch den zuständigen Prüfungsverband
  • Einladung aller Mitglieder zur Generalversammlung
  • Feststellung des Jahresabschlusses und der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr durch die Generalversammlung
  • Abschluss des Vorgangs mit dem Finanzamt bezüglich der Abgeltungssteuer
  • Verbuchen der Dividende inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben, sowie gegebenenfalls staatlicher Zulagen (z. B. Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie) zur Ermittlung des korrekten Geschäftsguthabens.

Die fett markierten Abschnitte sind derzeit bei der DWG eG für dieses Jahr bereits abgeschlossen.

Auszahlungen ab der zweiten Jahreshälfte

Nur durch das Durchlaufen sämtlicher Schritte lässt sich der Wert eines Geschäftsanteils zum „Stichtag“ (dem 31.12. des Vorjahres) und das genaue Geschäftsguthaben eines Mitgliedes präzise ermitteln. Die DWG eG muss also diesem Ablauf folgen, um eine korrekte Auszahlung der dem jeweiligen Mitglied zustehenden Summe zu gewährleisten.

Den Erfahrungen der bisherigen Jahre zufolge benötigt dieser Prozess mindestens ein halbes Jahr. Anforderung und Einreichung der Auszahlungsformulare macht für die Mitglieder der Genossenschaft aus Großwallstadt also erst mit Beginn der zweiten Jahreshälfte nach der Kündigung Sinn. Weitere Fragen beantwortet selbstverständlich jederzeit die Mitgliederbetreuung der DWG eG.

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